Mit Jahresbeginn wurde der allgemeine De-minimis Höchstbetrag, den ein einziges Unternehmen in einem Zeitraum von drei Jahren pro Mitgliedstaat erhalten darf, von 200.000 Euro (bzw 100.000 Euro im Straßengüterverkehr) auf 300.000 Euro erhöht. Straßengütertransportunternehmen in der EU können ab heuer genauso von sogenannten De-minimis-Beihilfen profitieren wie Firmen in anderen Branchen. Bisher durften Straßengütertransporteure nur halb so viele De-minimis-Beihilfen bekommen wie andere Unternehmen. Zudem durfte das Geld nicht für die Anschaffung neuer Lkw verwendet werden. Die Beihilfen sollten, so die damalige Begründung, nicht dazu beitragen, dass Überkapazitäten entstehen. Weiters müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass spätestens ab dem 1. Jänner 2026 Angaben zu gewährten De-minimis Beihilfen in einem zentralen Register (auf nationaler oder Unionsebene) erfasst werden und die Angaben leicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind sowie gleichzeitig die Einhaltung der Datenschutzvorschriften gewährleistet ist.
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