Eine 3G-Regel am Arbeits­platz für Per­so­nal, Inha­ber und Betrei­ber könn­te schon bald kom­men, hieß es noch kürz­lich. Das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um hat­te einen Ver­ord­nungs­ent­wurf zu 3G am Arbeits­platz erar­bei­tet und die Abstim­mung zwi­schen den zustän­di­gen Minis­te­ri­en gestar­tet. Die kürz­lich kund­ge­mach­te 2. Novel­le zur 2. COVID-19-Maß­nah­men­ver­ord­nung sieht nun aber ledig­lich eine Ver­län­ge­rung der mit Ablauf des 13. Okto­ber 2021 befris­te­ten Auf­la­gen bis 31. Okto­ber 2021 ohne wei­te­re neue Maß­nah­men vor. Die Wirt­schafts­kam­mer hat eine Über­sicht erstellt zu Gül­tig­keits­dau­er, Stich­ta­gen und Qua­li­täts­an­ga­ben (von Imp­fun­gen, Tests für Per­so­nen ab 12 Jah­ren in den Bun­des­län­dern bzw ab 6 Jah­ren in Wien).

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