Das EU-Emis­si­ons­han­dels­sys­tem (ETS) ist eine Säu­le der euro­päi­schen Kli­ma­po­li­tik. Die vor­läu­fi­ge Eini­gung erhöht die bis­he­ri­gen Ambi­tio­nen. Danach müs­sen Emis­sio­nen in den ETS-Sek­to­ren bis 2030 um 62 Pro­zent gegen­über 2005 gesenkt wer­den. Die vor­läu­fi­ge Eini­gung beinhal­tet auch den schritt­wei­sen Abbau der kos­ten­lo­sen ETS-Zer­ti­fi­ka­te für die ETS-Betrie­be, begin­nend mit minus 2,5 Pro­zent ab 2026 bis 100 Pro­zent weni­ger bis 2034, bei gleich­zei­ti­ger schritt­wei­ser Ein­füh­rung eines Grenz­aus­gleichs­me­cha­nis­mus. Zudem wird ein zwei­ter neu­er Emis­si­ons­han­del (ETS II) für CO2-Emis­sio­nen im Stra­ßen­ver­kehr und von Gebäu­den bis 2027 ein­ge­führt. Soll­ten Ener­gie­prei­se außer­ge­wöhn­lich hoch sein, kann das ETS II bis 2028 ver­scho­ben wer­den. Außer­dem wird ein neu­er Preis­sta­bi­li­täts­me­cha­nis­mus eingeführt.

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