Mit der neuen EU-Verordnung zur Koordinierung der Sozialsysteme werden die Vorgaben für kurzfristige grenzüberschreitende Tätigkeiten vereinfacht. Künftig soll die A1-Bescheinigung für Geschäftsreisen und Entsendungen von kurzer Dauer entfallen. Die Ausnahme gilt für Tätigkeiten von höchstens drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen innerhalb von 30 Tagen, während Entsendungen im Baugewerbe weiterhin ausgenommen bleiben. Die Neuregelung zielt darauf ab, den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr innerhalb des Binnenmarkts zu erleichtern. Die A1-Bescheinigung dient bislang dem Nachweis der Sozialversicherung im Entsendestaat und verhindert doppelte Beitragszahlungen. Die Neuregelung soll 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam werden. Dies wird voraussichtlich im Sommer/Herbst 2028 der Fall sein. (© Adobe Stock | Alterfalter)

