Fahrschulen, die bisher ihre Preise noch nicht ins Internet gestellt hatten, müssen in den kommenden Wochen dies tun. Der Nationalrat hat am 6. Juli 2026 beschlossen, dass der vollständige Fahrschultarif auf der Website der Fahrschule an leicht auffindbarer Stelle zu veröffentlichen ist. In die Preise sind alle Zuschläge einzubeziehen (Inklusivpreise). Die Regelung zur Internetpflicht bzw Veröffentlichungspflicht des Fahrschultarifs auf der Homepage ist Teil der 42. KFG-Novelle. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass im digitalen Zeitalter das Internet die hauptsächliche Informationsquelle darstellt. Die bisherige physische Aushangpflicht des Fahrschultarifs entfällt, wonach dieser von außen lesbar neben oder in der Nähe der Eingangstür anzubringen ist. Zudem werde der Konsumentenschutz (leichtere Erfassung von Vergleichbarkeit der Preise) gestärkt. Das Bundesgesetzblatt bzw. Inkrafttreten ist für spätestens August zu erwarten. (© Florian Wieser)

