Nach dem Som­mer 2023 will die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on eine Initia­ti­ve zur Öko­lo­gi­sie­rung von Unter­neh­mens­flot­ten vor­le­gen. Dabei will sie Maß­nah­men vor­schla­gen, um die Ein­füh­rung emis­si­ons­frei­er Fahr­zeu­ge in Unter­neh­mens­flot­ten zu för­dern. Es wer­den ver­bind­li­che Zie­le erwar­tet, damit alle neu­en Fir­men­au­tos bis spä­tes­tens 2030 voll­elek­trisch fah­ren. Aus Sicht der Ver­kehrs­wirt­schaft wäre die Auf­er­le­gung einer Ver­pflich­tung für pri­va­te Unter­neh­men zum Kauf von emis­si­ons­frei­en Fahr­zeu­gen unver­hält­nis­mä­ßig und unpas­send. Statt­des­sen wür­de die Ver­kehrs­wirt­schaft eine Emp­feh­lung an die Mit­glied­staa­ten, staat­li­che Anrei­ze für die Ein­füh­rung emis­si­ons­frei­er Fahr­zeu­ge im Leich­te-Nutz­fahr­zeu­ge-Seg­ment zu set­zen bevorzugen.

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