Beim Treib­stoff wird die zusätz­li­che CO2-Beprei­sung, die im Okto­ber 2022 in Kraft getre­ten ist, mit Jah­res­be­ginn 2024 wei­ter erhöht. Nach­dem die CO2-Beprei­sung im Jahr 2023 auf­grund der stark gestie­ge­nen Ener­gie­prei­se mit 32,5 Euro je Ton­ne weni­ger hoch aus­fiel als ursprüng­lich geplant, steigt der Preis 2024 wie gesetz­lich vor­ge­se­hen auf 45 Euro pro Ton­ne. 2024 zahlt man damit auf­grund der zusätz­li­chen CO2-Beprei­sung an der Zapf­säu­le inklu­si­ve Umsatz­steu­er in Sum­me 13,5 Cent je Liter Die­sel und 12,3 Cent je Liter Ben­zin. Damit kommt es zu einer Erhö­hung an der Zapf­säu­le um 3,7 bzw 3,4 Cent je Liter. Der Kli­ma­bo­nus von bis zu 220 Euro wird im Febru­ar in einer zwei­ten Aus­zah­lungs­wel­le über­wie­sen. Zu Ver­schär­fun­gen kommt es wei­ters bei der NoVA (Norm­ver­brauchs­ab­ga­be), der motor­be­zo­ge­nen Ver­si­che­rungs­steu­er (mVSt) sowie bei der pri­va­ten Dienst­wa­gen­nut­zung. Der Preis der Jah­res-Vignet­te ver­bleibt unver­än­dert bei 96,40 Euro.

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