94 Stellungnahmen langten zur Begutachtung der Novelle der Straßenverkehrsordnung ein. Die Umstufung von E‑Scootern als Fahrzeuge (nicht jedoch zu Kraftfahrzeugen) bedingt die Übernahme vieler Vorschriften, wie sie für Radfahrer gelten. Die Herausnahme von kennzeichenlosen E‑Mopeds (Klasse L1e‑B) aus dem Fahrradbegriff (und ihre neue Einordnung als Kraftfahrzeuge) bringt strengere Vorschriften (mit Zulassungs- und Kennzeichenpflicht, Moped-Führerschein, Haftpflichtversicherung) und erschwert damit den Erwerb und stellt Handel sowie Lieferdienste vor Herausforderungen. Besonders kontrovers diskutiert wird die geplante Helmpflicht für E‑Scooter: Sie könnte die Nutzung verringern, wirtschaftliche Nachteile bringen und steht im Widerspruch zu Klimazielen. Die Vorschriften für E‑Scooter sollen am 1. Mai 2026 und die Neuerungen für E‑Mopeds (Essenslieferanten) ab 1. Oktober 2026 kommen. (© Fxquadro | stock.adobe.com)

