Die Zustän­dig­keit Inves­ti­ti­ons­för­de­rung für Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen ging vom Kli­ma­fonds auf die EAG-För­der­ab­wick­lungs­stel­le (EAG-Erneu­er­ba­ren-Aus­bau­ge­setz) über, wo seit 21. April 2022 die För­der­mög­lich­keit besteht. Damit ver­bun­den ist auch ein Sys­tem­wech­sel beim Zeit­punkt der Antrag­stel­lung. War über den Kli­ma­fonds die Antrag­stel­lung nach Umset­zung der Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge vor­ge­se­hen, kann künf­tig bei der EAG-För­der­ab­wick­lungs­stel­le die Antrag­stel­lung nur mehr vor der ers­ten rechts­ver­bind­li­chen Bestel­lung von Leis­tun­gen erfol­gen. Das stell­te vie­le För­der­wer­ber vor das Pro­blem, dass sie des­halb die EAG-För­de­rung nicht bean­tra­gen konn­ten und die Kli­ma­fonds-För­de­rung nicht mehr zur Ver­fü­gung stand. Genau für jene Fäl­le wur­de nun eine Über­gangs­lö­sung geschaf­fen (FAQ).

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