Verwaltungsvereinfachung bringt Unternehmen Effizienzgewinne
- Beraten statt Strafen – Verankerung auch in den Materiengesetzen
- Keine Übererfüllung von EU-Vorschriften
- Attraktivierung, Beschleunigung und Bevorrangung des ÖV durch Anpassung von StVO und KFG
- Keine Zufahrtsbeschränkungen zu Tankstellen (Beispiel Tirol)
- Modernisierung des KFG und der StVO
- Streichung des Abstellplatzerfordernisses im Gelegenheitsverkehrsgesetz und Güterbeförderungsgesetz
- Anpassung der Konzessionen nach dem GüterbefG, dem GelverkG und dem KflG
- Sondertransporte: österreichweite Geltung von Ausweisen für Straßenaufsichtsorgane
- Kostentragungspflicht der Tankstellen nur bei beanstandeten Treibstoffproben
- Haftungs- und Verwaltungserleichterung bei der Abwicklung von Zollangelegenheiten für Spediteure (Zollverfahren 4200)
- Entbürokratisierung des Eisenbahnrechts u.a. durch
- Entfall der Genehmigungspflicht für die Bestellung des Betriebsleiters bei Vorhandensein eines Sicherheitsmanagementsystems
- Entfall der Genehmigungspflicht von Dienstvorschriften bei Vorhandensein eines Sicherheitsmanagementsystems
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[1] Kummer et al.: Citylogistik Wien
[2] BG Autobus: Tarife für die Busbranche
[3] Richtlinie (EU) 2019/1161
[4] WKÖ BSTV: Zukunftsfonds für strategisch wichtige Infrastrukturen