Nach Raserei wird erstmals eine Beschlagnahme von Fahrzeugen möglich. Bei extremer Geschwindigkeitsübertretung (mehr als 80 km/h im Ortgebiet und mehr als 90 km/h außerorts) kann das Auto ab 1. März 2024 beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Gehört das Auto nicht dem Raser, kann es zwar beschlagnahmt, aber nicht für verfallen erklärt und nicht versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen wird in den jeweiligen Fahrzeug-Papieren ein lebenslanges Lenkverbot für den Fahrer eingetragen werden. Eingeführt wurde heuer die (nur digital verfügbare) 1‑Tagesvignette sowie die (einmal jährlich mögliche) Mitnahme der Digitalen Vignette bei Kennzeichenwechsel. Erstmals zugelassene Fahrzeuge müssen ab 6. Juli 2024 verfügen über Notbrems‑, Notfall-Spurhalte‑, Geschwindigkeits‑, Rückfahrassistent sowie Notbremslicht, Müdigkeitswarner, Unfalldaten-Recorder, Alkolock-Schnittstelle.
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