Betrie­be, die Ange­hö­ri­ge von Dritt­staa­ten beschäf­ti­gen möch­ten, benö­ti­gen dafür eine behörd­li­che Geneh­mi­gung es sei denn, es liegt eine Aus­nah­me vom Aus­län­der­be­schäf­ti­gungs­ge­setz vor. Die Rot-Weiß-Rot-Kar­te ermög­licht dritt­staats­an­ge­hö­ri­gen Arbeit­neh­mern die Nie­der­las­sung und Beschäf­ti­gung in Öster­reich. Sie basiert auf einem kri­te­ri­en­ge­lei­te­ten Zuwan­de­rungs­mo­dell (Punk­te­sys­tem). Von der Rot-Weiß-Rot-Kar­te sind vor allem beson­ders Hoch­qua­li­fi­zier­te, Fach­kräf­te in Man­gel­be­ru­fen, sons­ti­ge Schlüs­sel­kräf­te sowie Stu­di­en­ab­sol­ven­ten erfasst. Die Ver­kehrs­wirt­schaft for­dert, dass die Beru­fe des Lkw- und Bus­len­kers sowie Lok­füh­rers in die Lis­te der Man­gel­be­ru­fe auf­ge­nom­men wer­den um Fach­kräf­te leich­ter zu akquirieren.

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