Die 3G-Regel kommt bei Seil­bah­nen, Rei­se­bus­sen, Aus­flugs­schif­fen, Fahr­schu­len, Sport­stät­ten, Fri­seu­ren, Frei­zeit- und Kul­tur­ein­rich­tun­gen sowie bei Ver­an­stal­tun­gen und Zusam­men­künf­ten ab 19. Febru­ar 2022, in die­sen Berei­chen galt bis­her 2G. Auch in der Gas­tro­no­mie kommt schon 3G (außer in Wien wei­ter 2G). Die FFP2 Mas­ken­pflicht gilt wei­ter in Innen­räu­men. 3G gilt als gene­rel­le Regel bei Ein­rei­sen (aus­ser aus Virus­va­ri­an­ten-Gebie­ten). Wei­ters gilt unver­än­dert 3G am Arbeits­platz. Ab 5. März 2022 kommt es zu einem Weg­fall aller Maß­nah­men (kei­ne Zutritts­re­geln mehr, kei­ne G‑Regel mehr, kein Grü­ner Pass mehr in Öster­reich), außer in vul­ner­ablen Berei­chen wie in Alten­hei­men, Kran­ken­häu­sern. Die Mas­ken­pflicht wird in Berei­chen wie Öffis, Lebens­mit­tel­ge­schäf­ten, Ban­ken oder Apo­the­ken wei­ter­ge­führt, laut Regierungsankündigung.

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