Betriebe, die Angehörige von Drittstaaten beschäftigen möchten, benötigen dafür eine behördliche Genehmigung es sei denn, es liegt eine Ausnahme vom Ausländerbeschäftigungsgesetz vor. Die Rot-Weiß-Rot-Karte ermöglicht drittstaatsangehörigen Arbeitnehmern die Niederlassung und Beschäftigung in Österreich. Sie basiert auf einem kriteriengeleiteten Zuwanderungsmodell (Punktesystem). Von der Rot-Weiß-Rot-Karte sind vor allem besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen, sonstige Schlüsselkräfte sowie Studienabsolventen erfasst. Die Verkehrswirtschaft fordert, dass die Berufe des Lkw- und Buslenkers sowie Lokführers in die Liste der Mangelberufe aufgenommen werden um Fachkräfte leichter zu akquirieren.

Was ist die Rot-Weiß-Rot-Karte?
