E‑S­coo­ter-Len­ker dür­fen mit Maxi­mal­ge­schwin­dig­keit von 25 km/h unter­wegs sein. Zudem gilt ein maxi­ma­ler Alko­hol­wert von 0,8 Pro­mil­le. Es gel­ten die glei­chen Regeln wie für Rad­fah­rer. Seit eini­gen Jah­ren sind E‑Scooter von Wiens Stra­ßen nicht mehr weg­zu­den­ken. Auf­grund der Unfall­ge­fahr spre­chen sich Exper­ten für eine Helm­pflicht für E‑Scooter Len­ke­rin­nen und Len­ker aus. So tra­gen inzwi­schen 38 Pro­zent der Fahr­rad­fah­rer einen Helm, bei den E‑S­coo­ter-Len­kern sind es hin­ge­gen nur elf Pro­zent. Da der E‑Scooter kei­ner­lei Schutz bie­tet, ent­spricht ein Unfall bei 25 km/h in etwa einem Sprung von 2,5 Metern kopf­über. Exper­ten urgie­ren daher drin­gend für eine Helm­pflicht. Geschwin­dig­keits­über­tre­tun­gen zähl­ten über­dies zu den häu­figs­ten Delikten.

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