Die WKÖ sieht die Ein­füh­rung auto­ma­ti­ons­un­ter­stütz­ter Zufahrts­kon­trol­len kri­tisch. Medi­en spre­chen idZ auch von der auto­frei­en Innen­städ­ten. Zwar könn­ten Elek­tro­ni­sche (Kennzeichenerfassungs-)Systeme zu einer effi­zi­en­te­ren Durch­set­zung von Zufahrts­be­schrän­kun­gen bei­tra­gen, jedoch auch durch mil­de­re Mit­tel wie Pol­ler oder Schran­ken erreicht wer­den. Die Maß­nah­me soll nur in klar defi­nier­ten Pro­blem­zo­nen und unter stren­gen Vor­aus­set­zun­gen ein­ge­setzt wer­den. Wich­tig ist, dass der Zugang für berech­tig­te Wirt­schafts­ak­teu­re prak­ti­ka­bel bleibt. Abge­lehnt wird eine Ein­schrän­kung der Erreich­bar­keit für Betrie­be. Die WKÖ for­dert Klar­stel­lun­gen hin­sicht­lich Daten­schutz, sowie die Ein­rich­tung von Clea­ring­stel­len, um tech­ni­sche Pro­ble­me und eine unver­hält­nis­mä­ßi­ge Über­wa­chung zu ver­mei­den. Mit Inkraft­tre­ten ab 1. Mai 2026 kön­nen Sys­tem­ein­rich­tun­gen (von den Städ­ten) gestar­tet wer­den (Aus­schrei­bun­gen). (© b.s.m. | stock.adobe.com)

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