Nach sehr inten­si­ven und her­aus­for­dern­den Ver­hand­lun­gen haben sich die Berufs­grup­pe Luft­fahrt sowie die Arbei­ter- und Ange­stell­ten­be­triebs­rä­te und die Gewerk­schaf­ten VIDA und GPA, auf die Anpas­sung der Kol­lek­tiv­ver­trä­ge für das Flug­ha­fen- und Boden­ab­fer­ti­gungs­per­so­nal geei­nigt. Die Berufs­grup­pe Luft­fahrt stellt klar, dass die ver­ein­bar­ten kol­lek­tiv­ver­trag­li­chen Anpas­sun­gen die Infla­ti­on von ins­ge­samt drei Jah­ren abde­cken, näm­lich von 1. April 2020 bis 31. März 2023. Die KV-Eini­gung sieht ein Plus bei den Gehäl­tern von 5,6 Pro­zent mit 1. Jän­ner 2023 sowie +11,8 Pro­zent zum 1. Mai 2023, zusam­men also 17,6 Pro­zent vor. Das des­we­gen, weil coro­nabe­dingt zwei Kol­lek­tiv­ver­trags­ab­schlüs­se aus­ge­setzt waren. Teil des Abschlus­ses ist auch eine über­pro­por­tio­na­le Anhe­bung der Ein­stiegs­ge­häl­ter bzw der Lehrlingseinkommen.

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