Die Bun­des­spar­te Trans­port & Ver­kehr begrüßt die beschlos­se­ne Anpas­sung der Gewichts­gren­zen bei Lkw, die mit einer Kipp­vor­rich­tung für die Lade­flä­che oder einem Lade­kran aus­ge­stat­tet sind und Bau- und Aus­hub­ma­te­ria­li­en (mine­ra­li­sche Roh­stof­fe und Erzeug­nis­se, Bau­stahl­pro­duk­te, Glas), Arbeits­aus­rüs­tung oder Bau­ma­schi­nen trans­por­tie­ren. Da mit der­sel­ben Anzahl an Fahr­zeu­gen mehr Nutz­last trans­por­tiert wird, wer­den künf­tig weni­ger Fahr­ten benö­tigt. So könn­ten jähr­lich bis zu 11,4 Mio Kilo­gramm CO₂, 3,6 Mio Liter Die­sel sowie etwa 900.000 Lkw-Fahr­ten ver­mie­den wer­den. Aber auch vor dem Hin­ter­grund des zuneh­men­den Len­ker­man­gels ist die Maß­nah­me von Bedeu­tung, weil weni­ger not­wen­di­ge Fahr­ten bedeu­ten, dass mit den vor­han­de­nen per­so­nel­len Res­sour­cen mehr Trans­port­leis­tung erbracht wer­den kann. (© Rein­hard Tibur­zy | stock.adobe.com)

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