Mobi­li­tätsmas­ter­plan 2030

Mobi­li­tätsmas­ter­plan 2030

Aus­gangs­si­tua­ti­on

Die öster­rei­chi­schen Klimaziele

Die Bun­des­re­gie­rung hat im Regie­rungs­über­ein­kom­men1 für die Jah­re 2020 bis 2040 die Errei­chung der Kli­ma­neu­tra­li­tät
bis zum Jahr 2040 fest­ge­legt. Die­se Absicht geht noch über das auf EU-Ebe­ne im Rah­men des Euro­päi­schen Grü­nen Deals
beschlos­se­ne Ziel, bis 2050 kei­ne Net­to-Treib­haus­ga­se mehr aus­zu­sto­ßen, hinaus.

Der natio­na­le Ener­gie- und Kli­ma­plan2 für Öster­reich für die Peri­ode 2021–2030 basiert noch auf einem Reduk­ti­ons­ziel von
36%. Mit dem Fit für 55-Paket der EU3 soll die­ses Zwi­schen­ziel auf ‑48% CO2-Emis­sio­nen gegen­über 2005 ange­ho­ben wer­den. Die end­gül­ti­ge Beschluss­fas­sung auf EU-Ebe­ne steht noch aus.

 

 

Im Mobi­li­täts­mas­ter­plan 2030 des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Kli­ma­schutz, Umwelt, Ener­gie, Mobi­li­tät, Inno­va­ti­on und Tech­no­lo­gie4, des­sen Ergeb­nis­se Ein­zug in den gefun­den haben, wur­de für Öster­reich auf Basis der Berech­nun­gen des Pro­jekts Path2ZeroCarbonTrans5 ein Pfad zur Kli­ma­neu­tra­li­tät 2040 im Ver­kehrs­sek­tor beschrie­ben und berech­net. Dem Ver­kehrs­sek­tor (Land­ver­kehr inklu­si­ve Schiff­fahrt, Off­road) wur­de eine End­ener­gie­men­ge von rund 109 Peta­joule pro Jahr (gesam­te Pri­mär­ener­gie­men­ge 135 Peta­joule) zugeteilt.

 

 

Ener­gie­ver­sor­gung in Öster­reich – Sta­tus Quo

 

 

 

 

BEDEU­TUNG DER DEKAR­BO­NI­SIE­RUNG DER ENERGIEERZEUGUNG

Die Dekar­bo­ni­sie­rung der Ener­gie­er­zeu­gung für alle Sek­to­ren bedeu­tet für Öster­reich eine enor­me Her­aus­for­de­rung. Nur für den Ver­kehrs­sek­tor allein wür­de der Aus­stieg aus fos­si­len Kraft­stof­fen einen zusätz­li­chen Strom­be­darf
in der Höhe von über 72.000 GWh6 pro Jahr ergeben.

Das ent­spricht der Strom­erzeu­gungs­ka­pa­zi­tät von 66 Was­ser­kraft­wer­ken in der Grö­ße von Wien-Freu­den­au7 oder mehr als 11.200 Wind­kraft­an­la­gen8.

 

Kapa­zi­tät im Schie­nen­ver­kehr – Eng­pass beim Güterverkehr

Ein wich­ti­ger Bei­trag zur Reduk­ti­on des CO2-Aus­sto­ßes kann die Ver­la­ge­rung von Fern­ver­kehr und Tran­sit­ver­kehr von der Stra­ße auf die Schie­ne sein. Um das zu ermög­li­chen sind ins­be­son­de­re auch aus­rei­chend Kapa­zi­tä­ten auf dem Schie­nen­netz zur Ver­fü­gung zu stel­len. Da in Öster­reich das Schie­nen­netz sowohl vom Schie­nen­gü­ter­ver­kehr als auch vom Schie­nen­per­so­nen­ver­kehr genutzt wird, sind bei Kapa­zi­täts­aus­las­tun­gen immer alle abzu­wi­ckeln­den Ver­keh­re, also Per­so­nen- und Güter­zü­ge, zu berück­sich­ti­gen. In vie­len Fäl­len wird bei Kapa­zi­täts­eng­päs­sen Per­so­nen­zü­gen gegen­über Güter­zü­gen der Vor­rang gege­ben. Dies kann zu einer wei­te­ren Ver­schär­fung der dar­ge­stell­ten Situa­ti­on für den Güter­ver­kehr führen.

Bereits im Jahr 2018 gab es auf allen wich­ti­gen Schie­nen­kor­ri­do­ren Teil­stü­cke, die bereits an der Aus­las­tungs­gren­ze waren. Bei einem Sze­na­rio von 50% Ver­la­ge­rung des Stra­ßen­gü­ter­fern­ver­kehrs über 300 km wer­den 2030 auf allen wich­ti­gen Schie­nen­kor­ri­do­ren groß­räu­mi­ge Über­las­tun­gen auf­tre­ten bis zum Ver­kehrs­kol­laps im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr. Das Sze­na­rio berück­sich­tigt dabei bereits die der­zeit geplan­ten Aus­bau­vor­ha­ben des Schie­nen­net­zes. Daher sind — auch auf­grund der jahr­zehn­te­lan­gen Dau­er für Geneh­mi­gung und Bau von Infra­struk­tur — rasch die zukünf­tig erfor­der­li­chen Schie­nen­in­fra­struk­tur­ka­pa­zi­tä­ten zu sichern.


[1] Aus Ver­ant­wor­tung für Öster­reich. Regie­rungs­pro­gramm 2020 – 2024

[2] Inte­grier­ter natio­na­ler Ener­gie- und Kli­ma­plan, Peri­ode 2021–2030

[3] Fit für 55 — Das euro­päi­sche Klimagesetz

[4] BMK: Mobi­li­täts­mas­ter­plan 2030 für Österreich

[5] Umwelt­bun­des­amt: Path2ZeroCarbonTrans

[6] e‑control, eige­ne Berech­nun­gen; ohne KraftstoffexportF

[7] Ver­bund: Lauf­kraft­werk Wien-Freu­den­au, eige­ne Berechnungen

[8] IG Wind­kraft, eige­ne Berechnungen