Wien ist künf­tig größ­ten­teils Kurz­park­zo­ne. Wei­ters wird das Park­pi­ckerl-Sys­tem für die jewei­li­gen Bezirks-Bewoh­ner ver­ein­heit­licht. Par­ken mit einem Wie­ner Park­pi­ckerl ist im eige­nen Wohn­be­zirk und in Über­lap­pungs­zo­nen zeit­lich unbe­grenzt erlaubt (Aus­nah­me Geschäfts­stra­ßen). In ande­ren Bezir­ken ist das Par­ken ver­ein­heit­licht von Mon­tag bis Frei­tag von 9 bis 22 Uhr (aus­ge­nom­men Fei­er­ta­ge) nur mit Park­schein mög­lich (mit max Park­dau­er von 2 Stun­den). Das Park­pi­ckerl kos­tet 120 Euro pro Jahr (240 Euro für zwei Jah­re). Dazu kommt eine Ver­wal­tungs­ab­ga­be von knapp 40 Euro bei einem Online-Antrag (50 Euro im Magis­tra­ti­schen Bezirks­amt). Es gel­ten Aus­nah­men (Lis­te bestimm­ter Stra­ßen) sowie Son­der­re­ge­lun­gen für Fahr­zeu­ge am Betriebs­stand­ort, Hand­werks­ser­vice-Fahr­zeu­ge, Hotel­gäs­te, Kfz-Werk­stät­ten, Beschäf­tig­te mit Arbeits­en­de/-beginn außer­halb der U‑Bahn-Fahr­zei­ten.

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