Beim Füh­rer­schein macht das Ple­num des Euro­pa­par­la­ment einen gewis­sen Schritt zurück. Bei der Ver­län­ge­rung eines Füh­rer­scheins sol­len die EU-Staa­ten selbst ent­schei­den, ob sie eine gesund­heit­li­che Selbst­ein­schät­zung des Len­kers oder eine Unter­su­chung über die kör­per­li­che und geis­ti­ge Fahr­taug­lich­keit beim Arzt ver­lan­gen. Der Ver­kehrs­aus­schuss des Euro­pa­par­la­ments hat­te noch im Dezem­ber knapp für eine euro­pa­wei­te ver­pflich­ten­de ärzt­li­che Unter­su­chung gestimmt. Auch die Ver­kehrs­mi­nis­ter wol­len die­ses The­ma den Mit­glied­staa­ten über­las­sen. Beim erst­ma­li­gen Erwerb eines Füh­rer­scheins will das EU-Ple­num nun eine ärzt­li­che Unter­su­chung vor­schrei­ben, was dem Sta­tus Quo in Öster­reich ent­spricht. Die fina­len Trio­log-Ver­hand­lun­gen fin­den im Herbst nach der Kon­sti­tu­ie­rung des neu­en Euro­pa­par­la­ments statt.

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