Für in Wien zur Ver­fü­gung gestell­te Leih-E-Scoo­ter gilt ein ver­schärf­tes Maß­nah­men­pro­gramm. Damit müs­sen alle vier Betrei­ber (Ver­lei­her Link, Bird, Voi, Lime) auch zusätz­li­che tech­ni­sche Vor­aus­set­zun­gen erfül­len. Die Scoo­ter müs­sen nun etwa über Blin­ker und eine Num­mern­ta­fel ver­fü­gen. Außer­dem müs­sen die Leih-E-Scoo­ter ein akus­ti­sches Warn­si­gnal, zwei Brem­sen und einen stand­fes­ten Stän­der haben. Die Betrei­ber ver­pflich­ten sich ver­trag­lich dazu, neben der klar ersicht­li­chen Num­mern­ta­fel mit ein­deu­ti­ger Kenn­zeich­nung auch einen aus­les­ba­ren QR-Code auf jedem E‑Scooter anzu­brin­gen. Seit 1. Juni 2023 gel­ten bereits stren­ge­re Regeln hin­sicht­lich Fahr­ver­hal­ten und Par­ken mit der Abstell­pflicht an gekenn­zeich­ne­ten Stell­plät­zen. Wegen der Brand­ge­fahr der Akkus prü­fen die Wie­ner Lini­en gera­de ein Mit­nah­me­ver­bot in Öffis.

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