Die WKÖ sieht die Einführung automationsunterstützter Zufahrtskontrollen kritisch. Medien sprechen idZ auch von der autofreien Innenstädten. Zwar könnten Elektronische (Kennzeichenerfassungs-)Systeme zu einer effizienteren Durchsetzung von Zufahrtsbeschränkungen beitragen, jedoch auch durch mildere Mittel wie Poller oder Schranken erreicht werden. Die Maßnahme soll nur in klar definierten Problemzonen und unter strengen Voraussetzungen eingesetzt werden. Wichtig ist, dass der Zugang für berechtigte Wirtschaftsakteure praktikabel bleibt. Abgelehnt wird eine Einschränkung der Erreichbarkeit für Betriebe. Die WKÖ fordert Klarstellungen hinsichtlich Datenschutz, sowie die Einrichtung von Clearingstellen, um technische Probleme und eine unverhältnismäßige Überwachung zu vermeiden. Mit Inkrafttreten ab 1. Mai 2026 können Systemeinrichtungen (von den Städten) gestartet werden (Ausschreibungen). (© b.s.m. | stock.adobe.com)

