Die PPWR (Pack­a­ging & Pack­a­ging Was­te Regu­la­ti­on) ist die neue euro­päi­sche Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung zur Ver­mei­dung und Ver­wer­tung von Ver­pa­ckungs­ab­fäl­len. Sie ver­folgt das Ziel, die Men­ge an Ver­pa­ckun­gen und Abfäl­len zu mini­mie­ren, den Ein­satz von Pri­mär­roh­stof­fen zu ver­rin­gern und den Über­gang zu einer kreis­lauf­ori­en­tier­ten, nach­hal­ti­gen und wett­be­werbs­fä­hi­gen Wirt­schaft zu för­dern. Die EU-Ver­ord­nung gilt ab dem 12. August 2026 und betrifft alle Unter­neh­men, die Umgang mit Ver­pa­ckun­gen haben. Kon­kre­ti­sie­run­gen wer­den durch Dele­gier­te Rechts­ak­te vor­ge­nom­men. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat am 25. Febru­ar 2026 in einem dele­gier­ten Rechts­akt klar­ge­stellt, dass Ver­pa­ckungs­ma­te­ria­li­en und Gur­te, die zur Siche­rung von Waren auf Palet­ten wäh­rend des Trans­ports ver­wen­det wer­den, von der neu­en EU-Vor­schrift zur 100%igen Wie­der­ver­wen­dung aus­ge­nom­men sind. (© NicoElN­i­no | stock.adobe.com)

mehr lesen