Das ADR ist ein Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Gefährliche Güter (Gefahrgüter) sind Stoffe, welche eine gefährliche Eigenschaft für Mensch, Tier und Umwelt haben können. Um eine sichere Beförderung der Gefahrgüter zu gewährleisten, wird die Handhabung im Zusammenhang mit diesen Transporten strengen Vorschriften unterworfen. Das ADR gilt für die grenzüberschreitende, aber auch für die innerstaatliche Beförderung (über das Gefahrgutbeförderungsgesetz) von Gefahrgut auf der Straße. Geregelt wird die Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation der Gefahrgüter, Schulung und Verhalten des bei der Beförderung tätigen Personals sowie Anforderungen an Fahrzeugbau und ‑ausrüstung. Das ADR legt auch fest, welche gefährlichen Güter lediglich eingeschränkt oder überhaupt nicht befördert werden dürfen.
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