Die Mög­lich­keit zur Antrag­stel­lung für den Ener­gie­kos­ten­zu­schuss (EKZ) 2 ist gestar­tet. Wie das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Wirt­schaft in einer Aus­sendung mit­teilt, erfolgt die Antrags­stel­lung über den För­der­ma­na­ger der aws, der För­der­bank des Bun­des und ist bis 7. Dezem­ber 2023 mög­lich. Mit die­sem von der Bun­des­re­gie­rung initi­ier­ten För­der­pro­gramm sol­len Ener­gie­mehr­kos­ten, die im Jahr 2023 ange­fal­len sind, teil­wei­se kom­pen­siert wer­den. Besag­te Mehr­kos­ten erge­ben sich durch den Ver­gleich mit den Ener­gie­kos­ten im Jahr 2021. Die ver­pflich­ten­de Vor­anmel­dung für eine Bean­tra­gung war zwi­schen 16. Okto­ber und 2. Novem­ber 2023 mög­lich. Die För­der­be­din­gun­gen sind auf der Home­page des AWS veröffentlicht.

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