Der Euro­päi­sche Rech­nungs­hof kri­ti­siert in sei­nem Son­der­be­richt, dass die EU über kei­ne spe­zi­el­le Stra­te­gie für den inter­mo­da­len Ver­kehr ver­fü­ge, wes­halb EU-weit gese­hen der Anteil der Stra­ße am Güter­ver­kehr kon­ti­nu­ier­lich stei­ge. Pro­ble­me gibt es vor allem im Bereich Kapa­zi­täts­ma­nage­ment und Inter­ope­ra­bi­li­tät im Schie­nen­ver­kehr. Der Rech­nungs­hof emp­fiehlt der EU-Kom­mis­si­on daher, neue Rege­lun­gen zur Reser­vie­rung von Tras­sen für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr, zur Ände­rung beim Vor­rang von Per­so­nen- gegen­über Güter­zü­gen sowie zu Sprach­kennt­nis­sen von Zug­füh­rern aus­zu­ar­bei­ten. Auch der Ein­satz von 740 m lan­gen Zügen wür­de Effi­zi­enz­stei­ge­run­gen brin­gen. Die Kom­mis­si­on hat in der Beant­wor­tung des Berichts ange­kün­digt, in Umset­zung eini­ger Emp­feh­lun­gen Legis­la­tiv­vor­schlä­ge zu präsentieren.

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