Die Zuständigkeit Investitionsförderung für Photovoltaik-Anlagen ging vom Klimafonds auf die EAG-Förderabwicklungsstelle (EAG-Erneuerbaren-Ausbaugesetz) über, wo seit 21. April 2022 die Fördermöglichkeit besteht. Damit verbunden ist auch ein Systemwechsel beim Zeitpunkt der Antragstellung. War über den Klimafonds die Antragstellung nach Umsetzung der Photovoltaikanlage vorgesehen, kann künftig bei der EAG-Förderabwicklungsstelle die Antragstellung nur mehr vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen erfolgen. Das stellte viele Förderwerber vor das Problem, dass sie deshalb die EAG-Förderung nicht beantragen konnten und die Klimafonds-Förderung nicht mehr zur Verfügung stand. Genau für jene Fälle wurde nun eine Übergangslösung geschaffen (FAQ).