Im Zuge der COVID-19-Öffnungsverordnung, die am 19. Mai 2021 für ganz Österreich in Kraft tritt, kommt es zu einer flächendeckenden Wiederöffnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Österreich. Stärker in den Mittelpunkt rückt dabei die sog 3 G‑Regel (geimpft, genesen, getestet). Abhängig von den Tests sind diese ein bis drei Tage als Eintrittstest gültig. Die Öffnung betrifft insbesondere die Gastronomie und Hotellerie, Freizeiteinrichtungen, Sportstätten und Veranstaltungen (Zusammenkünfte). Reisen in Österreich ist wieder erlaubt. Die Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben. Auf marie.wko.at finden Sie acht Tipps für ein Sicheres Öffnen.
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