Die Erneuerbaren-Richtlinie, sog RED III wurde Ende Oktober 2023 veröffentlicht. Die Richtlinie sieht sehr umfangreiche und ambitionierte Neuerungen zum Ausbau von Erneuerbarer-Energie-Projekten vor. Neu ist die Verfahrensbeschleunigung für Genehmigungsverfahren für Erneuerbaren-Projekte in sog Beschleunigungsgebieten. Diese Anlagen bedürfen keiner Naturverträglichkeitsprüfung hinsichtlich Natura-2000-Gebiete, wenn näher definierte Minderungsmaßnahmen erfolgt sind. Eine Erleichterung der UVP-Pflicht ist auch für Projekte außerhalb von Beschleunigungsgebieten durch näher definierte Fristen vorgesehen. Eigene Bestimmungen sind für das Repowering, Solarenergieanlagen und Wärmepumpen festgelegt worden. Die Umsetzung in nationales Recht muss nun rasch erfolgen.

EU-Richtlinie RED III zur Verfahrensbeschleunigung beschlossen
