Das neue Kli­ma­schutz­ge­setz führt zu mas­si­ven Ver­wer­fun­gen und enor­men Teue­run­gen, wenn die­ses, wie im Ent­wurf vor­ge­se­hen, kommt, so eine ers­te Ana­ly­se der Wirt­schaft­kam­mer. Die Ver­an­ke­rung der Kli­ma­neu­tra­li­tät bis 2040 inklu­si­ve eines Treib­haus­gas­re­duk­ti­ons­pfads in der Ver­fas­sung schränkt den poli­ti­schen Hand­lungs­spiel­raum künf­ti­ger Regie­run­gen deut­lich ein. Die Ein­rich­tung eines Kli­ma­ka­bi­netts ist in den Grund­zü­gen in Ord­nung, kön­ne aber evt Gefahr lau­fen, gericht­lich belangt zu wer­den. Ein Not­fall­me­cha­nis­mus, soll­ten die Kli­ma­zie­le ver­fehlt wer­den, wird ablehnt. Ein auto­ma­ti­scher Anstieg der Steu­ern auf fos­si­le Ener­gie­trä­ger wäre eine mas­si­ve Mehr­be­las­tung für den Wirtschaftsstandort.

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