Bestimm­ten Unter­neh­men soll gegen die hohen Ener­gie­prei­se gehol­fen wer­den. Ihnen sol­len die Mehr­auf­wen­dun­gen für den betriebs­ei­ge­nen Ver­brauch von Treib­stof­fen, Strom und Gas, die ihnen als sog ener­gie­in­ten­si­ven Unter­neh­men ab 1. Febru­ar 2022 ent­ste­hen, abge­fe­dert wer­den. Die­se För­de­rung bekom­men ener­gie­in­ten­si­ve Betrie­be, bei denen die Ener­gie­kos­ten drei Pro­zent des Pro­duk­ti­ons­wer­tes über­schrei­ten. Grund­la­ge ist das Unter­neh­mens-Ener­gie­kos­ten­zu­schuss­ge­setz (UEZG) mit einem För­der­topf von 450 Mio Euro (bis Ende kom­men­den Jah­res). Details wer­den in einer For­der­richt­li­nie fest­ge­legt (Ver­bot der Dop­pel­för­de­rung). Der Ener­gie­kos­ten­zu­schuss ist mit einem Maxi­mal-Betrag von 400.000 Euro pro Unter­neh­men gedeckelt.

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