Die Gren­ze für die Sofort­ab­schrei­bung von gering­wer­ti­gen Wirt­schafts­gü­tern wird auf 1000 Euro ange­ho­ben (von 800 Euro) ab 1. Jän­ner 2023. Als Lohn­ne­ben­kos­ten­sen­kung wird der Unfall­ver­si­che­rungs­bei­trag auf 1,1 Pro­zent gesenkt (von 1,2 Pro­zent). Der Dienst­ge­ber­bei­trag kann auf 3,7 Pro­zent gesenkt wer­den (von 3,9 Pro­zent) auf Basis eines KV oder Betriebs­ver­ein­ba­rung (sonst 2025). Die neue Mög­lich­keit eines Inves­ti­ti­ons­frei­be­tra­ges (IFB) erlaubt ab 1. Jän­ner 2023 eine zusätz­li­che Abschrei­bung von 10 Pro­zent der Anschaf­fungs- oder Her­stel­lungs­kos­ten der Anla­ge­gü­ter (bis max 1 Mio pro Jahr) und bei kli­ma­freund­li­chen Inves­ti­tio­nen von 15 Pro­zent (zB Über­ga­be­zeit­punkt des E‑Fahrzeuges). Die Klein­un­ter­neh­mer­pau­scha­lie­rung wird auf 40.000 Euro erhöht für das Ver­an­la­gungs­jahr 2023 (von 35.000 Euro).

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