Die erstmalige §57 a Überprüfung neuer Autos und Motorräder kommt künftig nach 4 Jahren statt derzeit 3 Jahren. Eine neue 4:2:2:2:1‑Jahres-Regelung ersetzt die derzeitige 3:2:1‑Regelung. Die erste Überprüfung eines neuen Fahrzeugs ist damit erst nach vier statt bisher drei Jahren fällig, danach folgt dreimal ein Zwei-Jahres-Rhythmus. Die jährliche Überprüfung kommt damit künftig ab dem 11. Jahr statt bisher ab dem 6. Jahr. Eine Fristüberziehung ist künftig nicht mehr gestattet. Die bisherige dreimonatige Nachfrist fällt weg, dafür kann das Pickerl künftig schon vier Monate vor Ablauf erneuert werden (42. KFG-Novelle). Die Umstellung gilt ab 30. Juni 2027. Besitzer jüngerer Fahrzeuge können sich Austauschplaketten mit einer geänderten Lochmarkierung für einen späteren Begutachtungstermin ausfolgen lassen. Die Fahrzeughalter sollen von der Entbürokratisierung profitieren. Taxis und Rettungsautos müssen unverändert jährlich zur Überprüfung. (© Robert Kneschke | stock.adobe.com)

