Zahl­rei­che The­men adres­siert die EU-Kom­mis­si­on in ihrem neu­en Vor­schlag für eine künf­ti­ge Füh­rer­schein-Richt­li­nie: Digi­ta­ler Füh­rer­schein (QR-Code), bei Klas­se B prü­fungs­freie Strei­chung Code 78 mög­lich oder Prü­fung (vgl Code 96, Stu­fen­zu­gang A2, A), Klas­se B gilt Bis 4250 kg bei E‑Autos (alter­na­ti­vem Antrieb) auch grenz­über­schrei­tend; die Gültigkeitsdauer/Erneuerung bei­trägt 15 Jah­re bei AM, A, B; ab 70 Jah­ren max 5 Jah­re; 5 Jah­re Gül­tig­keit bei C, D, bei Klein­klas­sen: Gesund­heits­selbst­ein­schät­zung; bei Groß­klas­sen: Gesun­den­un­ter­su­chung, Füh­rer­schein-Ent­zug gilt auch im Aus­land und umge­kehrt, C95 Ein­trag samt C‑Schein mit 17 Jah­ren mög­lich bei Beglei­te­tem Fah­ren. Die EU-Kom­mis­si­on lädt ein zu Kommentaren.

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