Um es mög­lichst allen betrof­fe­nen Unter­neh­men zu ermög­li­chen den Ener­gie­kos­ten­zu­schuss zu bezie­hen, bie­tet der aws-För­der­ma­na­ger eine Nach­frist für die Vor­anmel­dung. Betrie­be, die sich bis­her nicht vor­an­ge­mel­det haben, wer­den dazu von 16. bis 20. Jän­ner 2023 noch ein­mal die Mög­lich­keit haben. Das Antrags­ver­fah­ren für den Ener­gie­kos­ten­zu­schuss (zur 30prozentigen Abgel­tung von Mehr­kos­ten für Strom, Erd­gas, Treib­stof­fe) umfasst die ver­pflich­ten­de Vor­anmel­dung und die Antrags­stel­lung. Die Vor­anmel­dung war von 7. bis 28. Novem­ber 2022 mög­lich und wur­de von 87.000 Unter­neh­men durch­ge­führt. Das zeigt die brei­te Wirk­sam­keit der Maß­nah­me und das gro­ße Inter­es­se der öster­rei­chi­schen Betrie­be. Von 29. Novem­ber 2022 bis 15. Febru­ar 2023 läuft nun die Pha­se der Antrag­stel­lung über den aws-Fördermanager.

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