Ver­kehrs­trä­ger­über­grei­fen­de Erfolge

​Erhö­hung der De-mini­mis Schwel­len­wer­te und Auf­he­bung der Beschrän­kun­gen für Kraftgüterverkehrsunternehmen

Gefor­dert: Erhö­hung der De-mini­mis Schwel­len­wer­te und Auf­he­bung der Beschrän­kun­gen für Kraftgüterverkehrsunternehmen

Erreicht: Mit Jah­res­be­ginn wur­de der all­ge­mei­ne De-mini­mis Höchst­be­trag, den ein „ein­zi­ges Unter­neh­men“ in einem Zeit­raum von drei Jah­ren pro Mit­glied­staat erhal­ten darf, von EUR 200.000 (bzw. EUR 100.000 im Stra­ßen­gü­ter­ver­kehr) auf EUR 300.000 erhöht. Stra­ßen­gü­ter­trans­port­un­ter­neh­men in der EU kön­nen ab heu­er genau­so von soge­nann­ten De-mini­mis-Bei­hil­fen pro­fi­tie­ren wie Fir­men in ande­ren Bran­chen. Bis­her durf­ten Stra­ßen­gü­ter­trans­por­teu­re nur halb so vie­le De-mini­mis-Bei­hil­fen bekom­men wie ande­re Unter­neh­men. Zudem durf­te das Geld nicht für die Anschaf­fung neu­er Lkw ver­wen­det wer­den. Die Bei­hil­fen soll­ten, so die dama­li­ge Begrün­dung, nicht dazu bei­tra­gen, dass Über­ka­pa­zi­tä­ten entstehen.

Ent­fall der Valo­ri­sie­rung der Maut­ta­ri­fe und gerin­ge­re CO2-Beprei­sung bei Mauttarif

Gefor­dert: Aus­set­zung der infla­ti­ons­er­höh­ten Anpas­sung der Maut­ta­ri­fe und Sen­kung der CO2-Tari­fe bei der Maut

Erreicht: Die Valo­ri­sie­rung wur­de für 2024 aus­ge­setzt. Durch den Ent­fall der Valo­ri­sie­rung ent­fällt die Infla­ti­ons­an­pas­sung der Infra­struk­tur­kos­ten­maut in der Höhe von + 8,6 % im Jahr 2024. Dies stellt eine Kos­ten­ent­las­tung für unse­re Mit­glie­der dar und schwächt die Tarif­er­hö­hung auf­grund der neu­en CO2-Bemau­tung wesent­lich ab. Außer­dem wird die CO2-Beprei­sung im Jahr 2024 nur zu 30% berück­sich­tigt. Damit wur­de erreicht, dass die EU-recht­lich vor­ge­schrie­be­ne Ein­füh­rung von CO2-Kos­ten nicht sofort zur Gän­ze ange­las­tet wer­den. Ohne die­se Erfol­ge wären die Maut­kos­ten zwi­schen 34 % und 42 % gestiegen!

Ände­rung der Abgren­zung fahrleistungsabhängige/zeitabhängige Mautpflicht

Gefor­dert: Die EU-recht­lich gebo­te­ne Ände­rung des Kri­te­ri­ums zur Abgren­zung zwi­schen fahr­leis­tungs­ab­hän­gi­ger und zeit­ab­hän­gi­ger Maut wird von uns nega­tiv beurteilt.

Erreicht: Auf­grund unse­rer Bemü­hun­gen ist eine Über­gangs­re­ge­lung (Bestand­schutz für bereits zuge­las­se­ne Fahr­zeu­ge) bis 2029 vor­ge­se­hen. Kraft­fahr­zeu­ge mit einem höchs­ten zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von nicht mehr als 3,5 Ton­nen, die bereits vor dem 1.12.2023 zum Ver­kehr zuge­las­sen wor­den sind und bei denen das höchs­te zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht vor dem 1.12.2023 mit nicht mehr als 3,5 Ton­nen fest­ge­legt wor­den ist, gel­ten bis zum 31.1.2029 als Fahr­zeu­ge mit einer tech­nisch zuläs­si­gen Gesamt­mas­se von nicht mehr als 3,5 Tonnen.

Ener­gie­hil­fen für Unter­neh­men auf­grund der Energiekrise

Gefor­dert: Ener­gie­hil­fen für öster­rei­chi­sche Ver­kehrs­un­ter­neh­men infol­ge stark gestie­ge­ner Ener­gie­prei­se, um wett­be­werbs­fä­hig zu bleiben.

Erreicht: Unter­neh­men der Ver­kehrs­bran­che wur­den zumin­dest teil­wei­se für die Kos­ten­be­las­tung infol­ge stark gestie­ge­ner Ener­gie­prei­se durch einen Ener­gie­kos­ten­zu­schus­ses ent­las­tet. Mit dem Ener­gie­kos­ten­zu­schuss 1 wer­den ener­gie­in­ten­si­ve Unter­neh­men mit einer För­de­rung in der Höhe von 30 Pro­zent ihrer Mehr­kos­ten für Strom, Erd­gas und Treib­stof­fe in den Mona­ten Febru­ar 2022 bis Ende 2022 unter­stützt. Der Ener­gie­kos­ten­zu­schuss 2 ist eine Aus­wei­tung und Ver­län­ge­rung des EKZ 1. Er soll Mehr­kos­ten für Treib­stof­fe, Strom, Erd­gas, Wärme/Kälte, Dampf und Heiz­öl abfe­dern und gilt für das gesam­te Jahr 2023. Die ins­ge­samt zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­tel wer­den auf 7 Mrd. € ange­ho­ben. Neu ist, dass die För­der­in­ten­si­tät in der Stu­fe 1 von 30 auf 60 Pro­zent ver­dop­pelt wird. Erfreu­li­cher­wei­se wer­den damit in der ers­ten Stu­fe 60 Pro­zent des Kos­ten­an­stiegs der Mehr­kos­ten von Ener­gie gefördert.

Vor­an­trei­ben der Was­ser­stoff­mo­bi­li­tät in Österreich

Gefor­dert: Damit Was­ser­stoff im (Schwer-)Verkehr in Öster­reich eine markt­fä­hi­ge Alter­na­ti­ve wird, müs­sen sei­tens der Poli­tik die rich­ti­gen Rah­men­be­din­gun­gen gesetzt werden.

Erreicht: Eine von Deloit­te im Auf­trag des Kon­sor­ti­ums H2-Mobi­li­ty erstell­te Stu­die hat gezeigt, dass bis 2030 rund 2000 Was­ser­stoff-Lkw auf die Stra­ße gebracht wer­den kön­nen – vor­aus­ge­setzt, die Rah­men­be­din­gun­gen stimmen.

Dass bereits vie­le Unter­neh­men auf die neue Tech­no­lo­gie set­zen, zeigt die Initia­ti­ve H2-Mobi­li­ty Aus­tria, bei der auch die BSTV über die WKÖ mit an Bord ist. Hier haben sich von Ener­gie­er­zeu­gern wie etwa Ver­bund und OMV über Tech­no­lo­gie­an­bie­ter wie Magna oder AVL bis hin zu Nut­zern wie Spar, Rewe oder Post eine Rei­he von Unter­neh­men zusam­men­ge­fun­den, die bereit sind, in Was­ser­stoff zu investieren.

Finan­zi­el­le Unter­stüt­zung bei Umstieg auf E‑Mobilität

Gefor­dert: finan­zi­el­le Unter­stüt­zung der Ver­kehrs­wirt­schaft bei Umstieg auf E‑Fahrzeuge, die kos­ten­mä­ßig wesent­lich teu­rer sind als kon­ven­tio­nel­le Fahrzeuge.

Erreicht: Das För­der­pro­gramm „Emis­si­ons­freie Nutz­fahr­zeu­ge und Infra­struk­tur“ (ENIN) unter­stützt Unter­neh­men bei der Flot­ten­um­stel­lung auf nicht-fos­sil betrie­be­ne Nutz­fahr­zeu­ge sowie bei der Errich­tung der für die­se Nutz­fahr­zeu­ge erfor­der­li­chen Lade- bzw. Betan­kungs­in­fra­struk­tur. Ins­ge­samt ste­hen in Öster­reich  € 275 Mil­lio­nen für die För­de­rung emis­si­ons­frei­er Nutz­fahr­zeu­ge und deren Infra­struk­tur zur Ver­fü­gung. “Emis­si­ons­freie Bus­se und Infra­struk­tur“ – kurz EBIN – ist ein För­der­pro­gramm zur Umstel­lung von Bus­flot­ten auf emis­si­ons­freie Antrie­be, in dem ins­ge­samt € 250 Mil­lio­nen für die För­de­rung emis­si­ons­frei­er Bus­se und deren Infra­struk­tur zur Ver­fü­gung stehen.

Len­ker­ar­beits­zeit- Aus­nah­men von den EU-VO 561/2006 und 165/2014 — Ände­run­gen in L‑AVO und KFG

Gefor­dert: Len­ker­ar­beits­zeit-Aus­nah­men natio­nal nützen

Erreicht: Für fol­gen­de Fahr­zeu­ge konn­ten natio­na­le Aus­nah­men sowohl im Arbeits­recht (Len­ke­rin­nen-Aus­nah­me-VO, L‑AVO) als auch im Ver­kehrs­recht (KFG) ver­an­kert werden:

  • Fahr­zeu­ge für die Lie­fe­rung von Trans­port­be­ton wer­den von der Fahrtunterbrechung/Lenkpause ausgenommen
  • Fahr­zeu­ge mit E‑Antrieb bis 4250 kg wer­den im Umkreis von 50 Km vom Betriebs­stand­ort von bei­den Ver­ord­nun­gen zur Gän­ze freigestellt
  • Fahr­zeu­ge mit zehn bis sieb­zehn Sit­zen für die aus­schließ­lich nicht­ge­werb­li­che Per­so­nen­be­för­de­rung wer­den von bei­den Ver­ord­nun­gen zur Gän­ze freigestellt
  • Ver­län­ge­rung der Aus­nah­me für den regio­na­len Kraft­fahr­li­ni­en­ver­kehr (Orts­li­ni­en­ver­kehr) von der Ver­pflich­tung zum manu­el­len Nach­trag bei Fah­rer­wech­sel bis zum 31.12.2024.

Ent­sen­dung im Stra­ßen­ver­kehrs­sek­tor: Umset­zung EU-RL 2020/1057 (“lex spe­cia­lis”) in Österreich

Gefor­dert: Ver­bes­ser­te EU-Rah­men­be­din­gun­gen bei Ent­sen­dun­gen im Bereich des Stra­ßen­gü­ter- und Per­so­nen­ver­kehrs auch natio­nal umsetzen.

Erreicht: Kraft­fah­rer im Stra­ßen­ver­kehrs­sek­tor wer­den bei Vor­lie­gen bestimm­ter (ste­reo­ty­per) Trans­port­sze­na­ri­en von den Ent­sen­de­re­geln der all­ge­mei­nen Ent­sen­de-RL 96/71 aus­ge­nom­men (pri­mär bila­te­ra­le Beför­de­run­gen sowie Tran­sit). Dies hat nicht nur für Ent­sen­dun­gen vom EU-Aus­land nach Öster­reich, son­dern ins­ge­samt für das Funk­tio­nie­ren des Bin­nen­mark­tes im Bereich des Stra­ßen­ver­kehrs­sek­tors fol­gen­de Vorteile:

  • Weg­fall von unver­hält­nis­mä­ßi­gen admi­nis­tra­ti­ven Hürden,
  • kei­ne dis­kri­mi­nie­ren­den Kon­trol­len und
  • kei­ne Ein­schrän­kung der Frei­heit zur Erbrin­gung grenz­über­schrei­ten­der Dienstleistungen.

Lenk­pro­to­koll-Ver­ord­nung

Gefor­dert: Ver­bes­ser­te bzw. moder­ni­sier­te Rah­men­be­din­gun­gen für die Auf­zeich­nung von Lenk­zei­ten bei Fahr­zeu­gen ohne Tachograf

Erreicht: Neben not­wen­di­gen Anpas­sun­gen an das Arbeits­zeit­ge­setz wur­de vor allem die Füh­rung von elek­tro­ni­schen Lenk­pro­to­kol­len pra­xis­taug­li­cher gestaltet.

Berufs­kraft­fah­rer-Grund­qua­li­fi­zie­rung und Weiterbildung

Gefor­dert: Ein­fa­che und prak­ti­ka­ble Neu­ein­rei­chung des Aus­bil­dungs­pro­gramms für Wei­ter­bil­dungs­stät­ten für Berufskraftfahrer

Erreicht: Der Leit­fa­den für die Gestal­tung des Aus­bil­dungs­pro­gramms, wel­cher in Abstim­mung mit dem BMK erstellt wur­de, bie­tet eine Vor­la­ge für Berufs­kraft­fah­rer Wei­ter­bil­dungs­stät­ten, um ihr Aus­bil­dungs­pro­gramm schnell und prak­ti­ka­bel den neu­en Erfor­der­nis­sen der Grund­qua­li­fi­ka­ti­ons- und Wei­ter­bil­dungs­ver­ord­nung – Berufs­kraft­fah­rer (GWB) anzu­pas­sen. Der Kata­log der Mul­ti­ple-Choice-Fra­gen wur­de grund­le­gend über­ar­bei­tet und moder­ni­siert. Damit sind alle Sach­ge­bie­te der Prü­fung mit aktu­el­len Fra­gen gut abgedeckt.

Maut 2022 Ökologisierungsbonus

Gefor­dert: Ver­län­ge­rung des Öko­lo­gi­sie­rungs­bo­nus für Euro VI-Fahrzeuge

Erreicht: der WKÖ ist es in inten­si­ven Ver­hand­lun­gen gelun­gen, den Öko­lo­gi­sie­rungs­bo­nus noch ein­mal um noch ein Jahr (für Tari­fe 2022) zu verlängern.

Mobi­li­täts­mas­ter­plan der Verkehrswirtschaft

Gefor­dert: Erar­bei­tung eines Mas­ter­plans, der bedarfs­ge­rech­te Mobi­li­tät in Öster­reich unter Berück­sich­ti­gung von Kli­ma­schutz, Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz und Ver­sor­gungs­si­cher­heit auch zukünf­tig sicherstellt.

Erreicht: Wäh­rend der Mobi­li­täts­mas­ter­plan 2030 des BMK noch in Aus­ar­bei­tung war, hat die öster­rei­chi­sche Ver­kehrs­wirt­schaft in ihrem Mobi­li­täts­mas­ter­plan Lösun­gen und kon­kre­te Maß­nah­men für den Schienen‑, Straßen‑, Was­ser- und Luft­ver­kehr sowie für die Schaf­fung opti­ma­ler Rah­men­be­din­gun­gen vor­ge­stellt: Mobi­li­täts­mas­ter­plan 2030 der Ver­kehrs­wirt­schaft. In die Umset­zung des Mobi­li­täts­mas­ter­plans 2030 des BMK, der im Juli 2021 prä­sen­tiert wur­de, und ins­be­son­de­re in die Erstel­lung des Mas­ter­plans Güter­ver­kehr, flie­ßen nun auch die Vor­schlä­ge der Ver­kehrs­wirt­schaft ein.

Fahr­schu­len

B‑Fahrlehrer: Sofort ein­satz­be­reit und Aufstiegsmöglichkeiten

Gefor­dert: Neue Fahr­leh­rer­aus­bil­dung für die KFZ-Klas­se B

Erreicht: Die 41. KFG-Novel­le ent­hält eine neue B‑Fahrlehrerausbildung. Die neu­en Fahr­leh­rer sind bei Beob­ach­tungs­fahr­ten und bei beglei­ten­den Schu­lun­gen, theo­re­ti­schen Ein­wei­sun­gen, prak­ti­schen Per­fek­ti­ons­schu­lun­gen, Per­fek­ti­ons­fahr­ten und bei der AM Pra­xis-Aus­bil­dung ein­setz­bar. Nach zwei Jah­ren kann der B‑Fahrlehrer zum Fahr­schul­leh­rer aufsteigen.

Fle­xi­ble­re und pra­xis­ori­en­tier­te­re neue Fahrlehrausbildung

Gefor­dert: Moder­ni­sie­rung der Fahrlehrausbildung

Erreicht: Die  neue Aus­bil­dung der Fahr­leh­rer und Fahr­schul­leh­rer konn­te in der 41. KFG-Novel­le umge­setzt wer­den. Sie ent­hält mehr Schu­lun­gen am Fahr­zeug und ange­hen­de Fahr­leh­rer ver­die­nen künf­tig nach einer prak­ti­schen und theo­re­ti­schen Ein­gangs­schu­lung ihr ers­tes Ein­kom­men schon nach zwei Mona­ten (nach neu ein­ge­führ­ter Com­pu­ter­prü­fung zum Fahr­lehr­as­sis­ten­ten). Davor  ver­dien­ten sie erst­mals mit der erfolg­rei­chen Lehr­be­fä­hi­gungs­prü­fung nach einem hal­ben Jahr. Die neue Fahr­leh­rer­aus­bil­dung ist deut­lich fle­xi­bler, pra­xis­nä­her und attrak­ti­ver. Damit will der Fach­ver­band dem Fach­kräf­te­man­gel in der Bran­che begeg­nen. Die neue Fahr­leh­rer­aus­bil­dung trat  am 1. Jän­ner 2024 in Kraft .

Ein­füh­rung einer ver­pflich­ten­den Wei­ter­bil­dung für Fahrlehrer

Gefor­dert: Wei­ter­bil­dung für Fahrlehrer

Erreicht: Fahr­leh­rer sind künf­tig up-to-date hin­sicht­lich Elek­tro­mo­bi­li­tät, Assis­tenz­sys­te­me und siche­rem Fahr­ver­hal­ten im Ver­kehr. Fahr­leh­rer müs­sen künf­tig regel­mä­ßig Wei­ter­bil­dungs­schu­lun­gen im Aus­maß von 16 UE inner­halb von 4 Jah­ren besu­chen. Wird die­se Wei­ter­bil­dung nicht zeit­ge­recht absol­viert, geht mit Stich­tag die Unter­richts­be­rech­ti­gung ver­lo­ren. Ver­an­stal­tun­gen zur Wei­ter­bil­dung des Fahr­schul­per­so­nals dür­fen die Aka­de­mien selbst sowie der Fach­ver­band anbieten

Stär­kung der Elek­tro­mo­bi­li­tät in Fahrschulen

Gefor­dert: Ver­ein­fach­te Auf­he­bung der Auto­ma­tik­be­schrän­kung (Code 78). Dadurch sol­len Fahr­schü­ler bereits wäh­rend der Fahr­schul­aus­bil­dung ver­stärkt mit der E‑Autos ver­traut gemacht werden.

Erreicht: Die EU-Füh­rer­schein­richt­li­nie ent­hält künf­tig eine Rege­lung , um Besit­zern von „Auto­ma­tik­füh­rer­schei­nen“ die Prü­fungs­hür­de zum Len­ken von Schalt­fahr­zeu­gen zuer­spa­ren, wenn die­se sie­ben Fahr­stun­den mit einem Fahr­zeug mit Schalt­ge­trie­be absol­vie­ren. So sol­len auch jun­ge Men­schen bereits in der Fahr­schu­le ver­mehrt mit Elek­tro­au­tos bzw. Auto­ma­tik­fahr­zeu­gen ver­traut gemacht werden.

Logistik/Spedition

Zuord­nung der Befä­hi­gungs­prü­fung für das regle­men­tier­te Gewer­be der Spe­di­teu­re ein­schließ­lich Trans­port­agen­ten zur NQR – Stu­fe VI

Gefor­dert: Gefor­dert wur­de eine Zuord­nung der Spe­di­ti­ons­be­fä­hi­gungs­prü­fung in den NQR Stu­fe 6.

Erreicht: Die­se For­de­rung wur­de erreicht und damit die hohen Ansprü­che rea­li­täts­ge­treu abgebildet.

Skills Bewer­be

Gefor­dert: Wei­ter­füh­rung der Skills Bewer­be im Beruf Spe­di­ti­ons­kauf­mann /-frau –; regu­lä­re Auf­nah­me des Berufs bei den inter­na­tio­na­len Bewerben

Erreicht: Wei­ter­füh­rung der Skills Bewer­be im Beruf Spe­di­ti­ons­kauf­mann /-frau auf natio­na­ler Ebe­ne; der Weg zur Auf­nah­me zu Euro und World Skills-Bewer­ben wur­de bereitet.

Erstel­lung von Mus­ter­for­mu­la­ren für die Zoll­voll­macht bei Ver­tre­tung in Zollangelegenheiten

Gefor­dert: Gefor­dert wur­de die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von ein­heit­li­chen, stan­dar­di­sier­ten Mus­tern einer Zoll­voll­macht, da gera­de die­se für klei­ne­re Unter­neh­men sehr hilf­reich wären.

Erreicht: Die gefor­der­ten Mus­ter wur­den erstellt und befin­den sich auf der Fachverbandshomepage.

Gewer­be­recht Spe­di­ti­ons– und Trans­port­agen­ten­ver­ord­nung – Beur­tei­lung der Ein­schlä­gig­keit der bis­he­ri­gen Tätig­kei­ten durch das BM für Arbeit und Wirtschaft

Gefor­dert: In der Pra­xis wird in Bezug auf die Spe­di­teur- und Trans­port­agen­ten-Ver­ord­nung der Begriff „Ein­schlä­gig­keit“ auf­grund unter­schied­li­cher Erwar­tungs­hal­tun­gen und der kom­ple­xen Mate­rie oft falsch aus­ge­legt, was dazu führt, dass die Vor­ga­ben des § 18 Abs 3 GewO 1994 zur Ein­schlä­gig­keit nicht erfüllt werden.

Erreicht: Der Fach­ver­band defi­nier­te im Zuge einer Arbeits­grup­pe Tätig­kei­ten, die aus unse­rer Sicht geeig­net sind nach­zu­wei­sen, dass die Erfah­run­gen und Kennt­nis­se bestehen, die zur selbst-stän­di­gen Aus­übung des betref­fen­den Gewer­bes erfor­der­lich sind. Die­se Infor­ma­ti­on wur­de den Län­der­be­hör­den zur Ver­fü­gung gestellt.

Dua­le Aka­de­mie für den Lehr­be­ruf Spe­di­ti­ons­kauf­frau/-mann ab dem Schul­jahr 2022/2023

Gefor­dert: In Zei­ten des Fach­kräf­te­man­gels soll ein attrak­ti­ves Modell für Matu­ran­ten und Stu­di­en­ab­bre­cher geschaf­fen wer­den, da die­se nicht die typi­schen Lehr­lin­ge sind.

Erreicht: Das Erfolgs­mo­dell Dua­le Aka­de­mie wur­de öster­reich­weit eta­bliert mit einem attrak­ti­ven Ein­kom­men, einer inter­es­san­ten Aus­bil­dung mit Aus­land­prak­ti­kum und dem Abschluss mit dem Titel „DA Professional“.

Luft­fahrt

Aner­ken­nung der Bedeu­tung der Hubschrauberbranche

Gefor­dert: Stär­ke­re Aner­ken­nung der Bedeu­tung der Hubschrauberbranche

Erreicht: Das BMK hat in sei­ner Luft­fahrt­stra­te­gie 2040+ die Bedeu­tung der Hub­schrau­ber­bran­che hervorgehoben.

Öffent­li­cher Verkehr

Aus­gleich für Die­sel­preis­an­stieg für Lini­en­bus­se im VOR-Gebiet erreicht

Gefor­dert: Gera­de für die­se Bus­un­ter­neh­men sind die aktu­el­len Ener­gie­preis­stei­ge­run­gen teils exis­tenz­be­dro­hend. Solch unvor­her­seh­ba­re Preis­stei­ge­run­gen brin­gen die meist eng kal­ku­lie­ren­den Unter­neh­men an den Rand des wirt­schaft­li­chen Über­le­bens – eine Abfe­de­rung die­ser Die­sel­prei­se wur­de daher gefordert.

Erreicht: Nach inten­si­ven Gesprä­chen mit dem VOR haben die Län­der Nie­der­ös­ter­reich und Bur­gen­land mit der Berufs­grup­pe Bus nun ein exis­tenz­si­chern­des Abfe­de­rungs­mo­dell bezüg­lich der hohen Die­sel­prei­se ver­ein­bart. Kon­kret wird eine monat­li­che Anpas­sung des Treib­stoff­preis­an­teils ent­spre­chend der rea­len Treib­stoff­ent­wick­lung umge­setzt, alle ande­ren Kos­ten­be­stand­tei­le in den Ver­trä­gen mit den Bus­un­ter­neh­men blei­ben gleich. Damit kann sicher­ge­stellt wer­den, dass die außer­ge­wöhn­li­chen Belas­tun­gen für die­se zen­tra­len Trä­ger einer öffent­li­chen, umwelt- und kli­ma­scho­nen­den Mobi­li­tät aus­ge­gli­chen werden.

Gewichts­er­hö­hung bei Gelenkomnibussen

Gefor­dert: Erhö­hung des zuläs­si­gen Gesamt­ge­wichts von Gelenk­om­ni­bus­sen und Dop­pel­ge­lenk-Ober­lei­tungs­om­ni­bus­sen für mehr Fle­xi­bi­li­tät im öffent­li­chen Ver­kehr, weni­ger Büro­kra­tie und damit Verfahrensbeschleunigung.

Erreicht: In der KDV wur­de für emis­si­ons­freie über­lan­ge Gelenk­om­ni­bus­se mit vier Ach­sen das zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht mit 33 500 kg und für Dop­pel­ge­lenk-Ober­lei­tungs­bus­se mit vier Ach­sen mit 39 000 kg fest­ge­legt. Dadurch ent­fällt die bis­her im Hin­blick auf das Gewicht erfor­der­li­che Bean­tra­gung einer Aus­nah­me­be­wil­li­gun­gen beim Landeshauptmann.

Fahr­gast-Char­ta für einen siche­ren & gesun­den Öffi-Betrieb in Österreich

Gefor­dert: All­ge­mein gül­ti­ge Hand­lungs­an­lei­tun­gen, die das „Coro­na-Anste­ckungs­ri­si­ko“ mini­mie­ren und den siche­ren Betrieb gewähr­leis­ten sowie gleich­zei­tig Unsi­cher­hei­ten über die rich­ti­ge Ver­hal­tens­wei­se im öffent­li­chen Nah­ver­kehr für Fahr­gäs­te und Mit­ar­bei­te­rIn­nen klar auflösen.

Erreicht: Unter der Feder­füh­rung des Fach­ver­bands der Schie­nen­bah­nen wur­den mit dem BMK und dem Sozi­al­part­ner ein­heit­li­che Ver­hal­tens­re­geln für den öffent­li­chen Ver­kehr in der Pan­de­mie ent­wi­ckelt und zum Maß­stab für regel­ge­rech­tes Ver­hal­ten der Fahr­gäs­te im öffent­li­chen Verkehr.

Per­so­nen­be­för­de­rung (Bus­se, Pkw, Schiff)

Neu­er Gesamt­ver­trag zur Kran­ken­be­för­de­rung mit Taxis ab 01.01.2024

Gefor­dert: Bun­des­ein­heit­li­che Rege­lung für Kran­ken­be­för­de­rung mit Taxi (ohne sani­täts­dienst­li­che Versorgung)

Erreicht: Ab 01.01.2024 wird die Kran­ken­be­för­de­rung (ohne sani­täts­dienst­li­che Ver­sor­gung) mit­tels Taxi erst­mals bun­des­ein­heit­lich. Die seit Mit­te 2022 lau­fen­den Ver­hand­lun­gen mit der ÖGK, in denen das gemein­sa­me Ziel ver­folgt wur­de, ein qua­li­täts­ge­si­cher­tes, nach­hal­ti­ges und auf öko­no­mi­schen Grund­sät­zen basie­ren­des Kran­ken­be­för­de­rungs­we­sen zu för­dern, wur­den erfolg­reich abge­schlos­sen. Mit der Ver­la­ge­rung von Kran­ken­trans­por­ten, bei denen auf­grund des Gesund­heits­zu­stan­des des Ver­si­cher­ten kei­ne sani­täts­dienst­li­che Betreu­ung not­wen­dig ist, wird eine zweck­mä­ßi­ge Ver­sor­gung im Trans­port­be­reich für die Anspruchs­be­rech­tig­ten bei gleich­zei­ti­ger Ent­las­tung der Blau­licht­or­ga­ni­sa­tio­nen erreicht. Damit kann der best­mög­li­che Ein­satz vor­han­de­ne Finanz­mit­tel und eine wohn­ort­na­he Ver­sor­gung der Ver­si­cher­ten sicher­ge­stellt werden.

Schü­ler­be­för­de­rung mit Bus­sen und Pkw

Erhö­hung der Tari­fe für Schü­ler­ge­le­gen­heits­ver­keh­re mit PKWs und Bus­sen um 22 Mio Euro

Gefor­dert: Erhö­hung der Tari­fe für Schülergelegenheitsverkehre

Erreicht: Erhö­hung der Tari­fe für Schü­ler­ge­le­gen­heits­ver­keh­re im SJ 2023/24 um 22 Mio. Euro2023/24 + Ver­bes­ser­te Rah­men­be­din­gun­gen ab Sep­tem­ber 2023

In den Ver­hand­lun­gen über die Tari­fe 2023/24 ist es gelun­gen, einen nach­hal­ti­gen Bei­trag für die Finan­zie­rung der Schü­ler­frei­fahrt im Gele­gen­heits­ver­kehr zu errei­chen. Für das Schul­jahr 2023/24 erfolgt neben einer Valo­ri­sie­rung der Tari­fe um 7 % (das ent­spricht rund 7 Mil­lio­nen Euro) zusätz­lich eine außer­or­dent­li­che Anpas­sung ab dem Schul­jahr 2023/24 im Aus­maß von 15 Mil­lio­nen Euro. Das ent­spricht einer Gesamt­erhö­hung in Rela­ti­on zum Vor­jahr um mehr als 22 %.

Im Zuge der umfas­sen­den Tarif­re­form wur­de neben der Erhö­hung der Kilo­me­ter­ta­ri­fe auch der Pau­schal­ta­rif bei Beför­de­run­gen von drei bis vier Kin­dern abge­schafft; somit erfolgt die Ver­gü­tung für drei bis vier Kin­der zum vol­len Kilo­me­ter­ta­rif. Außer­dem wird die Ver­gü­tung für ech­te Leer­fahr­ten erhöht: Leer­fahr­ten, die ein von außer­halb der Schul­ge­mein­de zufah­ren­des Fahr­zeug absol­vie­ren muss, wur­den bis­her mit 60 Pro­zent des Kilo­me­ter­ta­rifs ver­gü­tet. In Zukunft wer­den ech­te Leer­fahr­ten mit 80 Pro­zent des Kilo­me­ter­ta­rifs ver­gü­tet. Zusätz­lich wird ein Zuschlag für All­rad­fahr­zeu­ge auf Berg­stre­cken ein­ge­führt. Die Pro-Kopf-Ober­gren­ze für nicht behin­der­te Schü­ler wird auf Euro 4.000,- bzw. für behin­der­te Schü­ler auf Euro 8.000,- für die Hin- und Rück­fahrt erhöht.

Durch die Erhö­hung der Tari­fe wer­den die Kos­ten für den Schü­ler­ver­kehr bes­ser abge­deckt. Damit wird ein bedeut­sa­men Bei­trag geleis­tet, um auch jenen her­aus­for­dern­den Fäl­len von Schü­ler­be­för­de­run­gen, die wirt­schaft­lich nur noch sehr schwer dar­stell­bar waren, ent­ge­gen­zu­wir­ken. Falls es den­noch auf­grund spe­zi­fi­scher Ein­zel­fall­kon­stel­la­tio­nen nicht aus­zu­schlie­ßen ist, Zuzah­lun­gen zu bean­tra­gen, muss auch wei­ter­hin der Weg zu den schul­erhal­ten­den Gemein­den gesucht wer­den, um in die­sen Fäl­len eine Finan­zie­rungs­lö­sung zu finden.

Erhö­hung der Tari­fe für Schü­ler­ge­le­gen­heits­ver­keh­re mit PKWs und Bussen

Gefor­dert: Erhö­hung der Tari­fe für Schülergelegenheitsverkehre

Erreicht: Schul­jahr 2021/22 – Erhö­hung um 3,7 %

Mit dem BMA­FJ konn­te eine Abgel­tung der Kos­ten­stei­ge­run­gen aus dem Fami­li­en­las­ten­aus­gleichs­fond (FLAF) ver­ein­bart wer­den. Für das Schul­jahr (SJ) 2021/22 wer­den die Tari­fe line­ar um 2,9 % erhöht. Zusätz­lich wer­den 2% des FLAF-Gesamt­vo­lu­mens für eine struk­tu­rel­le Tarif­re­form von Kurz- und Mit­tel­stre­cken im PKW und Klein­bus­be­reich ver­wen­det. Die Erhö­hun­gen in den betrof­fe­nen KM-Staf­feln rei­chen von 3,8 bis 13,1%. In Sum­me ste­hen damit mehr als 4,4 Mio. Euro zusätz­lich für Schü­ler­trans­por­te im Gele­gen­heits­ver­kehr zur Verfügung.

Auto­bus­se und Reisebusse

Eige­ne Bus­maut­ka­te­go­rie ab 1.1.2025 erreicht

Gefor­dert: Seit vie­len Jah­ren for­dert die Bus­bran­che eine für eine dif­fe­ren­zier­te Betrach­tung von Bus­sen im öster­rei­chi­schen Maut­sys­tem. Immer wie­der haben wir dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Maut­ta­ri­fe auf die ver­kehrs­po­li­ti­sche Bedeu­tung von Bus­sen kei­ne Rück­sicht nehmen.

Erreicht: Ab 1.1.2025 wird für Bus­se eine eige­ne Bus­maut­ka­te­go­rie geschaf­fen. Der CO₂-Kos­ten­an­teil des Maut­ta­rifs wird um 25% rabat­tiert. Da die ASFI­NAG erst im Lau­fe des Jah­res 2024 alle GO-Boxen für Bus­se ein­deu­tig mit Hil­fe der Bus­un­ter­neh­men iden­ti­fi­zie­ren wird (lt. ASFI­NAG fah­ren bis jetzt auch sehr vie­le LKWs mit GO-Boxen für Bus­se, da bei die­sen die Ach­sen nicht ver­stellt wer­den kön­nen), star­tet die Bus­maut­ka­te­go­rie erst mit 1.1.2025. Nur GO-Boxen für Bus­se erhal­ten den Rabatt. Damit wird es aber auch erst­mals mög­lich sein, das Maut­sys­tem unab­hän­gig von ande­ren poli­ti­schen Vor­ga­ben für Bus­se wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Wir sehen die CO₂-Rabat­tie­rung jeden­falls erst als Anfang!

EBIN auch für KMUs verfügbar

Gefor­dert: Anpas­sung der Aus­schrei­bungs­be­din­gun­gen von EBIN („Emis­si­ons­freie Bus­se und Infra­struk­tur“) für KMU-Busunternehmen

Erreicht: Bei den ers­ten Aus­schrei­bun­gen wur­den nur Pro­jek­te mit min­des­tens 3 Bus­sen geför­dert. Die­se Min­dest­pro­jekt­grö­ße wur­de ersatz­los gestri­chen. Die Ein­rei­chung ist bereits ab einem Bus möglich.

EU – Ver­pflich­ten­de Ein­füh­rung des intel­li­gen­ten Fahr­ten­schrei­bers 2 (Smart Tacho 2) – Ver­län­ge­rung der Toleranzfristen

Gefor­dert: Seit dem 21. August 2023 müs­sen neu zuge­las­se­ne Nutz­fahr­zeu­ge mit dem Smart Tacho 2 aus­ge­stat­tet sein. Auf­grund erheb­li­cher Ver­zö­ge­run­gen bei der Ver­füg­bar­keit der neu­en Smart Tacho 2‑Geräte kann eine gro­ße Zahl neu­er Lkw und Rei­se­bus­se nicht recht­zei­tig aus­ge­rüs­tet werden.

Erreicht: Gemein­sa­mes Schrei­ben mit der IRU an EU-Kom­mis­sa­rin Adi­na Vălean, Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat Schon­frist bis Ende 2023 für neu zuge­las­se­ne Lkw und Rei­se­bus­se vor­ge­schla­gen, wäh­rend die­ser Schon­frist die Fahr­zeu­ge noch mit SMT1 aus­ge­rüs­tet wer­den kön­nen, was sowohl für den natio­na­len als auch für den inter­na­tio­na­len Ver­kehr gilt. Die Kom­mis­si­on emp­fiehlt den Mit­glied­staa­ten außer­dem, den Unter­neh­men eine Frist bis zum 18. August 2025 ein­zu­räu­men, um schwe­re Nutz­fahr­zeu­ge, die zwi­schen dem 21. August 2023 und dem 31. Dezem­ber 2023 zuge­las­sen wer­den, mit SMT2-Gerä­ten nachzurüsten.

Defi­ni­ti­on „Lini­en­stre­cke“ durch EuGH

Gefor­dert: Klar­stel­lung zur Aus­le­gung des Begriffs “Lini­en­stre­cke” durch EuGH

Erreicht: Der EuGH hat nicht nur den Begriff “50 km Lini­en­stre­cke” ein­deu­tig defi­niert („Eine bestimm­te, die­se Ent­fer­nung nicht über­schrei­ten­de Ver­kehrs­stre­cke, die einen Aus­gangs­punkt mit einem Bestim­mungs­ort ver­bin­det und gege­be­nen­falls zuvor fest­ge­leg­te Zwi­schen­hal­te zum Auf­neh­men und Abset­zen von Fahr­gäs­ten bedient“), son­dern auch die Fra­ge, wel­ches Recht bei gemisch­ten Ver­keh­ren (LV- über und unter 50km) anzu­wen­den ist beant­wor­tet (Eine gemisch­te Nut­zung (also wenn LV über und unter 50km durch­ge­führt wer­den) führt nicht dazu, dass die VO 561/2006 für den gesam­ten LV des Unter­neh­mens gilt. Die­se VO gilt nur, wenn die­se Stre­cken mehr als 50 km betragen.

Neu­es Berufs­bild für die öster­rei­chi­sche Bus­bran­che „Wer­de jetzt Busfahrer:in”

Gefor­dert: Der Man­gel an Bus­fah­rern in Öster­reich hat mehr als eine Ursa­che. Ein nicht von der Hand zu wei­sen­der Grund für den Fah­rer­man­gel ist das Image des Beru­fes. Es wird als nicht aus­rei­chend posi­tiv beschrieben.

Erreicht: Um die­se “Mit-Ursa­che” des Fah­rer­man­gels von Grund auf zu lösen, haben wir in einer Arbeits­grup­pe gemein­sam mit unse­rer Agen­tur („Ger­hard Nagl — Bera­tungs­agen­tur für Bus­tou­ris­tik“) das Berufs­bild neu gestal­tet. Der Sinn eines aus­for­mu­lier­ten Berufs­bil­des ist es, eine kla­re und trans­pa­ren­te Beschrei­bung eines Berufs zu geben. Es soll einer­seits dem in Fra­ge kom­men­den Per­so­nen­kreis, aber auch den Bus­un­ter­neh­men selbst, sowie der Öffent­lich­keit (Poli­tik, Pres­se) einen Über­blick über die Auf­ga­ben, Anfor­de­run­gen und Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten in die­sem Beruf bieten.

AKM-Lizenz­ent­gel­te für Reisebusse

Gefor­dert: Aus­nah­me von AKM-Lizenz­ent­gel­ten wäh­rend der behörd­li­chen Schlie­ßung von Bus­un­ter­neh­men bzw. für still­ste­hen­de Reisebusse

Erreicht: Für 2021 und 2022 konn­ten mit der AKM ver­ein­bart wer­den, dass in die­sen Zeit­räu­men kein AKM-Lizenz­ent­gelt anfällt

Image­kam­pa­gne 2022 für die öster­rei­chi­sche Busbranche

Gefor­dert: Für den erfolg­rei­chen Restart der Rei­se­bus­bran­che muss die posi­ti­ve öffent­li­che Wahr­neh­mung erneu­ert wer­den. Die bei­den letz­ten Jah­re, in denen Bus­rei­sen kaum bzw. gar nicht mög­lich waren, sind in der Bran­che nicht unge­nutzt ver­stri­chen. Im Gegen­teil, vie­le Bus­un­ter­neh­men haben in den Berei­chen nach­hal­ti­ges Rei­sen, Fuhr­park und Digi­ta­li­sie­rung ech­te Inno­va­tio­nen umgesetzt.

Erreicht: Mit der Image­kam­pa­gne “Wir sind die öster­rei­chi­schen Bus­un­ter­neh­men” unter­stützt die Berufs­grup­pe Bus die Mit­glie­der, Ihr Ange­bot brei­test- und best­mög­lich zu prä­sen­tie­ren. Seit März 2022 und lau­fend ergänzt, wird ein Zugang zu Social Media-Bei­trä­gen & PR-Tex­ten zur Ver­fü­gung gestellt. Die­se kön­nen für Mar­ke­ting­ak­ti­vi­tä­ten oder online auf Social-Media, Web­sites oder für News­let­tern genutzt wer­den. Die Kam­pa­gne läuft vor­erst bis Herbst 2022.

Ent­sen­dung- Erfolg in Brüssel

Gefor­dert: „typi­sche“ Bus­rei­sen stel­len kei­ne Ent­sen­dung dar

Erreicht: die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on bestä­tig­te, dass „typi­sche“ Bus­rei­sen (= Rund­fahrt mit geschlos­se­nen Türen + ört­li­che Aus­flü­ge) kei­ne Ent­sen­dung dar­stel­len. Damit wur­de für die Betrie­be Rechts­si­cher­heit geschaffen.

Schiff­fahrt

Moder­ni­sie­rung des Lehr­be­rufs „Bin­nen­schiff­fahrt“

Gefor­dert: Mit dem Inkraft­tre­ten der Richt­li­nie (EU) 2017/2397 über die Aner­ken­nung von Berufs­qua­li­fi­ka­tio­nen in der Bin­nen­schiff­fahrt, wur­de es not­wen­dig die bestehen­de Aus­bil­dungs­ord­nung für den Lehr­be­ruf Binnenschiffer/Binnenschifferin die­ser Richt­li­ne anzu­pas­sen. Mit der Richt­li­nie wird ein har­mo­ni­sier­tes Sys­tem zur Aner­ken­nung von Berufs­qua­li­fi­ka­tio­nen fest­ge­legt, wel­ches für alle Mit­glie­der einer Decks­mann­schaft gilt, die auf den Bin­nen­was­ser­stra­ßen der Euro­päi­schen Uni­on arbei­ten, um ihnen den Ein­satz in der gesam­ten EU zu ermöglichen.

Erreicht: Das Lehr­be­rufs­pa­ket 1/2021 ist am 1. Mai 2021 in Kraft getre­ten. Die Bin­nen­schiff­fahrt-Aus­bil­dungs­ord­nung wur­de novelliert.

Erar­bei­tung Akti­ons­pro­gramm Donau 2030

Gefor­dert: Ver­tre­tung der Inter­es­se der Schiff­fahrt im Rah­men der Erar­bei­tung des Aktionsprogramms

Erreicht: Die Inter­es­sen, Per­spek­ti­ven und Not­wen­dig­kei­ten für die Bin­nen­schiff­fahrt im Güter- und Per­so­nen­ver­kehrs­be­reich wur­den ein­ge­bracht und ent­spre­chend berück­sich­tigt. Das Akti­ons­pro­gramm Donau 2030 wur­de im April 2023 veröffentlicht.

Schie­nen­bah­nen

​Ver­län­ge­rung der Über­prü­fungs­frist- und Aus­füh­rungs­frist um 5 Jah­re bei Eisenbahnkreuzungen

Gefor­dert: Kos­ten­re­duk­ti­on durch eine Ver­län­ge­rung der Über­prü­fungs- und Aus­füh­rungs­frist bei Eisenbahnkreuzungen

Erreicht: In der Novel­le der Eisen­bahn­kreu­zungs­ver­ord­nung (Okto­ber 2023) konn­te eine Ver­län­ge­rung der Über­prü­fungs­frist um 5 Jah­re (bis Sep­tem­ber 2029) und eine Ver­län­ge­rung der Aus­füh­rungs­frist um 5 Jah­re (bis Sep­tem­ber 2034) erzielt werden.

Erstel­lung des Bran­chen­re­gel­wer­kes BR-RW 31 für Eisenbahnverkehrsunternehmen

Gefor­dert: Mus­ter-Bran­chen­re­gel­wer­ke für Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men zu spe­zi­el­len Themenbereichen

Erreicht: In einer Exper­ten-Arbeits­grup­pe des Fach­ver­bands der Schie­nen­bah­nen wur­de das Bran­chen­re­gel­werk BR-RW 31 für Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men erstellt. Das Bran­chen­re­gel­werk BR-RW 31 für Schie­nen­bah­nen beschreibt den tech­nisch siche­ren Ein­satz von Schie­nen­fahr­zeu­gen durch Beur­tei­lung des Betriebs­zu­stan­des der Schie­nen­fahr­zeu­ge, der Ladung und der Ladungs­si­che­rung und kann als Mus­ter­vor­la­ge von Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men von der Home­page des Fach­ver­bands der Schie­nen­bah­nen (www.schienenbahnen.at) her­un­ter­ge­la­den und ver­wen­det bzw. adap­tiert werden.

Ein­zel­wa­gen För­de­rung auf Bundesländerebene

Gefor­dert: Wei­te­re Maß­nah­men zur Attrak­ti­vie­rung der Anschlussbahnen.

Erreicht: Nie­der­ös­ter­reich stellt bis 2026 ins­ge­samt € 2 Mio. für den Güter­trans­port mit Ein­zel­wa­gen­ver­kehr zur Ver­fü­gung. Der Zuschuss für die Unter­neh­men beträgt 200 Euro je trans­por­tier­tem Ein­zel­wa­gen und die För­de­rung ist mit einem Maxi­mal­be­trag von 25.000 Euro oder 125 Ein­zel­wä­gen pro Fir­ma und För­der­pe­ri­ode gede­ckelt. Der ers­te För­der­auf­ruf star­te­te am 1. März 2023.

Erreicht: Salz­burg hat im Jahr 2022 fol­gen­de Zuschüs­se für Salz­bur­ger Anschluss­bahn­be­trei­ber ausbezahlt:

  • Ein­zel­wag­gons zum Trans­port von Gütern wer­den mit 240,- Euro pro an oder abtrans­por­tier­tem Ein­zel­wa­gen unterstützt.
  • Zuschüs­se für Güter­ver­la­dung über Lade­stel­len: Ein­zel­wag­gons zum Trans­port von Gütern wer­den mit 100,- Euro pro an oder abtrans­por­tier­tem Ein­zel­wa­gen unterstützt.

Errich­tung eines digi­ta­len Anschlussbahnverzeichnisses

Gefor­dert: Schaf­fung eines digi­ta­len Ver­zeich­nis­ses für Anschlussbahnen

Erreicht: Die Errich­tung und War­tung eines digi­ta­len AB-Ver­zeich­nis wur­de begonnen.

Ein­rich­tung eines Verlagerungs-Coaches

Gefor­dert: Ein­rich­tung einer zen­tra­len Ansprech­per­son für die Güter­ver­la­ge­rung auf die Schiene.

Erreicht: Schaf­fung einer Stel­le des Ver­la­ge­rungs-Coa­ches bei der SchiG

Auf­wands­ori­en­tier­te Kos­ten­bei­trä­ge für die Schie­nen-Con­trol GmbH

Gefor­dert: Die Höhe der Unter­neh­mens­bei­trä­ge an die Schie­nen-Con­trol (SCG) soll unter dem Aspekt der Wirt­schaft­lich­keit, Zweck­mä­ßig­keit und Spar­sam­keit fest­ge­legt wer­den. Kei­ne Umstel­lung des Berechnungsmodells!

Erreicht: Der Erst­ent­wurf der Kos­ten­bei­trags­ver­ord­nung, mit dem sich die zu leis­ten­den Kos­ten­bei­trä­ge an die SCG durch eine Umstel­lung des Berech­nungs­mo­dells mehr als ver­dop­pelt hät­ten, konn­te erfolg­reich abge­wehrt wer­den. Der bestehen­de Kos­ten­de­ckel für die Berech­nung des IBE wird mode­rat ange­ho­ben, wobei die Markt­auf­schlä­ge beim IBE künf­tig ent­fal­len. Damit wird die Finan­zie­rung des Schie­nen­re­gu­la­tors sicher­ge­stellt und blei­ben die Auf­wen­dun­gen der Unter­neh­men im Rahmen.

Lob­by­ing im Euro­pa-Par­la­ment (EP)

Gefor­dert:  Bewusst­sein schaf­fen für die exis­tenz­ge­fähr­den­den über­pro­por­tio­nal schnell stei­gen­den Bahn­strom­prei­se, die zu einer mas­si­ven Ver­teue­rung der Pro­duk­ti­ons­kos­ten auf der Schie­ne führen.

Erreicht: Bei einem „Round­ta­ble“ im EP im Okto­ber 2022 infor­mier­ten Unter­neh­mens­ver­tre­ter über die äußerst ange­spann­te Finanz­la­ge im Bahn­be­reich. In Fol­ge der Ver­an­stal­tung ist es einem österr. MEP im Rah­men der Abstim­mung mit den Koor­di­na­to­ren im TRAN Aus­schuss gelun­gen, dass die Anlie­gen, die die Unter­neh­men vor­ge­bracht haben, gemein­sam von allen Frak­tio­nen im TRAN Aus­schuss auf­ge­grif­fen wur­den und die­se einen gemein­sa­men Brief an die EU-Kom­mis­si­on ver­fasst haben, um die Dring­lich­keit der Situa­ti­on auf­zu­zei­gen und zum Han­deln aufzufordern.

Neu­er Lehr­be­ruf „Bahn­rei­se- und Mobilitätsservice“

Gefor­dert: Fach­kräf­te für Öster­reichs Wirt­schaft sichern mit einem Lehr­be­ruf, der den erhöh­ten Anfor­de­run­gen der heu­ti­gen Zeit ent­spricht. Der Trend in eini­gen Bahn­un­ter­neh­men geht dahin, dass sich die Tätig­kei­ten einer Fach­kraft im Beruf Mobi­li­täts­ser­vice und einer Fach­kraft im Beruf Zug­be­glei­tung zuneh­mend verschränken.

Erreicht: Mit Inkraft­tre­ten der Bahn­rei­se- und Mobi­li­täts­ser­vice-Aus­bil­dungs­ord­nung im Mai 2022 kön­nen Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men ihren Lehr­lin­gen ein zukunfts­fä­hi­ges Aus­bil­dungs­an­ge­bot bie­ten und damit auch ent­spre­chen­de Fach­kräf­te sichern. Die per­sön­li­che Betreu­ung der Kun­den bzw. Fahr­gäs­te nimmt eine immer grö­ße­re Bedeu­tung für Bahn­un­ter­neh­men ein. Der neue Lehr­be­ruf Bahn­rei­se- und Mobi­li­täts­ser­vice greift die­se Ent­wick­lun­gen auf und bie­tet eine moder­ne Ausbildungsmöglichkeit.

USt-Befrei­ung für inter­na­tio­na­le Bahn­ti­ckets für österr. Streckenteil

Gefor­dert: Abschaf­fung der Umsatz­steu­er auf Bahntickets

Erreicht: Inter­na­tio­na­le Zug­ti­ckets wer­den in Öster­reich ab 1. Jän­ner 2023 von der Umsatz­steu­er befreit. Die Abschaf­fung der Umsatz­steu­er auf grenz­über­schrei­ten­de Bahn­ti­ckets in Öster­reich ist ein wich­ti­ger Schritt, um Bahn­fah­ren in Euro­pa wei­ter zu attrak­ti­ve­ren und etwas mehr Chan­cen­gleich­heit zwi­schen den unter­schied­li­chen Ver­kehrs­trä­gern herzustellen.

Mit­tel­fris­ti­ges Inves­ti­ti­ons­pro­gramm für regio­na­le Privatbahnen

Gefor­dert: Sicher­stel­lung der not­wen­di­gen Mit­tel für die drin­gend not­wen­di­gen Inves­ti­tio­nen der Pri­vat­bahn-Infra­struk­tu­ren; glei­che Rah­men­be­din­gun­gen bei der Infra­struk­tur­fi­nan­zie­rung für bun­des­ei­ge­ne Unter­neh­men und regio­na­le Privatbahnen.

Erreicht: Es gab eine Eini­gung über die MIP-Mit­tel des Bun­des. Die Inves­ti­ti­ons­mit­tel für die regio­na­len Pri­vat­bahn­in­fra­struk­tu­ren konn­ten ver­vier­facht wer­den. Für den Zeit­raum 2021 bis 2025 stellt der Bund rund 800 Mio. Euro zur Ver­fü­gung, die von den Bun­des­län­dern ver­dop­pelt werden.

Befrei­ung von der Elek­tri­zi­täts­ab­ga­be auf Bahnstrom

Gefor­dert: Aus­wei­tung der Begüns­tig­ten hins. Befrei­ung von der Elek­tri­zi­täts­ab­ga­be auf Bahn­strom auf alle lokal ver­keh­ren­den öffent­li­chen Bah­nen sowie alle Arten von Bahnstrom

Erreicht: Mit der Ände­rung des Elek­tri­zi­täts­ab­ga­be­ge­set­zes mit 30. Juni 2021 wur­de bereits teil­wei­se (bezo­gen auf 16 2/3HZ Wech­sel­strom) die lang­jäh­ri­ge For­de­rung nach Befrei­ung von der Elek­tri­zi­täts­ab­ga­be auf Bahn­strom erfüllt. Mit dem Abga­ben­än­de­rungs­ge­setz 2022 wer­den die steu­er­li­chen Begüns­ti­gun­gen von Bahn­strom rück­wir­kend mit 1. Jän­ner 2022 in unse­rem Sin­ne ausgedehnt.

För­der­pro­gramm „Schie­nen­gü­ter­ver­kehr 2023–2027“

Gefor­dert: Fort­set­zung des För­der­pro­gramms für den Schienengüterverkehr

Erreicht: Gegen­stand der För­de­rung „Schie­nen­gü­ter­ver­kehr 2023–2027“ ist die Erbrin­gung von Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs­leis­tun­gen in den Pro­duk­ti­ons­for­men des Ein­zel­wa­gen­ver­kehrs, des unbe­glei­te­ten Kom­bi­nier­ten Ver­kehrs oder der Rol­len­den Land­stra­ße in Form eines nicht rück­zahl­ba­ren Zuschusses.

Wege­ent­gelt­för­de­rung 2023

Gefor­dert: Redu­zie­rung der Kos­ten für die Benut­zung der Schieneninfrastruktur

Erreicht: Im Rah­men der „Wege­ent­gelt­för­de­rung“ wer­den Schie­nen­ver­kehrs­leis­tun­gen im Markt­seg­ment „Güter­ver­kehr mani­pu­liert“, für die in Öster­reich Wege­ent­gelt an die ÖBB-Infra­struk­tur AG ent­rich­tet wird, in Form eines nicht rück­zahl­ba­ren Zuschus­ses gefördert.

För­de­rung von Anschlussbahnen

Gefor­dert: Sowohl die Errich­tung als auch die Erhal­tung von Anschluss­bah­nen muss wei­ter­hin ein öffent­li­ches Inter­es­se dar­stel­len und bedarfs­ge­recht zur Ver­fü­gung gestellt werden.

Erreicht: Im Zeit­raum 2023 bis 2027 wer­den Inves­ti­tio­nen in Anschluss­bahn­an­la­gen sowie in nicht­dis­kri­mi­nie­rend betrie­be­ne, inter­mo­da­le Umschlags­an­la­gen vom BMVIT geför­dert. Kon­kret geht es um den Neu­bau und die Erwei­te­rung von Anschluss­bah­nen und Ter­mi­nals sowie Bestands­in­ves­ti­tio­nen im ASB-Bereich. Ein­rei­chun­gen kön­nen wäh­rend des gesam­ten Jah­res getä­tigt wer­den. Die jähr­li­chen mög­li­chen För­de­run­gen wer­den auf 13 Mio. € aufgestockt.

2‑jähriger KV-Abschluss 2022

Gefor­dert: Erhö­hung der Gehäl­ter um die rol­lie­ren­de Infla­ti­on bei gleich­zei­ti­ger Stär­kung der unte­ren und mitt­le­ren Einkommen.

Erreicht: Die For­de­rung der Gewerk­schafft nach einer Erhö­hung aller KV-Min­dest- und Ist-Löh­ne um einen Fix­be­trag von € 500,– konn­te abge­wehrt wer­den und damit eine star­ke Ver­zer­rung der Gehalts­ta­bel­le. Mit dem KV-Abschluss wird die Belas­tung der Unter­neh­men auf zwei Jah­re verteilt.

Seil­bah­nen

Ver­bes­se­run­gen in der UVP-Novelle

Gefor­dert: Kei­ne star­re und aus­ufern­de Defi­ni­ti­on der Glet­scher­ge­bie­te im UVP‑G, son­dern ein Abstel­len auf die tat­säch­li­chen Aus­ma­ße des Eis­stroms im ein­zel­nen Verfahren

Erreicht: Die geplan­te Defi­ni­ti­on der „Glet­scher­ge­bie­te“ (Abstel­len auf 1850er Morä­nen), die eine mas­si­ve Erschwer­nis für die Betrie­be gebracht hät­te, wur­de abgewehrt

Gefor­dert: Klar­stel­lung im Sin­ne der Seil­bahn­un­ter­neh­men, dass rei­ne Instand­hal­tungs­maß­nah­men nicht von der UVP-Pflicht gemäß Anhang 1, Zif­fer 12 umfasst sind

Erreicht: Erleich­te­rung durch neue Aus­nah­me: Expli­zit aus­ge­nom­men von der UVP-Pflicht gemäß Anhang 1, Zif­fer 12 sind Maß­nah­men zur Instandhaltung

Gefor­dert: Beschleu­ni­gung und Erleich­te­rung sämt­li­cher UVP-Ver­fah­ren, also über die Ener­gie­wen­de­pro­jek­te hinaus

Erreicht: Bes­se­re Struk­tu­rie­rung des UVP-Geneh­mi­gungs­ver­fah­rens (Zeit­plan und Fris­ten); Erschwe­ren von Ver­fah­rens­ver­zö­ge­run­gen im Beschwer­de­ver­fah­ren; Erleich­te­run­gen bei Aus­gleichs- und Ersatzmaßnahmen

Ener­gie­kenn­zah­len

Gefor­dert: Ver­füg­bar­keit von belast­ba­ren Zah­len zum Energiebedarf.

Erreicht: Auf­be­rei­tung und Kom­mu­ni­ka­ti­on belast­ba­re­rer Zah­len zum Ener­gie­be­darf der Seil­bahn­wirt­schaft (Reak­ti­on auf die öffent­li­che Dis­kus­si­on über den Ener­gie­be­darf von Seil­bah­nen) durch den Fachverband.

Erreicht: Ein­füh­rung eines maß­ge­schnei­der­ten CO2- Fuß­ab­druck­rech­ners für die Seil­bahn­bran­che (Teil des Stra­te­gie­pro­zes­ses im Bereich Nachhaltigkeit)

Betriebs­vor­schrift für Schlepplifte

Gefor­dert: Ände­rung der Rah­men­ent­wür­fe der Betriebs­vor­schrift für Schlepp­lif­te mit hoher und nie­de­rer Seil­füh­rung im Bereich der Ein­seh­bar­keit der Strecke

Erreicht: Redu­zie­rung der Berei­che der Über­wa­chungs­pflicht des Sta­ti­ons­be­diens­te­ten im Ein- und Aus­stiegs­be­reich auf ein rea­lis­ti­sches Ausmaß

ÖWAV-Regel­blät­ter

Gefor­dert: Aktua­li­sie­rung der ÖWAV-Regel­blät­ter 210 „Beschnei­ungs­an­la­gen“ und 212 „Ski­pis­ten“

Erreicht: Zusam­men­füh­rung der ÖWAV-Regel­blät­ter 210 und 212 zum ver­schlank­ten ÖWAV-Regel­blatt 221 „Ski­pis­ten und Betrieb von Beschneiungsanlagen“

Dua­le Ausbildung

Gefor­dert: sinn­vol­le Erwei­te­rung der seil­bahn­spe­zi­fi­schen Ausbildung

Erreicht: Eta­blie­rung des Dop­pel­be­rufs Seilbahntechnik/Elektrotechnik in der dua­len Ausbildung

Son­der­trans­por­te

Elek­tro­ni­sche Sondertransportgenehmigung

Gefor­dert: Klar­stel­lung, dass die SOTRA-Geneh­mi­gung nur noch elek­tro­nisch und nicht mehr in Papier­form mit­ge­führt wer­den muss, da lei­der man­che Kon­troll­orga­ne die SOTRA-Geneh­mi­gung (bis zu 50 Sei­ten) in Papier­form gefor­dert hatten.

Erreicht: Erfreu­li­cher­wei­se ist es gelun­gen, dass die SOTRA-Geneh­mi­gung nur noch elek­tro­nisch und nicht mehr in Papier­form mit­ge­führt wer­den muss.

Auch der Aus­druck des Beschei­des vor Ort ist nicht mehr not­wen­dig. Die­se Ände­run­gen wer­den dem­nächst vom BMK in den SOTRA-Erlass aufgenommen.

Wirt­schafts­ver­träg­li­che Ver­la­ge­rung von beson­ders gro­ßen und schwe­ren Son­der­trans­por­ten auf die Donau

Gefor­dert: Wirt­schafts­ver­träg­li­che Gestal­tung der Ver­la­ge­rung von Son­der­trans­por­ten auf die Donau

Erreicht: Stand­ort­si­che­rung für expor­tie­ren­de hei­mi­sche Fir­men: Bestimm­te Stra­ßen­trans­por­te, die wegen ihrer gro­ßen Abmes­sun­gen und Gewich­te als Son­der­trans­por­te klas­si­fi­ziert sind, wer­den künf­tig auf der Donau geführt. Die wirt­schafts­ver­träg­li­che Ver­la­ge­rung kann ohne Kos­ten­ex­plo­si­on des Trans­port­vor­gangs sowie ohne zeit­li­che Ver­zö­ge­rung unter Anwen­dung abge­stimm­ter Kri­te­ri­en erfol­gen. Die Vor­ge­hens­wei­se stärkt zudem den Kli­ma­schutz, erleich­tert die Stra­ßen­be­nut­zung für ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer und hilft, die Lebens­dau­er hoch­ran­gi­ger Stra­ßen und Brü­cken­trag­wer­ke zu ver­län­gern. Es ist eine Eini­gung zu einem neu­en Logis­tik-Modell gelun­gen, das wirt­schaft­lich aus­ge­stal­tet ist und damit die Stand­ort­si­cher­heit für hei­mi­sche expor­tie­ren­de Fir­men erhält.

Stra­ßen­gü­ter­ver­kehr

NoVA Ver­län­ge­rung der Über­gangs­frist bis 01.05.2022

Gefor­dert: Die Norm­ver­brauchs­ab­ga­be (NoVA) ist mit 1. Juli 2021 erhöht wor­den. Wir for­der­ten eine Ver­län­ge­rung der bestehen­den Über­gangs­frist, da die Fahr­zeug­lie­fe­run­gen der­zeit beson­ders lan­ge dau­ern. Die Nutz­fahr­zeu­ge wer­den nach Ende der Über­gangs­frist teu­rer. Vie­le Unter­neh­mer haben aber noch Fahr­zeu­ge bestellt, um die Über­gangs­frist zu nut­zen. Auf­grund der Lie­fer­zei­ten wür­den sie jetzt oft die höhe­re neue NoVA zah­len müssen.

Erreicht: Die Über­gangs­frist für Nutz­fahr­zeu­ge wur­de bis 1. Mai 2022 verlängert.

L‑17 Modell für Lkw-Lenker:innen

Gefor­dert: Als eine Maß­nah­me zur Bekämp­fung des Lenker:innenmangels haben wir uns seit 2019 inten­siv in Brüs­sel dar­um bemüht, das in Öster­reich so erfolg­rei­che L17-Modell bei Pkw auch auf den Lkw-Bereich (C‑Führerschein) auszudehnen.

Erreicht: Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat das Modell in ihren Vor­schlag zur Ände­rung der Füh­rer­schein­richt­li­nie expli­zit auf­ge­nom­men. Beglei­te­tes Fah­ren mit dem Lkw wird in Zukunft nach Plä­nen der EK ab 17 im gan­zen EU-Raum Euro­pa ermög­licht. Damit könn­te eines der größ­ten Hin­der­nis­se für den Berufs­ein­stieg jun­ger Men­schen besei­tigt wer­den, näm­lich die Lücke zwi­schen dem Alter, in dem sie die Schu­le abschlie­ßen, und jenem Alter, in dem sie Berufs­kraft­fah­rer wer­den dürfen.

Tank­stel­len und Servicestationen

Ein­füh­rung des Kraft­stof­fes E 10

Gefor­dert: E10, Kraft­stoff mit 10 %-igem Bio-Etha­nol-Anteil, soll auf dem Markt ein­ge­führt werden

Erreicht: Auf Basis einer Novel­le der Kraft­stoff­ver­ord­nung (KVO), die EU-Recht umsetzt und mit 1. Jän­ner 2023 in Kraft getre­ten ist, wur­de der neue Kraft­stoff E10 schritt­wei­se ein­ge­führt. Damit kön­nen die Ver­pflich­tun­gen für Treib­haus­gas­ein­spa­run­gen nach der KVO etwas leich­ter umge­setzt werden.

Abschaf­fung der Lie­fe­ran­ten­ver­pflich­tung durch Ände­rung des Energieeffizienzgesetzes

Gefor­dert: Abschaf­fung der Lieferantenverpflichtung

Erreicht: Mit Wir­kung für den Zeit­raum ab 2023 wur­de das Bun­des-Ener­gie­ef­fi­zi­enz­ge­setz ein­fach­ge­setz­lich novel­liert und dar­in auch die Lie­fe­ran­ten­ver­pflich­tung abgeschafft.

Moder­ni­sie­rung der Job Descrip­ti­on des KFZ-Service

Gefor­dert: Moder­ni­sie­rung der im Anhang der Bun­des­ein­heit­li­chen Lis­te der frei­en Gewer­be befind­li­chen Auf­lis­tung von Tätig­kei­ten des frei­en Gewer­bes der War­tung und Pfle­ge von Kraft­fahr­zeu­gen (KFZ Service)

Erreicht: der Ände­rungs­vor­schlag des FV der Gara­gen, Tank­stel­len und Ser­vice­un­ter­neh­mun­gen der Job Descrip­ti­on für den Bereich des KFZ-Ser­vice wur­de vom Minis­te­ri­um akzep­tiert, es erfolgt eine Über­ar­bei­tung der bun­des­ein­heit­li­chen Lis­te der frei­en Gewer­be. Damit ist die Über­ar­bei­tung der stark ver­al­te­ten Tätig­keits­be­schrei­bung des KFZ-Ser­vice abge­schlos­sen und statt­des­sen eine moder­ne, den tat­säch­li­chen Gege­ben­hei­ten ent­spre­chen­de Beschrei­bung geschaf­fen worden.

Treib­stof­fe – Beprobungskosten:

Gefor­dert: Ent­las­tung der Tank­stel­len-Unter­neh­men von finan­zi­el­len und büro­kra­ti­schen Belas­tun­gen z.B. Bepro­bungs­kos­ten durch UBA

Erreicht: Ände­rung des KFG dahin­ge­hend, dass für die ent­nom­me­nen Pro­ben kei­ne Ent­schä­di­gung mehr gebührt. 

Ener­gie­ef­fi­zi­enz­ge­setz

Gefor­dert: For­de­rung nach Weg­fall der Lieferantenerklärung

Erreicht: Das Ener­gie-effi­zi­enz-Reform­ge­setz 2023 (Ent­wurf) sieht den Weg­fall der Lie­fe­ran­ten­er­klä­rung vor. Damit sind auch die Tank­stel­len sind nicht mehr von der Lie­fe­ran­ten­ver­pflich­tung erfasst. Die Wei­ter­füh­rung einer Lie­fe­ran­ten­ver­pflich­tung war ange­sichts des stark gesun­ke­nen Poten­ti­als an leist­ba­ren Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Maß­nah­men sowie der redu­zier­ten Maß­nah­men­an­rech­nung (insb. bei teil­wei­sem Aus­schluss bei fos­si­len Ener­gie­trä­gern) nicht mehr gerecht­fer­tigt. Statt­des­sen sind stra­te­gi­sche Maß­nah­men von Bund und Län­der der ein­zi­ge sach­ge­rech­te Weg zur Umset­zung der ein­schlä­gi­gen EU-Richtlinie.

Erstel­lung von Bera­tungs­mus­tern für den erfolg­rei­chen Ein­stieg als Tankstellenpächter

Gefor­dert: Bes­se­re und breit­ge­fä­cher­te Infor­ma­tio­nen für Neu­päch­ter, um die­se opti­mal unter­stüt­zen zu können.

Erreicht: Bera­tungs­mus­ter wur­den öster­reich­weit zur Ver­fü­gung gestellt, um einen Leit­fa­den für Gesprä­che mit Neu­päch­tern zu haben und die­se auf poten­zi­el­le Pro­blem­fel­der hinzuweisen. 

Berech­nungs­tools für Per­so­nal­kos­ten, Per­so­nal­be­darf, Zeit­auf­wand Unter­neh­mer und Ermitt­lung des Päch­ter­ein­kom­mens für Tankstellenbetreiber

Gefor­dert: Aus­ar­bei­tung von Berech­nungs­tools für Tank­stel­len­be­trei­ber, um mehr Klar­heit zur Bud­get­er­stel­lung zu gewährleisten.

Erreicht: Berech­nungs­tools für Per­so­nal­kos­ten, Per­so­nal­be­darf, Zeit­auf­wand Unter­neh­mer und Ermitt­lung des Päch­ter­ein­kom­mens für Tank­stel­len­be­trei­ber ent­wi­ckelt und zur Ver­fü­gung gestellt und befin­det sich auf der Home­page des Fachverbands.

Check­lis­te für Über­nah­me einer Tankstelle

Gefor­dert: Unter­neh­men soll bei der Über­nah­me einer Tank­stel­le Hil­fe­stel­lung zur Ver­fü­gung stehen.

Erreicht: Aus­ar­bei­tung einer Check­lis­te für die Über­nah­me einer Tank­stel­le, die auch für die Bera­tung und Mit­glie­der­ge­sprä­che sinn­voll ist (befin­det sich auf der Home­page des Fachverbands).

Stand: 01.01.2024

Die Erfol­ge der Wirt­schafts­kam­mer Österreich

https://www.wko.at/oe/oe-news/wkoe-erfolge-2023