Die Steu­er­re­form bringt sowohl eine spür­ba­re Steu­er­ent­las­tung für Unter­neh­men und ihre Beschäf­tig­ten als auch eine Öko­lo­gi­sie­rung des Steu­er­sys­tems durch den Ein­stieg in eine CO2-Beprei­sung. Durch die Steu­er­re­form wird die Steu­er- und Abga­ben­quo­te in Rich­tung 40 Pro­zent gesenkt und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der öster­rei­chi­schen Wirt­schaft gestärkt. Kon­kret wer­den die Lohn- und Ein­kom­men­steu­er von 35 Pro­zent auf 30 Pro­zent bzw von 42 Pro­zent auf 40 Pro­zent redu­ziert. Zudem wird der Grund­frei­be­trag beim Gewinn­frei­be­trag von 13 Pro­zent auf 15 Pro­zent ange­ho­ben, die stu­fen­wei­se Sen­kung der Kör­per­schaft­steu­er (KÖSt) von 25 Pro­zent auf 23 Pro­zent umge­setzt und ein neu­er Inves­ti­ti­ons­frei­be­trag ein­ge­führt. Ein eige­nes Gesetz wur­de dar­über hin­aus für den Regio­na­len Kli­ma­bo­nus geschaf­fen, der die neue CO2-Beprei­sung abfe­dern soll.

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