Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig alle Möglichkeiten steuerlicher Gestaltungen vor dem Jahreswechsel zu überprüfen. Was ist vor dem 31.12. noch unbedingt zu erledigen? Mit der nachfolgenden Aufzählung möchten wir Sie, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, auf einige Steuerthemen hinweisen, die für Ihr Unternehmen relevant sein könnten: Degressive Abschreibung und beschleunigte Gebäudeabschreibung, Halbjahresabschreibung, Geringwertige Wirtschaftsgüter, Ertragssteuerbelastung, Gewinnfreibetrag, Investitionsfreibetrag, Stille Reserven, Energieabgabenvergütung, Aufbewahrungsfrist für Bücher und Aufzeichnungen, Spenden aus dem Betriebsvermögen, Rechnungslegungsvorschriften § 189 UGB ivm § 5 EStG, Registrierkassenjahresbeleg, Arbeitsplatzpauschale und Netzkarte für Selbständige, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und private Spenden sowie Maßnahmen im Bereich der Lohnverrechnung.
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