Bei den Seil­ba­hen erhö­hen sich mit 1. Mai 2021 die KV-Löh­ne um 0,7 Pro­zent. In der Lohn­stu­fe 0 wer­den die KV-Löh­ne um einen Sockel­be­trag von 20 Euro erhöht. Mit der etwas höhe­ren Anhe­bung der KV-Löh­ne in der Lohn­stu­fe 0 (durch­schnitt­lich um 1,1 Pro­zent) soll ein Signal gesetzt wer­den, die Seil­bahn­bran­che am hart umkämpf­ten Arbeits­markt für Neu­ein­stei­ger attrak­ti­ver zu machen. Ein­ge­führt wird wei­ters eine neue Lohn­stu­fe 5. Die Gesamt­be­las­tung für die Seil­bahn­un­ter­neh­men durch die Lohn­kos­ten­stei­ge­rung soll­te auch für Unter­neh­men mit einem sehr hohen Anteil an Sai­son­mit­ar­bei­tern bei unter 0,9 Pro­zent lie­gen. Der neue Kol­lek­tiv­ver­trag gilt bis 30. April 2022.

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