Erdgas und Kernkraft sollen in Europa künftig als grüne Energie gelten. Der von der Kommission angenommene Rechtsakt der Taxonomie sieht vor, dass Investitionen in neue Gaskraftwerke bis 2030 als nachhaltig gelten, wenn sie unter anderem schmutzigere Kraftwerke ersetzen und bis 2035 komplett mit klimafreundlicheren Gasen wie Wasserstoff betrieben werden. Neue Atomkraftwerke sollen bis 2045 als nachhaltig klassifiziert werden, wenn ein konkreter Plan für die Endlagerung radioaktiver Abfälle ab spätestens 2050 vorliegt. Mit der Taxonomie legt die EU-Kommission fest, welche Finanzinvestitionen als klimafreundlich gelten, um mehr Geld in nachhaltige Technologien und Unternehmen zu lenken und so wesentlich zur Klimaneutralität Europas bis 2050 beizutragen (Wegweiser für private Investoren).
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