Um den Stra­ßen­gü­ter­ver­kehr effi­zi­en­ter zu gestal­ten, schlägt die EU-Kom­mis­si­on vor, die Richt­li­nie über Gewich­te und Abmes­sun­gen von schwe­ren Nutz­fahr­zeu­gen zu über­ar­bei­ten. Der Vor­schlag zielt dar­auf ab, stär­ke­re Anrei­ze für die Ein­füh­rung von Fahr­zeu­gen mit alter­na­ti­ven Antrie­ben zu schaf­fen und so der zu lang­sa­men Markt­ak­zep­tanz ent­ge­gen­zu­wir­ken. Die Gewichts­gren­ze für Fahr­zeu­ge mit emis­si­ons­frei­en Tech­no­lo­gien soll um 4t auf 44t erhöht wer­den, da die­se Antrie­be nor­ma­ler­wei­se ein höhe­res Eigen­ge­wicht bedin­gen. Die zuläs­si­ge Län­ge soll bei Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Aero­dy­na­mik, Ener­gie­ef­fi­zi­enz und Sicher­heit sowie bei ein­ge­bau­ten Was­ser­stoff­tanks erhöht wer­den. Zur För­de­rung des inter­mo­da­len Ver­kehrs wird eine zusätz­li­che Höhe für High Cube Con­tai­ner vor­ge­se­hen. Lkw, Sat­tel­an­hän­ger und Anhän­ger wer­den eben­falls als inter­mo­da­le Lade­ein­hei­ten gel­ten, für die dann auch höhe­re Gewichts­gren­zen gel­ten sollen.

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