Sin­gle Euro­pean Sky steht für ein­heit­li­cher euro­päi­scher Luft­raum. Ziel von Sin­gle Euro­pean Sky ist es, einen gemein­sa­men euro­päi­schen Luft­raum unab­hän­gig von Staats­gren­zen zu schaf­fen. Die Umset­zung von Sin­gle Euro­pean Sky beinhal­tet zwei wesent­li­che Eck­punk­te: ver­bind­li­che Leis­tungs­zie­le für Flug­si­che­run­gen unter ande­rem in den Berei­chen Pünkt­lich­keit und Kos­ten­ef­fi­zi­enz und die Bil­dung von grenz­über­schrei­ten­den Luft­raum­blö­cken. Die Luft­raum­blö­cke wur­den Ende 2012 eta­bliert und sol­len ins­be­son­de­re zu einer Opti­mie­rung der Luft­räu­me mit direk­te­ren Rou­ten füh­ren und damit auch zur Sen­kung von luft­ver­kehrs­be­ding­ten Emis­sio­nen bei­tra­gen. Der aktu­el­le Vor­schlag vom Sep­tem­ber 2020 folgt auf eine zwi­schen­zeit­li­che Aktua­li­sie­rung der SES-Vor­schrif­ten (SES 2+), die von der Kom­mis­si­on 2013 vor­ge­schla­gen, aber nie abge­schlos­sen wur­de. Die Annah­me ist noch abzu­war­ten. Zur erfolg­rei­chen Umset­zung des Sin­gle Euro­pean Sky bedarf es der Bereit­schaft der EU-Mit­glieds­staa­ten natio­na­le Kom­pe­ten­zen abzugeben.

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