Die EU-Kom­mis­si­on hat eine Umset­zungs­stra­te­gie für die Füh­rer­schein­richt­li­nie und die Richt­li­nie über den Fahr­be­rech­ti­gungs­ver­lust ver­öf­fent­licht. Sie unter­stützt die Mit­glied­staa­ten durch einen struk­tu­rier­ten Ansatz bei der Umset­zung der Richt­li­ni­en, die Ende 2025 erlas­sen wur­den. Die­se ent­hal­ten Maß­nah­men wie die Ein­füh­rung eines EU-wei­ten Begleit­fahr­sys­tems für 17-jäh­ri­ge Fah­rer, eine Pro­be­zeit für Fahr­an­fän­ger sowie sys­te­ma­ti­sche­re Über­prü­fun­gen der Fahr­taug­lich­keit. Dar­über hin­aus pas­sen die neu­en Vor­schrif­ten die Anfor­de­run­gen an die Aus­bil­dung und die Füh­rer­schein­prü­fung an. Die Umset­zungs­stra­te­gie basiert auf Leit­fä­den, fach­li­chem Aus­tausch, grenz­über­schrei­ten­den Koope­ra­ti­ons­pro­jek­ten, Durch­füh­rungs- und dele­gier­ten Rechts­ak­ten, Vor­la­gen, gegen­sei­ti­gem Ler­nen sowie einer risi­ko­ba­sier­ten Überwachung.

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