Der Rech­nungs­hof hat die Ein­füh­rung des Euro­päi­schen Eisen­bahn­ver­kehrs­leit­sys­tems (ERTMS) im ÖBB-Kon­zern über­prüft. Ziel des Sys­tems ist ein euro­pa­weit ein­heit­li­cher und siche­rer Bahn­ver­kehr ohne tech­ni­sche Hür­den an den Gren­zen. Bis Ende 2024 waren 44 Pro­zent des öster­rei­chi­schen TEN-V-Kern­net­zes und 12 Pro­zent des gesam­ten ÖBB-Net­zes mit ERTMS aus­ge­rüs­tet. Für die Moder­ni­sie­rung der Infra­struk­tur und der Fahr­zeug­flot­ten wur­den bereits hohe Inves­ti­tio­nen getä­tigt, wei­te­re Aus­ga­ben in Mil­li­ar­den­hö­he sind geplant. Der RH sieht Vor­tei­le bei Sicher­heit, Kapa­zi­tät und Digi­ta­li­sie­rung des Bahn­ver­kehrs. Gleich­zei­tig erschwe­ren tech­ni­sche Wei­ter­ent­wick­lun­gen, unter­schied­li­che Sys­tem­ver­sio­nen und zusätz­li­che Nach­rüs­tun­gen die Umset­zung. Auch offe­ne Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren und Ver­zö­ge­run­gen bei der euro­päi­schen Funk­tech­no­lo­gie FRMCS stel­len Risi­ken für den Zeit­plan dar. Der Rech­nungs­hof emp­fiehlt daher eine stär­ke­re euro­päi­sche Abstim­mung, mehr Pla­nungs­si­cher­heit und die rasche Klä­rung recht­li­cher Fragen.

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