Bestimmten Unternehmen soll gegen die hohen Energiepreise geholfen werden. Ihnen sollen die Mehraufwendungen für den betriebseigenen Verbrauch von Treibstoffen, Strom und Gas, die ihnen als sog energieintensiven Unternehmen ab 1. Februar 2022 entstehen, abgefedert werden. Diese Förderung bekommen energieintensive Betriebe, bei denen die Energiekosten drei Prozent des Produktionswertes überschreiten. Grundlage ist das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) mit einem Fördertopf von 450 Mio Euro (bis Ende kommenden Jahres). Details werden in einer Forderrichtlinie festgelegt (Verbot der Doppelförderung). Der Energiekostenzuschuss ist mit einem Maximal-Betrag von 400.000 Euro pro Unternehmen gedeckelt.

Energiekostenzuschuss für bestimmte Unternehmen vorgesehen
