Neu typisierte (kleinere) Fahrzeuge müssen ab 6. Juli 2022 mit zusätzlichen Fahrerassistenzsystemen serienmäßig ausgestattet sein. Dazu gehören der Intelligente Geschwindigkeits-Assistent (AS), der Automatisierte Notbrems-AS, der Notfallspurhalte-AS, der Müdigkeitswarner). Fahrerassistenzsysteme sind in der Lage 50 Prozent aller schweren Unfälle zu verhindern. Die Website smartrider.at informiert aktuell über die neue Pflicht bei Typisierungen ab 6. Juli 2022. Fahrerassistenzsysteme greifen teilautonom oder autonom in den Antrieb (via Gas, Bremse), Steuerung (via Park-Lenk-Assistent) oder Signalisierungseinrichtungen des Fahrzeuges ein oder warnen den Fahrer kurz vor oder während kritischer Situationen (mittels Ultraschall, Radar, Lidar, Kamera usw).
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