Die Zahl der Fahrten mit elektrischen 10-km/h‑Fahrzeugen in der Wiener Innenstadt hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Diese Fahrzeuge gelten rechtlich als Fuhrwerke und unterliegen daher anderen Bestimmungen als herkömmliche Kraftfahrzeuge. So sind derzeit weder eine Haftpflichtversicherung noch ein Kennzeichen vorgeschrieben. Auch für die Lenker gelten vereinfachte Voraussetzungen, etwa hinsichtlich Führerscheinpflicht und Altersgrenzen. Die Wiener Autobusunternehmen sehen darin Handlungsbedarf und verweisen auf mögliche Sicherheits- und Haftungsfragen. Gefordert werden einheitlichere Regelungen für die Personenbeförderung mit diesen Fahrzeugen. Zudem wird eine Anpassung der gewerberechtlichen Bestimmungen angeregt. Ziel sei es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter der Personenbeförderung zu schaffen.

