Die neue Richtlinie mit der Kurzbezeichnung NIS 2 ersetzt die bisherige Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie). Die NIS 2‑Richtlinie will ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Union sicherstellen. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, nationale Cybersicherheitsstrategien zu verabschieden. Bestimmte Einrichtungen, darunter auch als kritisch eingestufte Einrichtungen sollen von den Mitgliedstaaten zu einem Cybersicherheits-Risikomanagement verpflichtet werden. Auch im Verkehrsbereich fallen bestimmte, kritische Sektoren in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Die NIS 2‑Richtlinie trat am 16. Jänner 2023, in Kraft und ist von den Mitgliedstaaten bis zum 17. Oktober 2024 umzusetzen.
Abonnieren
Anmelden
0 Comments