Im Rah­men des Pakets zur Öko­lo­gi­sie­rung des Güter­ver­kehrs hat die EU-Kom­mis­si­on einen Ver­ord­nungs­vor­schlag zur Bilan­zie­rung der Treib­haus­gas­emis­sio­nen von Ver­kehrs­dienst­leis­tun­gen ver­öf­fent­licht. Die­ser zielt dar­auf ab, die Berech­nung des CO2-Fuß­ab­drucks von Güter­trans­por­ten und auch Per­so­nen­trans­por­ten ein­fa­cher und genau­er zu machen. Die ein­heit­li­che Metho­dik soll auf dem bereits bestehen­den EN ISO Stan­dard 14083:2023 basie­ren. Der Vor­schlag sieht ein qua­si-frei­wil­li­ges Sys­tem vor. Ein Unter­neh­men muss nur dann ver­bind­lich der vor­ge­schla­ge­nen Metho­dik fol­gen, wenn es sei­ne Emis­sio­nen offen­legt. Nun bera­ten EU-Par­la­ment und Rat im ordent­li­chen Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren über den Vorschlag.

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