- Verkehrsträgerübergreifende Erfolge
- Busse
- Fahrschulen
- Logistik/Spedition
- Öffentlicher Verkehr
- Personenbeförderung mit Pkw
- Schienenbahnen
- Seilbahnen
- Sondertransporte
- Straßengüterverkehr
- Kollektivvertrag für Fahrradboten
- Erhöhung der Tarife für Transportleistungen im Güternahverkehr
- Tankstellen und Servicestationen
Verkehrsträgerübergreifende Erfolge
Mobilitätsmasterplan der Verkehrswirtschaft
Gefordert: Begleitung der COVID-19-Maßnahmen der Bundesregierung unter Berücksichtigung der Interessen der Verkehrswirtschaft
Erreicht: Während der Mobilitätsmasterplan 2030 des BMK noch in Ausarbeitung ist, hat die österreichische Verkehrswirtschaft in ihrem Mobilitätsmasterplan Lösungen und konkrete Maßnahmen für den Schienen‑, Straßen‑, Wasser- und Luftverkehr sowie für die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen vorgestellt. Bedarfsgerechte Mobilität muss unter Berücksichtigung von Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Versorgungssicherheit auch zukünftig sichergestellt werden: Mobilitätsmasterplan 2030 der Verkehrswirtschaft
Mauttarife 2021 – Ökologisierungsbonus für Euro 6 verlängert
Gefordert: Beibehaltung des Tarif-Bonus für Euro 6 Fahrzeuge in Höhe von ca 20 Mio Euro
Erreicht: Eine überproportionale Verteuerung der Tarife für die Euro 6 Fahrzeugkategorie konnte abgewendet werden. Es wird weiterhin ein Tarifbonus in der Höhe von 1,5 % vorgesehen, wie er auch schon für das Jahr 2020 festgelegt wurde.
Sozialpolitik während der COVID-19-Krise
Gefordert: Begleitung der COVID-19-Maßnahmen der Bundesregierung unter Berücksichtigung der Interessen der Verkehrswirtschaft
Erreicht: Permanente Einbindung von Vertretern der Verkehrsbranchen in die politischen Prozesse, Mitgestaltung und Gehör im Rahmen der unter enormem Zeitdruck erarbeiteten Prozessschritte und Schaffung praxistauglicher Lösungen im Recovery-Prozess.
COVID-19-Krise: Ausnahme Wochenend- und Feiertagsruhe für Lieferdienste/Güterbeförderung
Gefordert: Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe für Lieferdienste/Güterbeförderung
Erreicht: Arbeitnehmer dürfen während der Wochenend- und Feiertagsruhe für das Lieferservice von Lebensmittelhandel, Drogerien und Drogeriemärkten an Samstagen bis 22.00 Uhr, sowie zur Zustellung von beim Lieferservice des Lebensmittelhandels (einschließlich Lieferservice von Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) sowie von Drogerien und Drogeriemärkten bestellten Waren zu den Kund/innen im Rahmen der Güterbeförderung an Samstagen bis 22.00 Uhr beschäftigt werden.
Aufrechterhaltung des Güterverkehrs während der COVID-19-Krise
Gefordert: Um die Versorgung der Bevölkerung während des „Lockdowns“ sicherzustellen, müssen Bedingungen geschaffen werden, die die Fahrer schützen und Unternehmern die notwendige Flexibilität bei der Einsatzplanung ermöglichen.
Erreicht: Das Wochenend- und Feiertagsfahrverbot wurde im ersten Lockdown vorübergehend aufgehoben, die Regelungen für Lenk- und Ruhezeiten sowie Arbeitszeiten wurden gelockert.
Gefordert: Innerhalb der EU müssen die Lieferketten durchgängig erhalten bleiben, es dürfen keine Wartezeiten für Lkw-Fahrer an den Grenzen entstehen, damit der Aufenthalt in Risikogebieten möglichst kurz ist. Die Gültigkeit von ausländischen Dokumenten (Führerschein, Fahrerqualifizierungsnachweis, …) muss verlängert werden, solange eine Erneuerung auf Grund der Coronavirus-bedingten Einschränkungen nicht möglich ist.
Erreicht: An den EU-Grenzübergängen wurden „Green Lanes“ eingerichtet, die für den Güterverkehr reserviert sind und eine Abfertigung in max. 15 Minuten ermöglichen sollen. Die kostenlose Galileo Green Lane App informiert über Grenzwartezeiten in Echtzeit. Eine EU-Verordnung verlängert die Gültigkeit von Dokumenten und Nachweisen (zB Führerscheine, Gemeinschaftslizenzen) um mindestens 6 bzw. 7 Monate. Eine weitere Verordnung zur Verlängerung ist geplant.
Fristverlängerungen für behördliche Bescheinigungen/Bewilligungen
Gefordert: Während des ersten „Lockdowns“ in der Corona-Krise waren z.B verpflichtende Weiterbildungen für Berufskraftfahrer und deren Eintragung im Führerschein zeitweise nicht möglich. Dadurch hätten zahlreiche Lenker aufgrund von abgelaufenen Weiterbildungen nicht mehr fahren dürfen. Wir forderten, auch mit abgelaufenen Code 95 im Führerschein weiterfahren zu dürfen.
Erreicht: Die seit 9. März 2020 abgelaufenen Code 95 Eintragungen im Führerschein wurden bis 31.7.2020 in Österreich anerkannt. Darüberhinausgehend ist auch eine EU-weite Regelung in Kraft, die abgelaufene Weiterbildungen, Führerscheine, § 57a-Überprüfungen, Gemeinschaftslizenzen und Fahrerbescheinigungen noch länger anerkennt.
Akzeptanz von Fahrerqualifizierungsnachweisen für den Personenkraftverkehr (Code D95) im Güterkraftverkehr
Gefordert: Während des ersten Lock-Downs herrschte ein Mangel an Lkw-Fahrern, dafür konnten viele Buslenker nicht eingesetzt werden. Viele Buslenker besitzen den Lkw-Führerschein; manche haben aber keine Berufskraftfahrer-Grundqualifikation und Weiterbildung für den Güterkraftverkehr (sondern nur für Personenkraftverkehr). Wir forderten, dass diese mit ihren bestehenden Qualifikationen als Lkw-Lenker eingesetzt werden dürfen.
Erreicht: Im Güterkraftverkehr durften Lkw auf Basis eines Fahrerqualifizierungsnachweises für den Personenkraftverkehr (Code D95) in Österreich bis 31.7.2020 gelenkt werden, wenn der betreffende Lenker über einen gültigen Führerschein der Klasse C verfügt.
Lenkerbörse eingerichtet
Gefordert: Im Zuge der Corona-Krise sollen Unternehmen mit kurzfristigen Bedarf an Fahrern (zB aufgrund von Grenzschließungen) die Möglichkeit erhalten, mit anderen Unternehmen in Kontakt zu treten, die im Moment ihre Lenker nicht beschäftigen können (zB Buslenker mit passenden Lenkberechtigungen).
Erreicht: Eine „Lenkerbörse“ wurde rasch auf wko.at/lenkerboerse eingerichtet. Die Lenkerbörse bietet eine Plattform zur kostenlosen Schaltung von Inseraten, nimmt jedoch keine Vermittlungen vor.
Lenkerarbeitszeit- Ausnahmen von den EU-VO 561/2006 und 165/2014 — Änderungen in L‑AVO und KFG
Gefordert: Lenkerarbeitszeit-Ausnahmen national nützen
Erreicht: Für folgende Fahrzeuge konnten nationale Ausnahmen sowohl im Arbeitsrecht (Lenkerinnen-Ausnahme-VO, L‑AVO) als auch im Verkehrsrecht (KFG) verankert werden:
- Fahrzeuge für die Lieferung von Transportbeton werden von der Fahrtunterbrechung/Lenkpause ausgenommen
- Fahrzeuge mit E‑Antrieb bis 4250 kg werden im Umkreis von 50 Km vom Betriebsstandort von beiden Verordnungen zur Gänze freigestellt
- Fahrzeuge mit zehn bis siebzehn Sitzen für die ausschließlich nichtgewerbliche Personenbeförderung werden von beiden Verordnungen zur Gänze freigestellt
- Verlängerung der Ausnahme für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr (Ortslinienverkehr) von der Verpflichtung zum manuellen Nachtrag bei Fahrerwechsel bis zum 31.12.2024.
Wahlrecht beim Ort der Zulassung
Gefordert: Weniger Bürokratie beim Wohnsitzwechsel von Einzelunternehmen
Erreicht: Für Firmenfahrzeuge von Einzelunternehmern wurde ein Wahlrecht eingeführt, das es nunmehr ermöglicht, den Firmensitz oder den Wohnsitz als Ort der Zulassung zu wählen.
HERMES Verkehrs Logistik Preis
Gefordert: Leistungen der Verkehrswirtschaft in die Öffentlichkeit tragen und Motivation der Unternehmungen zur Qualitätsoffensive bieten.
Erreicht: Seit 2013 wird der HERMES Verkehrs Logistik Preis in den Kategorien, Nachhaltigkeit, Sicherheit und Bildung sowie für bestes KMU und nun auch für Supply Chain Management, Bester Lehrling und das Lebenswerk im Rahmen einer Gala vergeben.
Keine flächendeckende Maut
Gefordert: Keine Flächendeckende Maut
Erreicht: Maut: Seit 2014 prüfen die Landesverkehrsreferenten die Einführung einer flächendeckenden Maut in Österreich. Anfang 2016 ist die gesamte Wirtschaftskammerorganisation in einer breitangelegten gemeinsamen Informationskampagne gegen die Einführung einer flächendeckenden Maut aufgetreten und hat die Bevölkerung und Entscheidungsträger über die Nachteile einer solchen Maßnahme informiert. Mit Erfolg: Die Argumente und der Einsatz der Wirtschaftskammerorganisation gegen eine flächendeckende Maut auf allen Landes- und Gemeindestraßen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen haben Früchte getragen. Es kam bis jetzt zu keiner Einigung unter den Landes-Verkehrsreferenten für diese Belastungsidee.
Steueranreize für Flüssigerdgas
Gefordert: Für Flüssigerdgas (LNG), das als Treibstoff verwendet wird, soll unabhängig vom Aggregatzustand die Erdgasabgabe und nicht die wesentlich höhere MöSt zu entrichten sein, um den Marktdurchbruch von sauberen, gasbetriebenen schweren Nutzfahrzeugen zu erleichtern.
Erreicht: Der Steuersatz für LNG wurde auf ein Drittel, von 261 Euro auf 88 Euro per 1.000 kg herabgesetzt und so an das Niveau der Erdgasabgabe angepasst.
Gefordert: Befreiung von der Erdgasabgabe von erneuerbarem Gas und Bio-LNG, das über das Erdgasnetz verteilt und als Kraftstoff genutzt wird, um den erneuerbaren Kraftstoff nicht steuerlich zu belasten.
Erreicht: Erneuerbares Gas ist von der Erdgasabgabe befreit, auch wenn es dem fossilen Erdgas beigemengt ist. Bio-LNG ist von der MöSt befreit, wenn es bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllt.
Busse
COVID-19 Krise — Hilfspaket
Gefordert: COVID-19 Krise — Hilfspaket
Erreicht: Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz + Ausfallsbonus
Die Berufsgruppe hat sich seit vielen Wochen intensiv für ein Rettungspaket für heimische Busunternehmerinnen und –unternehmer eingesetzt. Nach unzähligen intensiven Verhandlungsgesprächen wurden existenzielle Forderungen umgesetzt. Neben dem für die Busbranche seit Beginn der Pandemie wichtigen Kurzarbeitszeit-Modell und der Ersthilfe durch den FKZ 1 (März bis Sept. 2020), konnte ein effektives Hilfspaket für die Busunternehmer erreicht werden. Wesentlichste Elemente sind:
- Phase 2 des FKZ-800.000 von Sept. bis vorerst Juni 2021 (im Vergleich zum FKZ 1 konnte die wesentliche Fixkostenelemente wie Finanzierungskosten für Fahrzeuge/AFA, Leasingrate und frustrierte Aufwendungen ergänzt werden!) bzw. das alternative Modell des Verlustersatz
- Umsatzersatz: 80 % Umsatzersatz für November bzw. 50 % Umsatzersatz für Dezember 2020 (für den behördlich geschlossenen Bereich von Busunternehmen)
- Ab 16.2.2021 bis Ende der Pandemie: „Ausfallsbonus“
Praktikable Ausnahmeregelungen bei der Verwendung des Tachographen
Gefordert: Verlängerung der Ausnahme für den Kraftfahrlinienverkehr
Erreicht: Die bis Ende 2020 befristete Ausnahme von der manuellen Nachtragspflicht bei Lenkerwechsel für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr wird bis 31.12.2024 verlängert.
Fahrschulen
Erster Lockdown: Wiedereröffnung der Fahrschulen unter akzeptablen Auflagen nach erstem Corona-„Lockdown“
Gefordert: rasche Wiederaufnahme der Tätigkeit und akzeptable Auflagen für Wiedereröffnung
Erreicht: Durch das stetige Lobbying des Fachverbandes durften die Fahrschulen bereits mit 1. Mai 2020 den Betrieb unter akzeptablen Auflagen (Maskenpflicht, 1 m Abstand) wiederaufnehmen.
Übergangsbestimmungen für Lenkberechtigungen
Gefordert: Abgelaufene Ausbildungen sollen weiterhin mit Nachfrist gültig bleiben
Erreicht: Im Hinblick auf den Covid-bedingten reduzierten Betrieb bei Behörden, Fahrschulen, Anbietern diverser Kurse, Ärzten und verkehrspsychologischen Instituten hat das BMK die weitere Vorgangsweise in einem Erlass vom 23. Dezember 2020 klargestellt.
Sind für die Erteilung der Lenkberechtigung (oder Absolvierung der Mehrphasenausbildung) erforderliche Nachweise nach dem 13.3.2020 abgelaufen oder konnten Maßnahmen nicht rechtzeitig absolviert werden, so hat die Behörde auf informellem Weg eine angemessene Frist festzusetzen, bis zu deren Ablauf die fehlenden Schritte nachzuholen sind. Die COVID-19 bedingt abgelaufenen Nachweise sind bis dahin gültig. Die Frist ist großzügig, also so zu bemessen, dass die Absolvierung der Schritte oder Maßnahmen auch unter Berücksichtigung des nach wie vor bestehenden Engpasses, möglich ist. Erst nach Verstreichen dieser Frist ist von einer Ungültigkeit dieser Nachweise auszugehen, bzw. ist im Rahmen der Mehrphasenausbildung das weitere Sanktionensystem in Gang zu setzen.
Im 3. Lockdown Fahrprüfungen wieder erlaubt
Gefordert: Führerscheinprüfungen im Lockdown zulassen
Erreicht: Ein Vorstoß des Fachverbandes führte zum Erfolg. Praktische Führerscheinprüfungen und Fahrstunden dürfen seit Ende Jänner wieder abgehalten werden. Diese Klarstellung machte das Gesundheitsministerium auf seiner Website. Aus Sicht des Ministeriums sind sowohl die Durchführung von Fahrstunden als auch die Abhaltung von Fahrprüfungen nach der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung zulässig.
Logistik/Spedition
Fachkräfte für die Wirtschaft
Gefordert: Fachkräfte für Österreichs Wirtschaft sichern
Erreicht: Mit Anfang Mai 2020 sind die Ausbildungen in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen (Büroberufe) modernisiert worden und kompetenzorientiert in Kraft getreten. In den Verkehrsbranchen sind davon insbesondere die Lehrberufe Speditionskaufmann/-frau, Speditionslogistik, Mobilitätsservice, Betriebslogistikkaufmann/-frau und Bürokaufmann/-frau von großer Bedeutung. Die neuen Ausbildungsordnungen sehen aktualisierte berufsspezifische Inhalte und zusätzliche Inhalte in den Bereichen Digitalisierung und Projektmanagement vor sowie eine Reduktion der in der Praxis an Bedeutung verlierenden Inhalte im Bereich Rechnungswesen. Damit wurden bedeutende Lehrberufe an aktuelle und zukünftige Anforderungen der Branchen angepasst.
Öffentlicher Verkehr
FLAF-Finanzierung von Schülerfreifahrten während Pandemie
Gefordert: FLAF-Finanzierung von Schülerfreifahrten während Pandemie unverändert aufrecht erhalten
Erreicht: Trotz Unterrichtssperre und Lockdown hat das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend während der zeitlich befristeten Unterrichtssperren die Abgeltungen für alle Unternehmen im Gelegenheitsverkehr unverändert beibehalten. In Absprache mit den Schulleitungen und den Kundenteams kommt es zu bedarfsgerechten Änderungen der Verkehrsleistungen, die aber keine Auswirkungen auf die Höhe der Abgeltung haben.
Erhöhung der Tarife für Schülergelegenheitsverkehre
Gefordert: Erhöhung der Tarife für Schülergelegenheitsverkehre
Erreicht: Schuljahr 2020/21 – Erhöhung um 3,7 %
Mit dem BMAFJ konnte eine Abgeltung der Kostensteigerungen aus dem Familienlastenausgleichsfond (FLAF) vereinbart werden. Für das Schuljahr (SJ) 2020/21 werden die Tarife linear um 3,7 % erhöht. Es ist uns gelungen, zusätzlich zum VPI (1,7 % im Beobachtungszeitraum von Juli 2019 bis Juli 2020) einen Zuschlag von 2 % zu erreichen – damit stehen rund 3,2 Millionen Euro mehr aus dem FLAF zur Finanzierung der Schülerverkehre im Gelegenheitsverkehr zur Verfügung.
Verlängerung der Ausnahme von der Verpflichtung zum manuellen Nachtragen im Kraftfahrlinienverkehr bei Lenkerwechsel
Gefordert: Verlängerung der Ausnahme für den Kraftfahrlinienverkehr
Erreicht: Die bis Ende 2020 befristete Ausnahme von der manuellen Nachtragspflicht bei Lenkerwechsel für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr wird bis 31.12.2024 verlängert.
Fahrgast-Charta für einen sicheren & gesunden Öffi-Betrieb in Österreich
Gefordert: Allgemein gültige Handlungsanleitungen, die das „Corona-Ansteckungsrisiko“ minimieren und den sicheren Betrieb gewährleisten sowie gleichzeitig Unsicherheiten über die richtige Verhaltensweise im öffentlichen Nahverkehr für Fahrgäste und MitarbeiterInnen klar auflösen.
Erreicht: Unter der Federführung des Fachverbands der Schienenbahnen wurden mit dem BMK und dem Sozialpartner einheitliche Verhaltensregeln für den öffentlichen Verkehr in der Pandemie entwickelt und zum Maßstab für regelgerechtes Verhalten der Fahrgäste im öffentlichen Verkehr.
Personenbeförderung mit Pkw
Entschärfung neuer Regeln für das Taxigewerbe
Gefordert: Entschärfung neuer Regeln für das Taxigewerbe
Erreicht: Die von der Bundesregierung gewünschte Novelle entspricht nicht dem Wunsch der Branche. Der erreichte Kompromiss bietet zumindest die Chance auf ein „geordnetes Miteinander“. In letzter Sekunde wurden Änderungen zum Ministerratsvortrages durchgesetzt, mit der die Regelungs-Kompetenz der Landeshauptleute für Tarife abgesichert wurde. Klar ist aber auch, dass die Bundesregierung nicht von ihrer Forderung abgewichen ist, ein „Preisband für vermittelte Fahrten“ zu schaffen. Das jetzt im Gesetz vorgesehen Mindestentgelt (= Summe aus Grundentgelt und für die jeweilige Beförderung vorgesehenen Zuschläge) wird daher nur gelten, falls vom Bundesland keine anderen Untergrenzen verordnet wurden. Allerdings drängt die Zeit – denn spätestens bis zum 1.3.2021 müssen die Bundesländer gemeinsam mit uns durch neue bzw. ergänzende Tarifverordnungen auf den Beschluss der Bundesregierung reagieren.
Taxiat-APP — Eine App zum Abholen für ganz Österreich
Gefordert: TaxiAT-APP — Eine App zum Abholen für ganz Österreich
Informations- und Kontaktplattform für Taxidienstleistungen in ganz Österreich
Erreicht: Seit 1. September 2020 ist die TaxiAT-App, die via IOS und Android kostenlos über den Google Play Store bzw. Apple iTunes heruntergeladen werden kann, ONLINE. Mit unserer TaxiAT-App haben wir ein Instrument kreiert, mit dem Fahrgäste schnell und einfach ein Taxi in ihrer Nähe finden können.
- Die TaxiAT-App ist ein gemeinsames Produkt der Wirtschaftskammer Österreich, des Fachverbandes der Beförderungsgewerbe mit PKW und den Fachgruppen in den Bundesländern.
- Die App bietet eine Auflistung von Taxiunternehmen, Taxifunkzentralen und Mikro-Öffentlichen-Verkehrs-Systemen in Österreich.
- Sie unterstützt die Branche, Qualität und Service noch weiter auszubauen und die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.
- Die App kann in allen App-Stores kostenlos heruntergeladen werden und steht für IOS und Android zur Verfügung.
- Sie bietet 16 unterschiedliche Suchkriterien/Qualitätsmerkmale.
Schienenbahnen
Befreiung von Bahnstrom von der Elektrizitätsabgabe
Gefordert: Befreiung von Bahnstrom von der Elektrizitätsabgabe
Erreicht: Mit der Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes wurde unsere langjährige Forderung nach einer Befreiung von Bahnstrom von der Elektrizitätsabgabe ab 30. Juni 2021 erfüllt.
Infrastrukturbenutzungsentgelt ausgesetzt
Gefordert: Die Kosten für die Infrastrukturbenutzung auf der Schiene (IBE) müssen reduziert und harmonisiert werden.
Erreicht: Das Infrastrukturbenutzungsentgelt wurde rückwirkend ab 1.3.2020 bis 30.06.2021 für den Schienengüterverkehr und den eigenwirtschaftlichen Personenverkehr ausgesetzt.
Mittelfristiges Investitionsprogramm für Privatbahnen
Gefordert: Sicherstellung der notwendigen Mittel für die dringend notwendigen Investitionen der Privatbahn-Infrastrukturen; Gleiche Rahmenbedingungen bei der Infrastrukturfinanzierung für bundeseigene Unternehmen und Privatbahnen.
Erreicht: Es gab eine Einigung über die MIP-Mittel des Bundes. Die Förderungen für den Schienengüterverkehr werden fortgesetzt und um 40 % erhöht. Für 2021 stellt der Bund 800 Mio. Euro zur Verfügung.
Maßvolle Umsetzung des 4. Eisenbahnpakets
Gefordert: Die Ausnahmemöglichkeiten bei der Umsetzung der technischen Vorschriften des 4. Eisenbahnpakets müssen national in Anspruch genommen werden.
Erreicht: Umsetzung aller notwendigen EU-rechtlichen Ausnahmemöglichkeiten sowie Zuständigkeitsvereinfachung für Anschlussbahnen (Eisenbahngesetz).
Bonus für leise Güterwaggons
Gefordert: Forcierung und Förderung von „lärmarmen“, mit „Flüsterbremsen“ ausgestatteten, Waggons.
Erreicht: Die ÖBB-Infrastruktur AG hat, in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), jetzt BMK, zur Unterstützung der Umrüstung von Güterwagen auf lärmarme Bremstechnologien ab der Netzfahrplanperiode 2018 den sogenannten „Lärmbonus“ eingeführt und sieht diesen bis zum 31. Dezember 2021 vor.
Förderprogramm “Schienengüterverkehr 2018–2022“
Gefordert: Fortsetzung des Förderprogramms für den Schienengüterverkehr
Erreicht: Das Förderprogramm für den SGV wird im Zeitraum 2018 bis 2022 fortgesetzt. Gegenstand der Förderung ist die Erbringung von Schienengüter-verkehrsleistungen in den Produktionsformen des Einzelwagenverkehrs, des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs oder der Rollenden Landstraße in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Förderung von Anschlussbahnen
Gefordert: Sowohl die Errichtung als auch die Erhaltung von Anschlussbahnen muss weiterhin ein öffentliches Interesse darstellen und bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden.
Erreicht: Im Zeitraum 1. Jänner 2018 bis 31. Dezember 2022 werden Investitionen in Anschlussbahnanlagen sowie in nichtdiskriminierend betriebene, intermodale Umschlagsanlagen vom BMVIT gefördert. Konkret geht es um den Neubau und die Erweiterung von Anschlussbahnen und Terminals sowie Bestandsinvestitionen im ASB-Bereich. Einreichungen können während des gesamten Jahres getätigt werden.
Gastronomische Betreuung am Zug
Gefordert: Einheitliche und klare Regelungen für mehr Rechtssicherheit im Bereich der gastronomischen Betreuung in Zügen.
Erreicht: Gesonderte Reglungen für das im Service auf Zügen tätige Personal durch eine eigene Anlage im Branchen-Kollektivvertrag der österreichischen Eisenbahnunternehmen. Die lösungsorientierten Ergebnisse der Sozialpartnerverhandlungen bringen mehr Flexibilität, Planungs- und Rechtssicherheit und stellen einen Mehrwert für die Fahrgäste dar. Die Alternative wäre: Automaten anstatt Servicepersonal.
Seilbahnen
Novelle des Seilbahngesetzes
Gefordert: Übergangsfristen aufgrund der Corona-Pandemie im Seilbahngesetz schaffen
Erreicht: Verlängerung der Möglichkeit, Fristen im Seilbahngesetz und in der Seilbahnüberprüfungs-Verordnung aufgrund von COVID-19 zu hemmen bzw. verlängern zu können bis 31.12.2021.
Sondertransporte
SOTRA-Ausweise verlängern
Gefordert: Verlängerung der SOTRA-Ausweise
Erreicht: Von den Bundesländern hat die Branchenvertretung die erfreuliche Zusage erhalten, dass die Ausweise für Straßentransport-Aufsichtsorgane um zwei Jahre verlängert werden. Die Verlängerung der Ausweise erfolgt jedenfalls, ohne dass dafür eine Bestätigung über einen Besuch eines Auffrischungskurses vorgelegt werden muss. Auf diese COVID-19 bedingte konsensuale und wirtschaftsfreundliche Vorgehensweise einigten sich acht Bundesländer (ausgenommen Vorarlberg!). Eine Zeitverzögerung bei der Verlängerung abgelaufener Ausweise aufgrund der nunmehr gewährten zweijährigen Fristerstreckung wird dadurch vermieden. Nahezu für gesamt Österreich konnte damit eine wirtschaftsfreundliche Vorgehensweise erzielt werden.
Straßengüterverkehr
Effizienzsteigerungen im Straßengüterverkehr
Gefordert: Vermeidung von zusätzlichen Fahrten beim Einsatz von Mobilkränen
Erreicht: Zusätzlich zum Ballastgewicht wird nun auch Zubehör von Kränen ohne Begrenzung auf 10 % des Gewichtes als unteilbare Ladung angesehen und kann somit ebenfalls mittransportiert werden.
Gefordert: Ausweitung der 44 t‑Regelung beim Transport von Rundholz
Erreicht: Das höhere Gewicht von 44 t ist nicht mehr nur auf den Transport von Rundholz aus dem Wald heraus beschränkt, sondern gilt nun auch für alle Transporte von Holz (Hackschnitzel,…) aus dem Wald heraus.
Praktikable Ausnahmeregelungen bei der Verwendung des Tachographen
Gefordert: Mehr Flexibilität im Baustellenverkehr
Erreicht: Fahrzeuge, die für die Lieferung von Transportbeton verwendet werden, sind von der Lenkpausenregelung ausgenommen.
Kollektivvertrag für Fahrradboten
Gefordert: KV für Fahrradboten verhandeln und abschließen
Erreicht: Kollektivvertrag für Fahrradboten abgeschlossen, gültig ab 1.1.2020
Erhöhung der Tarife für Transportleistungen im Güternahverkehr
Gefordert: Erhöhung der Tarife für Transportdienstleistungen im Güternahverkehr für Verträge mit öffentl. Auftraggebern
Erreicht: Erhöhung der Tarife für diese Verträge um 1,48 Prozent mit Wirkung 1.1.2020, umgesetzt in der 127. Sitzung der „Unabhängigen Schiedskommission“ “ für öffentliche Auftragsvergabe (BMDW) vom 5. März 2020
Tankstellen und Servicestationen
Gefordert: Gleiche Provisionen für digitale Vignette und Klebevignette
Erreicht: Nach intensiven Verhandlungen wurden die Provisionen für die digitale Vignette mit 1.1.2021 an die der Klebevignette angeglichen.