Im Zuge der COVID-19-Öff­nungs­ver­ord­nung, die am 19. Mai 2021 für ganz Öster­reich in Kraft tritt, kommt es zu einer flä­chen­de­cken­den Wie­der­öff­nung des gesell­schaft­li­chen Zusam­men­le­bens in Öster­reich. Stär­ker in den Mit­tel­punkt rückt dabei die sog 3 G‑Regel (geimpft, gene­sen, getes­tet). Abhän­gig von den Tests sind die­se ein bis drei Tage als Ein­trittstest gül­tig. Die Öff­nung betrifft ins­be­son­de­re die Gas­tro­no­mie und Hotel­le­rie, Frei­zeit­ein­rich­tun­gen, Sport­stät­ten und Ver­an­stal­tun­gen (Zusam­men­künf­te). Rei­sen in Öster­reich ist wie­der erlaubt. Die Aus­gangs­be­schrän­kun­gen wer­den auf­ge­ho­ben. Auf marie.wko.at fin­den Sie acht Tipps für ein Siche­res Öffnen.

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