Die EU-Ver­kehrs­mi­nis­ter haben auf ihrem infor­mel­len Tref­fen die Erklä­rung von Bar­ce­lo­na unter­schrie­ben, in der sie sich zu zugäng­li­cher, leist­ba­rer und gerech­ter Mobi­li­tät beken­nen. Die­se soll die sozia­le und regio­na­le Kohä­si­on unter­stüt­zen. Sie bezeich­nen Mobi­li­tät als Recht, dass von allen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern unter glei­chen Bedin­gun­gen aus­ge­übt wer­den soll, unab­hän­gig von Wohn­ort, Ein­kom­men, kör­per­li­cher Behin­de­rung und eige­nem Fahr­zeug. Auch der Güter­ver­kehr wird in die Erklä­rung ein­be­zo­gen. Schwer­punk­te wer­den auf Dekar­bo­ni­sie­rung und den prak­ti­schen Nut­zen der Digi­ta­li­sie­rung gelegt. Für die Spa­ni­sche Rats­prä­si­dent­schaft ist Mobi­li­tät eines der prio­ri­tä­ren Themen.

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