Ver­kehrs­trä­ger­über­grei­fen­de Erfolge

Mobi­li­täts­mas­ter­plan der Verkehrswirtschaft

Gefor­dert: Beglei­tung der COVID-19-Maß­nah­men der Bun­des­re­gie­rung unter Berück­sich­ti­gung der Inter­es­sen der Verkehrswirtschaft

Erreicht: Wäh­rend der Mobi­li­täts­mas­ter­plan 2030 des BMK noch in Aus­ar­bei­tung ist, hat die öster­rei­chi­sche Ver­kehrs­wirt­schaft in ihrem Mobi­li­täts­mas­ter­plan Lösun­gen und kon­kre­te Maß­nah­men für den Schienen‑, Straßen‑, Was­ser- und Luft­ver­kehr sowie für die Schaf­fung opti­ma­ler Rah­men­be­din­gun­gen vor­ge­stellt. Bedarfs­ge­rech­te Mobi­li­tät muss unter Berück­sich­ti­gung von Kli­ma­schutz, Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz und Ver­sor­gungs­si­cher­heit auch zukünf­tig sicher­ge­stellt wer­den: Mobi­li­täts­mas­ter­plan 2030 der Verkehrswirtschaft

Maut­ta­ri­fe 2021 – Öko­lo­gi­sie­rungs­bo­nus für Euro 6 verlängert

Gefor­dert: Bei­be­hal­tung des Tarif-Bonus für Euro 6 Fahr­zeu­ge in Höhe von ca 20 Mio Euro

Erreicht: Eine über­pro­por­tio­na­le Ver­teue­rung der Tari­fe für die Euro 6 Fahr­zeug­ka­te­go­rie konn­te abge­wen­det wer­den. Es wird wei­ter­hin ein Tarif­bo­nus in der Höhe von 1,5 % vor­ge­se­hen, wie er auch schon für das Jahr 2020 fest­ge­legt wurde.

Sozi­al­po­li­tik wäh­rend der COVID-19-Krise

Gefor­dert: Beglei­tung der COVID-19-Maß­nah­men der Bun­des­re­gie­rung unter Berück­sich­ti­gung der Inter­es­sen der Verkehrswirtschaft

Erreicht: Per­ma­nen­te Ein­bin­dung von Ver­tre­tern der Ver­kehrs­bran­chen in die poli­ti­schen Pro­zes­se, Mit­ge­stal­tung und Gehör im Rah­men der unter enor­mem Zeit­druck erar­bei­te­ten Pro­zess­schrit­te und Schaf­fung pra­xis­taug­li­cher Lösun­gen im Recovery-Prozess.

COVID-19-Kri­se: Aus­nah­me Wochen­end- und Fei­er­tags­ru­he für Lieferdienste/Güterbeförderung

Gefor­dert: Aus­nah­men von der Wochen­end- und Fei­er­tags­ru­he für Lieferdienste/Güterbeförderung

Erreicht: Arbeit­neh­mer dür­fen wäh­rend der Wochen­end- und Fei­er­tags­ru­he für das Lie­fer­ser­vice von Lebens­mit­tel­han­del, Dro­ge­rien und Dro­ge­rie­märk­ten an Sams­ta­gen bis 22.00 Uhr, sowie zur Zustel­lung von beim Lie­fer­ser­vice des Lebens­mit­tel­han­dels (ein­schließ­lich Lie­fer­ser­vice von Ver­kaufs­stel­len von Lebens­mit­tel­pro­du­zen­ten) sowie von Dro­ge­rien und Dro­ge­rie­märk­ten bestell­ten Waren zu den Kund/innen im Rah­men der Güter­be­för­de­rung an Sams­ta­gen bis 22.00 Uhr beschäf­tigt werden.

Auf­recht­erhal­tung des Güter­ver­kehrs wäh­rend der COVID-19-Krise

Gefor­dert: Um die Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung wäh­rend des „Lock­downs“ sicher­zu­stel­len, müs­sen Bedin­gun­gen geschaf­fen wer­den, die die Fah­rer schüt­zen und Unter­neh­mern die not­wen­di­ge Fle­xi­bi­li­tät bei der Ein­satz­pla­nung ermöglichen.

Erreicht: Das Wochen­end- und Fei­er­tags­fahr­ver­bot wur­de im ers­ten Lock­down vor­über­ge­hend auf­ge­ho­ben, die Rege­lun­gen für Lenk- und Ruhe­zei­ten sowie Arbeits­zei­ten wur­den gelockert.

Gefor­dert: Inner­halb der EU müs­sen die Lie­fer­ket­ten durch­gän­gig erhal­ten blei­ben, es dür­fen kei­ne War­te­zei­ten für Lkw-Fah­rer an den Gren­zen ent­ste­hen, damit der Auf­ent­halt in Risi­ko­ge­bie­ten mög­lichst kurz ist. Die Gül­tig­keit von aus­län­di­schen Doku­men­ten (Füh­rer­schein, Fah­rer­qua­li­fi­zie­rungs­nach­weis, …) muss ver­län­gert wer­den, solan­ge eine Erneue­rung auf Grund der Coro­na­vi­rus-beding­ten Ein­schrän­kun­gen nicht mög­lich ist.

Erreicht: An den EU-Grenz­über­gän­gen wur­den „Green Lanes“ ein­ge­rich­tet, die für den Güter­ver­kehr reser­viert sind und eine Abfer­ti­gung in max. 15 Minu­ten ermög­li­chen sol­len. Die kos­ten­lo­se Gali­leo Green Lane App infor­miert über Grenz­war­te­zei­ten in Echt­zeit. Eine EU-Ver­ord­nung ver­län­gert die Gül­tig­keit von Doku­men­ten und Nach­wei­sen (zB Füh­rer­schei­ne, Gemein­schafts­li­zen­zen) um min­des­tens 6 bzw. 7 Mona­te. Eine wei­te­re Ver­ord­nung zur Ver­län­ge­rung ist geplant.

Frist­ver­län­ge­run­gen für behörd­li­che Bescheinigungen/Bewilligungen

Gefor­dert: Wäh­rend des ers­ten „Lock­downs“ in der Coro­na-Kri­se waren z.B ver­pflich­ten­de Wei­ter­bil­dun­gen für Berufs­kraft­fah­rer und deren Ein­tra­gung im Füh­rer­schein zeit­wei­se nicht mög­lich. Dadurch hät­ten zahl­rei­che Len­ker auf­grund von abge­lau­fe­nen Wei­ter­bil­dun­gen nicht mehr fah­ren dür­fen. Wir for­der­ten, auch mit abge­lau­fe­nen Code 95 im Füh­rer­schein wei­ter­fah­ren zu dürfen.

Erreicht: Die seit 9. März 2020 abge­lau­fe­nen Code 95 Ein­tra­gun­gen im Füh­rer­schein wur­den bis 31.7.2020 in Öster­reich aner­kannt. Dar­über­hin­aus­ge­hend ist auch eine EU-wei­te Rege­lung in Kraft, die abge­lau­fe­ne Wei­ter­bil­dun­gen, Füh­rer­schei­ne, § 57a-Über­prü­fun­gen, Gemein­schafts­li­zen­zen und Fah­rer­be­schei­ni­gun­gen noch län­ger anerkennt.

Akzep­tanz von Fah­rer­qua­li­fi­zie­rungs­nach­wei­sen für den Per­so­nen­kraft­ver­kehr (Code D95) im Güterkraftverkehr

Gefor­dert: Wäh­rend des ers­ten Lock-Downs herrsch­te ein Man­gel an Lkw-Fah­rern, dafür konn­ten vie­le Bus­len­ker nicht ein­ge­setzt wer­den. Vie­le Bus­len­ker besit­zen den Lkw-Füh­rer­schein; man­che haben aber kei­ne Berufs­kraft­fah­rer-Grund­qua­li­fi­ka­ti­on und Wei­ter­bil­dung für den Güter­kraft­ver­kehr (son­dern nur für Per­so­nen­kraft­ver­kehr). Wir for­der­ten, dass die­se mit ihren bestehen­den Qua­li­fi­ka­tio­nen als Lkw-Len­ker ein­ge­setzt wer­den dürfen.

Erreicht: Im Güter­kraft­ver­kehr durf­ten Lkw auf Basis eines Fah­rer­qua­li­fi­zie­rungs­nach­wei­ses für den Per­so­nen­kraft­ver­kehr (Code D95) in Öster­reich bis 31.7.2020 gelenkt wer­den, wenn der betref­fen­de Len­ker über einen gül­ti­gen Füh­rer­schein der Klas­se C verfügt.

Len­ker­bör­se eingerichtet

Gefor­dert: Im Zuge der Coro­na-Kri­se sol­len Unter­neh­men mit kurz­fris­ti­gen Bedarf an Fah­rern (zB auf­grund von Grenz­schlie­ßun­gen) die Mög­lich­keit erhal­ten, mit ande­ren Unter­neh­men in Kon­takt zu tre­ten, die im Moment ihre Len­ker nicht beschäf­ti­gen kön­nen (zB Bus­len­ker mit pas­sen­den Lenkberechtigungen).

Erreicht: Eine „Len­ker­bör­se“ wur­de rasch auf wko.at/lenkerboerse ein­ge­rich­tet. Die Len­ker­bör­se bie­tet eine Platt­form zur kos­ten­lo­sen Schal­tung von Inse­ra­ten, nimmt jedoch kei­ne Ver­mitt­lun­gen vor.

Len­ker­ar­beits­zeit- Aus­nah­men von den EU-VO 561/2006 und 165/2014 — Ände­run­gen in L‑AVO und KFG

Gefor­dert: Len­ker­ar­beits­zeit-Aus­nah­men natio­nal nützen

Erreicht: Für fol­gen­de Fahr­zeu­ge konn­ten natio­na­le Aus­nah­men sowohl im Arbeits­recht (Len­ke­rin­nen-Aus­nah­me-VO, L‑AVO) als auch im Ver­kehrs­recht (KFG) ver­an­kert werden:

  • Fahr­zeu­ge für die Lie­fe­rung von Trans­port­be­ton wer­den von der Fahrtunterbrechung/Lenkpause ausgenommen
  • Fahr­zeu­ge mit E‑Antrieb bis 4250 kg wer­den im Umkreis von 50 Km vom Betriebs­stand­ort von bei­den Ver­ord­nun­gen zur Gän­ze freigestellt
  • Fahr­zeu­ge mit zehn bis sieb­zehn Sit­zen für die aus­schließ­lich nicht­ge­werb­li­che Per­so­nen­be­för­de­rung wer­den von bei­den Ver­ord­nun­gen zur Gän­ze freigestellt
  • Ver­län­ge­rung der Aus­nah­me für den regio­na­len Kraft­fahr­li­ni­en­ver­kehr (Orts­li­ni­en­ver­kehr) von der Ver­pflich­tung zum manu­el­len Nach­trag bei Fah­rer­wech­sel bis zum 31.12.2024.

Wahl­recht beim Ort der Zulassung

Gefor­dert: Weni­ger Büro­kra­tie beim Wohn­sitz­wech­sel von Einzelunternehmen

Erreicht: Für Fir­men­fahr­zeu­ge von Ein­zel­un­ter­neh­mern wur­de ein Wahl­recht ein­ge­führt, das es nun­mehr ermög­licht, den Fir­men­sitz oder den Wohn­sitz als Ort der Zulas­sung zu wählen.

HER­MES Ver­kehrs Logis­tik Preis

Gefor­dert: Leis­tun­gen der Ver­kehrs­wirt­schaft in die Öffent­lich­keit tra­gen und Moti­va­ti­on der Unter­neh­mun­gen zur Qua­li­täts­of­fen­si­ve bieten.

Erreicht: Seit 2013 wird der HER­MES Ver­kehrs Logis­tik Preis in den Kate­go­rien, Nach­hal­tig­keit, Sicher­heit und Bil­dung sowie für bes­tes KMU und nun auch für Sup­p­ly Chain Manage­ment, Bes­ter Lehr­ling und das Lebens­werk im Rah­men einer Gala vergeben.

Kei­ne flä­chen­de­cken­de Maut

Gefor­dert: Kei­ne Flä­chen­de­cken­de Maut

Erreicht: Maut: Seit 2014 prü­fen die Lan­des­ver­kehrs­re­fe­ren­ten die Ein­füh­rung einer flä­chen­de­cken­den Maut in Öster­reich. Anfang 2016 ist die gesam­te Wirt­schafts­kam­mer­or­ga­ni­sa­ti­on in einer breit­an­ge­leg­ten gemein­sa­men Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gne gegen die Ein­füh­rung einer flä­chen­de­cken­den Maut auf­ge­tre­ten und hat die Bevöl­ke­rung und Ent­schei­dungs­trä­ger über die Nach­tei­le einer sol­chen Maß­nah­me infor­miert. Mit Erfolg: Die Argu­men­te und der Ein­satz der Wirt­schafts­kam­mer­or­ga­ni­sa­ti­on gegen eine flä­chen­de­cken­de Maut auf allen Lan­des- und Gemein­de­stra­ßen für Fahr­zeu­ge über 3,5 Ton­nen haben Früch­te getra­gen. Es kam bis jetzt zu kei­ner Eini­gung unter den Lan­des-Ver­kehrs­re­fe­ren­ten für die­se Belastungsidee.

Steu­er­an­rei­ze für Flüssigerdgas

Gefor­dert: Für Flüs­sig­erd­gas (LNG), das als Treib­stoff ver­wen­det wird, soll unab­hän­gig vom Aggre­gat­zu­stand die Erd­gas­ab­ga­be und nicht die wesent­lich höhe­re MöSt zu ent­rich­ten sein, um den Markt­durch­bruch von sau­be­ren, gas­be­trie­be­nen schwe­ren Nutz­fahr­zeu­gen zu erleichtern.

Erreicht: Der Steu­er­satz für LNG wur­de auf ein Drit­tel, von 261 Euro auf 88 Euro per 1.000 kg her­ab­ge­setzt und so an das Niveau der Erd­gas­ab­ga­be angepasst.

Gefor­dert: Befrei­ung von der Erd­gas­ab­ga­be von erneu­er­ba­rem Gas und Bio-LNG, das über das Erd­gas­netz ver­teilt und als Kraft­stoff genutzt wird, um den erneu­er­ba­ren Kraft­stoff nicht steu­er­lich zu belasten.

Erreicht: Erneu­er­ba­res Gas ist von der Erd­gas­ab­ga­be befreit, auch wenn es dem fos­si­len Erd­gas bei­gemengt ist. Bio-LNG ist von der MöSt befreit, wenn es bestimm­te Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en erfüllt.

Bus­se

COVID-19 Kri­se — Hilfspaket

Gefor­dert: COVID-19 Kri­se — Hilfspaket

Erreicht: Fix­kos­ten­zu­schuss, Umsatz­er­satz + Ausfallsbonus

Die Berufs­grup­pe hat sich seit vie­len Wochen inten­siv für ein Ret­tungs­pa­ket für hei­mi­sche Bus­un­ter­neh­me­rin­nen und –unter­neh­mer ein­ge­setzt. Nach unzäh­li­gen inten­si­ven Ver­hand­lungs­ge­sprä­chen wur­den exis­ten­zi­el­le For­de­run­gen umge­setzt. Neben dem für die Bus­bran­che seit Beginn der Pan­de­mie wich­ti­gen Kurz­ar­beits­zeit-Modell und der Erst­hil­fe durch den FKZ 1 (März bis Sept. 2020), konn­te ein effek­ti­ves Hilfs­pa­ket für die Bus­un­ter­neh­mer erreicht wer­den. Wesent­lichs­te Ele­men­te sind:

  • Pha­se 2 des FKZ-800.000 von Sept. bis vor­erst Juni 2021 (im Ver­gleich zum FKZ 1 konn­te die wesent­li­che Fix­kos­ten­ele­men­te wie Finan­zie­rungs­kos­ten für Fahrzeuge/AFA, Lea­sing­ra­te und frus­trier­te Auf­wen­dun­gen ergänzt wer­den!) bzw. das alter­na­ti­ve Modell des Ver­lus­ter­satz
  • Umsatz­er­satz: 80 % Umsatz­er­satz für Novem­ber bzw. 50 % Umsatz­er­satz für Dezem­ber 2020 (für den behörd­lich geschlos­se­nen Bereich von Busunternehmen)
  • Ab 16.2.2021 bis Ende der Pan­de­mie: „Aus­falls­bo­nus“

Prak­ti­ka­ble Aus­nah­me­re­ge­lun­gen bei der Ver­wen­dung des Tachographen

Gefor­dert: Ver­län­ge­rung der Aus­nah­me für den Kraftfahrlinienverkehr

Erreicht: Die bis Ende 2020 befris­te­te Aus­nah­me von der manu­el­len Nach­trags­pflicht bei Len­ker­wech­sel für den regio­na­len Kraft­fahr­li­ni­en­ver­kehr wird bis 31.12.2024 verlängert.

Fahr­schu­len

Ers­ter Lock­down: Wie­der­eröff­nung der Fahr­schu­len unter akzep­ta­blen Auf­la­gen nach ers­tem Corona-„Lockdown“

Gefor­dert: rasche Wie­der­auf­nah­me der Tätig­keit und akzep­ta­ble Auf­la­gen für Wiedereröffnung

Erreicht: Durch das ste­ti­ge Lob­by­ing des Fach­ver­ban­des durf­ten die Fahr­schu­len bereits mit 1. Mai 2020 den Betrieb unter akzep­ta­blen Auf­la­gen (Mas­ken­pflicht, 1 m Abstand) wiederaufnehmen.

Über­gangs­be­stim­mun­gen für Lenkberechtigungen

Gefor­dert: Abge­lau­fe­ne Aus­bil­dun­gen sol­len wei­ter­hin mit Nach­frist gül­tig bleiben

Erreicht: Im Hin­blick auf den Covid-beding­ten redu­zier­ten Betrieb bei Behör­den, Fahr­schu­len, Anbie­tern diver­ser Kur­se, Ärz­ten und ver­kehrs­psy­cho­lo­gi­schen Insti­tu­ten hat das BMK die wei­te­re Vor­gangs­wei­se in einem Erlass vom 23. Dezem­ber 2020 klargestellt.

Sind für die Ertei­lung der Lenk­be­rech­ti­gung (oder Absol­vie­rung der Mehr­pha­sen­aus­bil­dung) erfor­der­li­che Nach­wei­se nach dem 13.3.2020 abge­lau­fen oder konn­ten Maß­nah­men nicht recht­zei­tig absol­viert wer­den, so hat die Behör­de auf infor­mel­lem Weg eine ange­mes­se­ne Frist fest­zu­set­zen, bis zu deren Ablauf die feh­len­den Schrit­te nach­zu­ho­len sind. Die COVID-19 bedingt abge­lau­fe­nen Nach­wei­se sind bis dahin gül­tig. Die Frist ist groß­zü­gig, also so zu bemes­sen, dass die Absol­vie­rung der Schrit­te oder Maß­nah­men auch unter Berück­sich­ti­gung des nach wie vor bestehen­den Eng­pas­ses, mög­lich ist. Erst nach Ver­strei­chen die­ser Frist ist von einer Ungül­tig­keit die­ser Nach­wei­se aus­zu­ge­hen, bzw. ist im Rah­men der Mehr­pha­sen­aus­bil­dung das wei­te­re Sank­tio­nen­sys­tem in Gang zu setzen.

Im 3. Lock­down Fahr­prü­fun­gen wie­der erlaubt

Gefor­dert: Füh­rer­schein­prü­fun­gen im Lock­down zulassen

Erreicht: Ein Vor­stoß des Fach­ver­ban­des führ­te zum Erfolg. Prak­ti­sche Füh­rer­schein­prü­fun­gen und Fahr­stun­den dür­fen seit Ende Jän­ner wie­der abge­hal­ten wer­den. Die­se Klar­stel­lung mach­te das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um auf sei­ner Web­site. Aus Sicht des Minis­te­ri­ums sind sowohl die Durch­füh­rung von Fahr­stun­den als auch die Abhal­tung von Fahr­prü­fun­gen nach der 3. COVID-19-Not­maß­nah­men­ver­ord­nung zulässig.

Logistik/Spedition

Fach­kräf­te für die Wirtschaft

Gefor­dert: Fach­kräf­te für Öster­reichs Wirt­schaft sichern

Erreicht: Mit Anfang Mai 2020 sind die Aus­bil­dun­gen in den kauf­män­nisch-admi­nis­tra­ti­ven Lehr­be­ru­fen (Büro­be­ru­fe) moder­ni­siert wor­den und kom­pe­tenz­ori­en­tiert in Kraft getre­ten. In den Ver­kehrs­bran­chen sind davon ins­be­son­de­re die Lehr­be­ru­fe Spe­di­ti­ons­kauf­man­n/-frau, Spe­di­ti­ons­lo­gis­tik, Mobi­li­täts­ser­vice, Betriebs­lo­gis­tik­kauf­man­n/-frau und Büro­kauf­man­n/-frau von gro­ßer Bedeu­tung. Die neu­en Aus­bil­dungs­ord­nun­gen sehen aktua­li­sier­te berufs­spe­zi­fi­sche Inhal­te und zusätz­li­che Inhal­te in den Berei­chen Digi­ta­li­sie­rung und Pro­jekt­ma­nage­ment vor sowie eine Reduk­ti­on der in der Pra­xis an Bedeu­tung ver­lie­ren­den Inhal­te im Bereich Rech­nungs­we­sen. Damit wur­den bedeu­ten­de Lehr­be­ru­fe an aktu­el­le und zukünf­ti­ge Anfor­de­run­gen der Bran­chen angepasst.

Öffent­li­cher Verkehr

FLAF-Finan­zie­rung von Schü­ler­frei­fahr­ten wäh­rend Pandemie

Gefor­dert: FLAF-Finan­zie­rung von Schü­ler­frei­fahr­ten wäh­rend Pan­de­mie unver­än­dert auf­recht erhalten

Erreicht: Trotz Unter­richts­sper­re und Lock­down hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit, Fami­lie und Jugend wäh­rend der zeit­lich befris­te­ten Unter­richts­sper­ren die Abgel­tun­gen für alle Unter­neh­men im Gele­gen­heits­ver­kehr unver­än­dert bei­be­hal­ten. In Abspra­che mit den Schul­lei­tun­gen und den Kun­den­teams kommt es zu bedarfs­ge­rech­ten Ände­run­gen der Ver­kehrs­leis­tun­gen, die aber kei­ne Aus­wir­kun­gen auf die Höhe der Abgel­tung haben.

Erhö­hung der Tari­fe für Schülergelegenheitsverkehre

Gefor­dert: Erhö­hung der Tari­fe für Schülergelegenheitsverkehre

Erreicht: Schul­jahr 2020/21 – Erhö­hung um 3,7 %

Mit dem BMA­FJ konn­te eine Abgel­tung der Kos­ten­stei­ge­run­gen aus dem Fami­li­en­las­ten­aus­gleichs­fond (FLAF) ver­ein­bart wer­den. Für das Schul­jahr (SJ) 2020/21 wer­den die Tari­fe line­ar um 3,7 % erhöht. Es ist uns gelun­gen, zusätz­lich zum VPI (1,7 % im Beob­ach­tungs­zeit­raum von Juli 2019 bis Juli 2020) einen Zuschlag von 2 % zu errei­chen – damit ste­hen rund 3,2 Mil­lio­nen Euro mehr aus dem FLAF zur Finan­zie­rung der Schü­ler­ver­keh­re im Gele­gen­heits­ver­kehr zur Verfügung.

Ver­län­ge­rung der Aus­nah­me von der Ver­pflich­tung zum manu­el­len Nach­tra­gen im Kraft­fahr­li­ni­en­ver­kehr bei Lenkerwechsel

Gefor­dert: Ver­län­ge­rung der Aus­nah­me für den Kraftfahrlinienverkehr

Erreicht: Die bis Ende 2020 befris­te­te Aus­nah­me von der manu­el­len Nach­trags­pflicht bei Len­ker­wech­sel für den regio­na­len Kraft­fahr­li­ni­en­ver­kehr wird bis 31.12.2024 verlängert.

Fahr­gast-Char­ta für einen siche­ren & gesun­den Öffi-Betrieb in Österreich

Gefor­dert: All­ge­mein gül­ti­ge Hand­lungs­an­lei­tun­gen, die das „Coro­na-Anste­ckungs­ri­si­ko“ mini­mie­ren und den siche­ren Betrieb gewähr­leis­ten sowie gleich­zei­tig Unsi­cher­hei­ten über die rich­ti­ge Ver­hal­tens­wei­se im öffent­li­chen Nah­ver­kehr für Fahr­gäs­te und Mit­ar­bei­te­rIn­nen klar auflösen.

Erreicht: Unter der Feder­füh­rung des Fach­ver­bands der Schie­nen­bah­nen wur­den mit dem BMK und dem Sozi­al­part­ner ein­heit­li­che Ver­hal­tens­re­geln für den öffent­li­chen Ver­kehr in der Pan­de­mie ent­wi­ckelt und zum Maß­stab für regel­ge­rech­tes Ver­hal­ten der Fahr­gäs­te im öffent­li­chen Verkehr.

Per­so­nen­be­för­de­rung mit Pkw

Ent­schär­fung neu­er Regeln für das Taxigewerbe

Gefor­dert: Ent­schär­fung neu­er Regeln für das Taxigewerbe

Erreicht: Die von der Bun­des­re­gie­rung gewünsch­te Novel­le ent­spricht nicht dem Wunsch der Bran­che. Der erreich­te Kom­pro­miss bie­tet zumin­dest die Chan­ce auf ein „geord­ne­tes Mit­ein­an­der“. In letz­ter Sekun­de wur­den Ände­run­gen zum Minis­ter­rats­vor­tra­ges durch­ge­setzt, mit der die Rege­lungs-Kom­pe­tenz der Lan­des­haupt­leu­te für Tari­fe abge­si­chert wur­de. Klar ist aber auch, dass die Bun­des­re­gie­rung nicht von ihrer For­de­rung abge­wi­chen ist, ein „Preis­band für ver­mit­tel­te Fahr­ten“ zu schaf­fen. Das jetzt im Gesetz vor­ge­se­hen Min­dest­ent­gelt (= Sum­me aus Grund­ent­gelt und für die jewei­li­ge Beför­de­rung vor­ge­se­he­nen Zuschlä­ge) wird daher nur gel­ten, falls vom Bun­des­land kei­ne ande­ren Unter­gren­zen ver­ord­net wur­den. Aller­dings drängt die Zeit – denn spä­tes­tens bis zum 1.3.2021 müs­sen die Bun­des­län­der gemein­sam mit uns durch neue bzw. ergän­zen­de Tarif­ver­ord­nun­gen auf den Beschluss der Bun­des­re­gie­rung reagieren.

Taxi­at-APP — Eine App zum Abho­len für ganz Österreich

Gefor­dert: Taxi­AT-APP — Eine App zum Abho­len für ganz Österreich

Infor­ma­ti­ons- und Kon­takt­platt­form für Taxi­dienst­leis­tun­gen in ganz Österreich

Erreicht: Seit 1. Sep­tem­ber 2020 ist die Taxi­AT-App, die via IOS und Android kos­ten­los über den Goog­le Play Store bzw. Apple iTu­nes her­un­ter­ge­la­den wer­den kann, ONLINE. Mit unse­rer Taxi­AT-App haben wir ein Instru­ment kre­iert, mit dem Fahr­gäs­te schnell und ein­fach ein Taxi in ihrer Nähe fin­den können.

  • Die Taxi­AT-App ist ein gemein­sa­mes Pro­dukt der Wirt­schafts­kam­mer Öster­reich, des Fach­ver­ban­des der Beför­de­rungs­ge­wer­be mit PKW und den Fach­grup­pen in den Bundesländern.
  • Die App bie­tet eine Auf­lis­tung von Taxi­un­ter­neh­men, Taxi­funk­zen­tra­len und Mikro-Öffent­li­chen-Ver­kehrs-Sys­te­men in Österreich.
  • Sie unter­stützt die Bran­che, Qua­li­tät und Ser­vice noch wei­ter aus­zu­bau­en und die Chan­cen der Digi­ta­li­sie­rung zu nutzen.
  • Die App kann in allen App-Stores kos­ten­los her­un­ter­ge­la­den wer­den und steht für IOS und Android zur Verfügung.
  • Sie bie­tet 16 unter­schied­li­che Suchkriterien/Qualitätsmerkmale.

Schie­nen­bah­nen

Befrei­ung von Bahn­strom von der Elektrizitätsabgabe

Gefor­dert: Befrei­ung von Bahn­strom von der Elektrizitätsabgabe

Erreicht: Mit der Ände­rung des Elek­tri­zi­täts­ab­ga­be­ge­set­zes wur­de unse­re lang­jäh­ri­ge For­de­rung nach einer Befrei­ung von Bahn­strom von der Elek­tri­zi­täts­ab­ga­be ab 30. Juni 2021 erfüllt.

Infra­struk­tur­be­nut­zungs­ent­gelt ausgesetzt

Gefor­dert: Die Kos­ten für die Infra­struk­tur­be­nut­zung auf der Schie­ne (IBE) müs­sen redu­ziert und har­mo­ni­siert werden.

Erreicht: Das Infra­struk­tur­be­nut­zungs­ent­gelt wur­de rück­wir­kend ab 1.3.2020 bis 30.06.2021 für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und den eigen­wirt­schaft­li­chen Per­so­nen­ver­kehr ausgesetzt.

Mit­tel­fris­ti­ges Inves­ti­ti­ons­pro­gramm für Privatbahnen

Gefor­dert: Sicher­stel­lung der not­wen­di­gen Mit­tel für die drin­gend not­wen­di­gen Inves­ti­tio­nen der Pri­vat­bahn-Infra­struk­tu­ren; Glei­che Rah­men­be­din­gun­gen bei der Infra­struk­tur­fi­nan­zie­rung für bun­des­ei­ge­ne Unter­neh­men und Privatbahnen.

Erreicht: Es gab eine Eini­gung über die MIP-Mit­tel des Bun­des. Die För­de­run­gen für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr wer­den fort­ge­setzt und um 40 % erhöht. Für 2021 stellt der Bund 800 Mio. Euro zur Verfügung.

Maß­vol­le Umset­zung des 4. Eisenbahnpakets

Gefor­dert: Die Aus­nah­me­mög­lich­kei­ten bei der Umset­zung der tech­ni­schen Vor­schrif­ten des 4. Eisen­bahn­pa­kets müs­sen natio­nal in Anspruch genom­men werden.

Erreicht: Umset­zung aller not­wen­di­gen EU-recht­li­chen Aus­nah­me­mög­lich­kei­ten sowie Zustän­dig­keits­ver­ein­fa­chung für Anschluss­bah­nen (Eisen­bahn­ge­setz).

Bonus für lei­se Güterwaggons

Gefor­dert: For­cie­rung und För­de­rung von „lärm­ar­men“, mit „Flüs­ter­brem­sen“ aus­ge­stat­te­ten, Waggons.

Erreicht: Die ÖBB-Infra­struk­tur AG hat, in Abstim­mung mit dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ver­kehr, Inno­va­ti­on und Tech­no­lo­gie (BMVIT), jetzt BMK, zur Unter­stüt­zung der Umrüs­tung von Güter­wa­gen auf lärm­ar­me Brems­tech­no­lo­gien ab der Netz­fahr­plan­pe­ri­ode 2018 den soge­nann­ten „Lärm­bo­nus“ ein­ge­führt und sieht die­sen bis zum 31. Dezem­ber 2021 vor.

För­der­pro­gramm “Schie­nen­gü­ter­ver­kehr 2018–2022“

Gefor­dert: Fort­set­zung des För­der­pro­gramms für den Schienengüterverkehr

Erreicht: Das För­der­pro­gramm für den SGV wird im Zeit­raum 2018 bis 2022 fort­ge­setzt. Gegen­stand der För­de­rung ist die Erbrin­gung von Schie­nen­gü­ter-ver­kehrs­leis­tun­gen in den Pro­duk­ti­ons­for­men des Ein­zel­wa­gen­ver­kehrs, des unbe­glei­te­ten Kom­bi­nier­ten Ver­kehrs oder der Rol­len­den Land­stra­ße in Form eines nicht rück­zahl­ba­ren Zuschusses.

För­de­rung von Anschlussbahnen

Gefor­dert: Sowohl die Errich­tung als auch die Erhal­tung von Anschluss­bah­nen muss wei­ter­hin ein öffent­li­ches Inter­es­se dar­stel­len und bedarfs­ge­recht zur Ver­fü­gung gestellt werden.

Erreicht: Im Zeit­raum 1. Jän­ner 2018 bis 31. Dezem­ber 2022 wer­den Inves­ti­tio­nen in Anschluss­bahn­an­la­gen sowie in nicht­dis­kri­mi­nie­rend betrie­be­ne, inter­mo­da­le Umschlags­an­la­gen vom BMVIT geför­dert. Kon­kret geht es um den Neu­bau und die Erwei­te­rung von Anschluss­bah­nen und Ter­mi­nals sowie Bestands­in­ves­ti­tio­nen im ASB-Bereich. Ein­rei­chun­gen kön­nen wäh­rend des gesam­ten Jah­res getä­tigt werden.

Gas­tro­no­mi­sche Betreu­ung am Zug

Gefor­dert: Ein­heit­li­che und kla­re Rege­lun­gen für mehr Rechts­si­cher­heit im Bereich der gas­tro­no­mi­schen Betreu­ung in Zügen.

Erreicht: Geson­der­te Reg­lun­gen für das im Ser­vice auf Zügen täti­ge Per­so­nal durch eine eige­ne Anla­ge im Bran­chen-Kol­lek­tiv­ver­trag der öster­rei­chi­schen Eisen­bahn­un­ter­neh­men. Die lösungs­ori­en­tier­ten Ergeb­nis­se der Sozi­al­part­ner­ver­hand­lun­gen brin­gen mehr Fle­xi­bi­li­tät, Pla­nungs- und Rechts­si­cher­heit und stel­len einen Mehr­wert für die Fahr­gäs­te dar. Die Alter­na­ti­ve wäre: Auto­ma­ten anstatt Servicepersonal.

Seil­bah­nen

Novel­le des Seilbahngesetzes

Gefor­dert: Über­gangs­fris­ten auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie im Seil­bahn­ge­setz schaffen

Erreicht: Ver­län­ge­rung der Mög­lich­keit, Fris­ten im Seil­bahn­ge­setz und in der Seil­bahn­über­prü­fungs-Ver­ord­nung auf­grund von COVID-19 zu hem­men bzw. ver­län­gern zu kön­nen bis 31.12.2021.

Son­der­trans­por­te

SOTRA-Aus­wei­se verlängern

Gefor­dert: Ver­län­ge­rung der SOTRA-Ausweise

Erreicht: Von den Bun­des­län­dern hat die Bran­chen­ver­tre­tung die erfreu­li­che Zusa­ge erhal­ten, dass die Aus­wei­se für Stra­ßen­trans­port-Auf­sichts­or­ga­ne um zwei Jah­re ver­län­gert wer­den. Die Ver­län­ge­rung der Aus­wei­se erfolgt jeden­falls, ohne dass dafür eine Bestä­ti­gung über einen Besuch eines Auf­fri­schungs­kur­ses vor­ge­legt wer­den muss. Auf die­se COVID-19 beding­te kon­sen­sua­le und wirt­schafts­freund­li­che Vor­ge­hens­wei­se einig­ten sich acht Bun­des­län­der (aus­ge­nom­men Vor­arl­berg!). Eine Zeit­ver­zö­ge­rung bei der Ver­län­ge­rung abge­lau­fe­ner Aus­wei­se auf­grund der nun­mehr gewähr­ten zwei­jäh­ri­gen Frist­er­stre­ckung wird dadurch ver­mie­den. Nahe­zu für gesamt Öster­reich konn­te damit eine wirt­schafts­freund­li­che Vor­ge­hens­wei­se erzielt werden.

Stra­ßen­gü­ter­ver­kehr

Effi­zi­enz­stei­ge­run­gen im Straßengüterverkehr

Gefor­dert: Ver­mei­dung von zusätz­li­chen Fahr­ten beim Ein­satz von Mobilkränen

Erreicht: Zusätz­lich zum Bal­last­ge­wicht wird nun auch Zube­hör von Krä­nen ohne Begren­zung auf 10 % des Gewich­tes als unteil­ba­re Ladung ange­se­hen und kann somit eben­falls mit­trans­por­tiert werden.

Gefor­dert: Aus­wei­tung der 44 t‑Regelung beim Trans­port von Rundholz

Erreicht: Das höhe­re Gewicht von 44 t ist nicht mehr nur auf den Trans­port von Rund­holz aus dem Wald her­aus beschränkt, son­dern gilt nun auch für alle Trans­por­te von Holz (Hack­schnit­zel,…) aus dem Wald heraus.

Prak­ti­ka­ble Aus­nah­me­re­ge­lun­gen bei der Ver­wen­dung des Tachographen

Gefor­dert: Mehr Fle­xi­bi­li­tät im Baustellenverkehr

Erreicht: Fahr­zeu­ge, die für die Lie­fe­rung von Trans­port­be­ton ver­wen­det wer­den, sind von der Lenk­pau­sen­re­ge­lung ausgenommen.

Kol­lek­tiv­ver­trag für Fahrradboten

Gefor­dert: KV für Fahr­rad­bo­ten ver­han­deln und abschließen

Erreicht: Kol­lek­tiv­ver­trag für Fahr­rad­bo­ten abge­schlos­sen, gül­tig ab 1.1.2020

Erhö­hung der Tari­fe für Trans­port­leis­tun­gen im Güternahverkehr

Gefor­dert: Erhö­hung der Tari­fe für Trans­port­dienst­leis­tun­gen im Güter­nah­ver­kehr für Ver­trä­ge mit öffentl. Auftraggebern

Erreicht: Erhö­hung der Tari­fe für die­se Ver­trä­ge um 1,48 Pro­zent mit Wir­kung 1.1.2020, umge­setzt in der 127. Sit­zung der „Unab­hän­gi­gen Schieds­kom­mis­si­on“ “ für öffent­li­che Auf­trags­ver­ga­be (BMDW) vom 5. März 2020

Tank­stel­len und Servicestationen

Gefor­dert: Glei­che Pro­vi­sio­nen für digi­ta­le Vignet­te und Klebevignette

Erreicht: Nach inten­si­ven Ver­hand­lun­gen wur­den die Pro­vi­sio­nen für die digi­ta­le Vignet­te mit 1.1.2021 an die der Kle­be­vi­gnet­te angeglichen.