Aufgrund von beihilferechtlichen Fragen kam es bei über die COFAG abgewickelten Corona-Hilfsgeldern zu einem Auszahlungsstopp. Betroffen waren Erstanträge nach dem 30. Juni 2022 zum Verlustersatz III und Ausfallsbonus III. Nachdem das Finanzministerium eine Einigung mit der Europäischen Kommission erzielen konnte, wurde nun die Richtlinie für Spätanträge erlassen, Rückforderungen werden so vermieden. Für den Großteil der Unternehmen, die noch immer auf die Auszahlung von Hilfsgeldern warten oder denen die Förderungen bereits ausgezahlt wurden, bringt das die dringend notwendige Rechtssicherheit. Das ist ein erfreulicher erster Schritt, denn Unternehmen, die sich an die zu dieser Zeit geltenden Richtlinien gehalten haben, dürfen bei der Auszahlung der pandemiebedingten Hilfen nicht im Regen stehen gelassen werden.
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