EUDR ist die Abkür­zung für EU Defo­re­sta­ti­on Regu­la­ti­on, die EU-Ent­wal­dungs­ver­ord­nung. Die­se EU-Ver­ord­nung soll die welt­wei­te Ent­wal­dung und Wald­schä­den mini­mie­ren. Dadurch sol­len unter ande­rem Treib­haus­gas­emis­sio­nen und der Bio­di­ver­si­täts­ver­lust ver­rin­gert wer­den. Die Ver­ord­nung umfasst das Inver­kehr­brin­gen, die Bereit­stel­lung und die Aus­fuhr bestimm­ter Roh­stof­fe, wie zB Rin­der, Kakao, Kaf­fee, Ölpal­men, Soja, Holz, Kau­tschuk, Holz­koh­le aber auch dar­aus her­ge­stell­te Erzeug­nis­se, wie zB Rei­fen, Scho­ko­la­de, Leder, und ähn­li­ches. Betrof­fe­ne Unter­neh­men haben umfas­sen­de Sorg­falts- und Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten zu beach­ten. Der Gel­tungs­be­ginn wur­de nach viel Kri­tik von unter­schied­li­chen Sei­ten (Mit­glied­staa­ten, Dritt-Staa­ten, Wirt­schaft und Land­wirt­schaft) um ein Jahr ver­scho­ben. Dar­aus erge­ben sich neue Umsetzungsfristen.

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